Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift
über die 28. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Dienstag, 09.05.2023, 19:00 Uhr im Rathaus.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Neugestaltung der Ortsmitte - Vorstellung von Planentwürfen |
| 3. | Abbruch Wohn- und Nebengebäude Hauptstraße 65 in Bornheim- Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung zur Auftragserteilung |
| 4. | Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen |
| 5. | Bauangelegenheiten |
| 5.1 | Bauvoranfrage, Zufahrt zur Garage, Am Steinsteg |
| 6. | Sanierung Wirtschaftsweg "An der Dreihofstraße"- Ausschreibungs-/ und Ermächtigungsbeschluss |
| 7. | Kostenbeteiligung Gruppenwasserwerke - Baulasthier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.03.2023 |
| 8. | Kommissarische Revierleitung Herxheim-Queichwaldungen |
| 9. | Bauhof - Ersatzbeschaffung 2-Achsanhänger |
| 10. | Anschaffung Schmalspurschlepper |
| 11. | Förderung der Vereine - Beschaffung von Wellblechgaragen |
| 12. | Bericht über abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Bauangelegenheiten |
| 3. | Mitteilungen und Anfragen |
| C. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
A. Öffentlicher Teil
1. | Einwohnerfragestunde |
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.
2. | Neugestaltung der Ortsmitte - Vorstellung von Planentwürfen |
Die Vorsitzende erläutert, dass der beauftragte Architekt, Herr Sebastian Metz vom Architekturbüro ideenreich, Landau, im Haupt- und Bauausschuss Bornheim vom 18.04.2023 die Entwurfsplanung zur Gestaltung der Anwesen Hauptstraße 65 und 66 vorgestellt hat.
Im Anschluss begrüßt die Vorsitzende Herrn Metz und erteilt ihm das Wort. Dieser erläutert, dass auf Grundlage der Empfehlungen des Haupt- und Bauausschusses vom 18.08.203 die Pläne weiter ausgearbeitet wurden. Im Anschluss stellt Herr Metz die Planungen vor. Für die Hauptstraße 65 ist eine zweigeschossige Wohnbebauung mit drei Reihenhäusern, einem Carport und überdachten Fahrradstellplätzen mit integrierter Müllbox geplant. In der Hauptstraße 66 ist ein Gebäude geplant, welches im Erdgeschoss einen Dorfladen mit Steh- Café und im Obergeschoss des Gebäudes Jugend- und Sozialräume beinhaltet. Im Anschluss beantwortet Herr Metz die anfallenden Fragen ausführlich. Auf Anregung des Gemeinderates soll bei dem Anwesen Hauptstraße 65 ein Fenster im Giebel, entsprechend dem Straßenbild, eingeplant werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Architekturbüros ideenreich aus Landau zur Erstellung der Bauanträge anhand der vorgestellten Planungen. Die Vorsitzende wird ermächtigt, die Bauanträge zu unterzeichnen und einzureichen.
Der Gemeinderat beauftragt die Vorsitzende mit der Durchführung eines Interessensbekundungsverfahren für die künftige Nutzung und Konzeption des Dorfladens.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
3. | Abbruch Wohn- und Nebengebäude Hauptstraße 65 in Bornheim- Beschluss der Ausschreibung und Ermächtigung zur Auftragserteilung |
Die Vorsitzende erläutert, dass im Rahmen der Dorfentwicklung das Anwesen in der Hauptstraße 65, in Bornheim, abgerissen werden soll. In diesem Zuge wurde durch die Ortsgemeinde bereits die Schadstoffsanierung sowie die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Angebotseinholung beauftragt.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis endet mit einer Summe von ca. 165.000,00 €.
Finanzielle Stellungnahme:
Im Haushaltsjahr 2022 sind Mittel in Höhe von 145.000,00 € eingeplant.
Hiervon wurden im Jahr 2022 bereits für die oben beschriebenen Leistungen 9.127,30 € verausgabt. Die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 135.872,70 € werden in das Jahr 2023 übertragen. Für die Finanzierung der Maßnahme werden zusätzlich 35.000,00 € benötigt, die überplanmäßig bereitzustellen sind.
Im Anschluss begrüßt die Vorsitzende Herrn Laux, technischer Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Diese beantwortet die anfallenden Fragen ausführlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| a) | Die Bauleistungen auszuschreiben um entsprechende Angebote für den Abbruch zu erhalten, |
| b) | die Bürgermeisterin wird für die Auftragserteilung an den wirtschaftlich günstigsten Bieter ermächtigt, |
| c) | für die Finanzierung der Maßnahme werden 35.000,00 € als über-planmäßige Ausgaben beschlossen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
4. | Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen |
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Ortsgemeinde Bornheim stammt aus dem Jahre 1989.
Der Gemeinderat Bornheim hat in seinen Sitzungen am 16.11.2022 und 19.12.2022 die Einführung der wiederkehrenden Beiträge beschlossen. Es bietet sich an, zusammen mit der Satzung über die wiederkehrenden Beiträge auch die Erschließungsbeitragssatzung zu überarbeiten. Der Satzungsentwurf orientiert sich an der neusten Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes (Stand 01.08.2021). Dabei wurden die seither ergangenen Rechtsprechungen berücksichtigt.
Nachfolgend werden relevante Satzungsänderungen erläutert:
§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
Nach § 132 Nr. 1 BauGB haben die Gemeinden durch Satzung die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen zu regeln. Hier wurden die beitragsfähigen Höchstbreiten der Erschließungsanlagen entsprechend der ergangenen Rechtsprechung angepasst. Bei der Wohnbebauung wird berücksichtigt, dass höhergeschossig bebaubare oder bebaute Grundstücke einen intensivere Ziel- und Quellverkehr mit der Folge verursachen, dass die Straßen grundsätzlich breiter anzulegen sind.
§ 4 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand
Gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 BauGB hat die Gemeinde mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes selbst zu tragen. Die Entscheidung über die Festlegung des Gemeindeanteils trifft die Gemeinde in Wahrnehmung ihres zustehenden Ermessens. Aufgrund des Gemeindehaushaltsrechts (Grundsätze der Einnahmenbeschaffung) und dem bodenpolitischen Zweck der Erschließungsbeiträge wird seitens der Verwaltung empfohlen, nicht über die Mindestbeteiligungsgrenze hinauszugehen.
§ 5 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands
Die Satzung sieht den kombinierten Grundstücks- und Geschosszahlenmaßstab (Vollgeschossmaßstab) vor. Aufgrund der größeren Praktikabilität und des deutlich geringeren Ermittlungsaufwandes sowie aus Gründen der Rechtssicherheit wird dieser Beitragsmaßstab bevorzugt.
Weiterhin wurden die Regelungen zum größten Teil analog zur Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge übernommen, um einheitliche Vorgaben für die Erschließung und den Ausbau von Verkehrsanlagen zu schaffen.
In beplanten Gebieten ist grundsätzlich das komplette Buchgrundstück, das nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes baulich oder gewerblich nutzbar ist oder in vergleichbarer Weise (z.B. Dauerkleingärten, usw.) genutzt werden kann, beitragspflichtig. Bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes findet die Tiefenbegrenzung Anwendung. Die Gemeinde hat sich bei der Festlegung der Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Bautiefe zu orientieren. Die Regelungen zur Tiefenbegrenzung wurden aus der bisherigen
Erschließungsbeitragssatzung übernommen. Die Tiefenbegrenzung beträgt 40 m.
§ 6 Eckgrundstückvergünstigung
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 29.06.2021 der Vergünstigung von mehrfach erschlossenen Grenzen gesetzt. Danach wird bei der Erschließung eines Grundstückes durch drei oder mehr Verkehrsanlagen nicht mehr durch die Zahl der Verkehrsanlagen geteilt. Vielmehr wird die Grundstücksfläche bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes nur mit der Hälfte angesetzt.
§ 8 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
Gemäß § 132 Nr. 4 BauGB sind in der Erschließungsbeitragssatzung die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage festzulegen. Dieser Satzungsinhalt wurde inhaltlich an aktuelle Standards angepasst. Sieht die alte Satzung beispielsweise „beiderseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn vor“ als verbindliche Teileinrichtung (Herstellungsmerkmal vor, müsste bei einem niveaugleichen Ausbau einer Anbaustraße, welche in der gemeindlichen Praxis eine immer größere Bedeutung hat, für die Annahme der endgültigen Herstellung jedes Mal eine Änderungssatzung erforderlich sein.
Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 die Gegenüberstellung des neuen Satzungsentwurfs mit der bestehenden Satzung in einer Synopse angeregt. Diese liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Seitens eines Ratsmitgliedes wird um Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes RLP bezüglich den Änderungen im Satzungsentwurf gebeten. Diese soll der Niederschrift beigefügt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| 5. | Bauangelegenheiten |
| 5.1 | Bauvoranfrage, Zufahrt zur Garage, Am Steinsteg |
Die Vorsitzende erläutert, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 2622/1 Am Steinsteg eine Garage errichtet werden soll. Die Garage selbst ist von der Größe her baugenehmigungsfrei. Sie soll an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden, mit einem Abstand von 0,50 m zur parallel verlaufenden Verkehrsfläche. Diese Abstandsfläche wird begrünt. Der Mindestabstand von der Erschließungsstraße aus, von 5,00 m vor der Garage, wird ebenfalls eingehalten. Er soll an der längsten Seite 8,50 m betragen. Somit werden die grundsätzlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Steinsteggewanne“ eingehalten.
Die Garage ist an der nördlichen Grundstücksseite geplant, weil an dieser Seite eine breitere Garage errichtet werden kann. Vorgesehen ist eine Breite von 3,45 m bis 4,25 m. An der Südseite ist nur eine Breite von 3,00 m möglich, abzgl. des Mauerwerkes verbleibt eine nutzbare Breite von ca. 2,78 m. Bei einer mittlerweile gängigen Fahrzeugbreite von 2,20 m wird dies zum Ein- und Aussteigen problematisch. Außerdem soll eine Wallbox installiert werden, die ebenfalls Bedien- bzw. Anschlussfläche für die Nutzung benötigt.
Um die Garage an der nördlichen Grundstückseite errichten zu können, ist auch die Zufahrt in diesem Bereich nötig. Im Bebauungsplan wurde die Zufahrt zum Grundstück an der Südseite verbindlich festgesetzt. Nach Nr. 1.4 der textlichen Festsetzungen (Grundstückszufahrten) können die Einfahrten auch an anderer Stelle angelegt werden, wenn die straßenbegleitenden Anlagen wie Parkplätze, Baumpflanzung und Straßenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung straßenbegleitender Anlagen liegt nicht vor.
Laut verkehrsrechtlicher Stellungnahme des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung liegen keine Bedenken bei der Errichtung der Garage vor.
Es sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten und auf eine geringstmögliche Versiegelung des Grundstückes zu achten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur geänderten Grundstückszufahrt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
6. | Sanierung Wirtschaftsweg "An der Dreihofstraße"- Ausschreibungs-/ und Ermächtigungsbeschluss |
Die Vorsitzende führt aus, dass der Zuwendungsantrag für die Maßnahme „Sanierung des Wirtschaftsweges An der Dreihofstraße“ mit Schreiben vom 31.03.2023 positiv beschieden wurde. Zur Umsetzung des beantragten Vorhabens wurde eine Zuwendung in Höhe von 121.853,62 € reserviert. Im Anschluss begrüßt die Vorsitzende Herrn Laux, technischer Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung und erteilt diesem das Wort. Herr Laux erläutert die Sanierungsmaßnahme ausführlich. Die Einmündungstrichter Richtung Sporthalle Bornheim sowie Richtung Gruppenwasserwerke müssen aus technischen Gründen bei der Sanierung des Wirtschaftsweges mit ausgebaut werden. Durch die Baumaßnahmen entstehen den Bewirtschaftern der an den Wirtschaftsweg angrenzenden Grundstücke keine Einschränkungen. Die Zufahrt zu den Gruppenwasserwerken erfolgt während der Bauphase über die Daniel-Hauter-Straße in Essingen.
Die Reservierung der Fördermittel ist zeitlich befristet und ergeht grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass mit der Umsetzung des Vorhabens (maßgeblich ist die Veröffentlichung der Ausschreibung bzw. Beginn des Vergabeverfahrens) bis spätestens 26.05.2023 begonnen wird.
Im Haushalt 2022 sind für die Maßnahme 140.000,00 € eingestellt, diese werden in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Zur Sicherstellung der Finanzierung müssen weitere 55.000,00 € als überplanmäßige Ausgaben, durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| a) | Die Haushaltsmittel im Jahr 2022 in Höhe von 140.000,00 € werden in das Jahr 2023 übertragen. |
| b) | Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 55.000,00 €, zur Sicherstellung der Finanzierung. |
| c) | Dass, die Zusammenstellung der Leistungsverzeichnisse durch das Ing.-Büro Decker erfolgen kann und die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben werden. |
| d) | Dass, die Vergabestelle der VG Offenbach die Angebotsunterlagen bis spätestens 26.05.2023 veröffentlicht. |
| e) | Die Ermächtigung der Bürgermeisterin, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu beauftragen. |
| f) | Das Ingenieurbüro Decker wird beauftragt, bei der Abrechnung die Kosten für den Einmündungstrichter Richtung Gruppenwasserwerke separat auszuweisen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
7. | Kostenbeteiligung Gruppenwasserwerke - Baulasthier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.03.2023 |
Die Vorsitzende erläutert, dass die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 30.03.2023 beantragt hat, über eine Kostenbeteiligung der Gruppenwasserwerke an den Baukosten für den Wirtschaftsweg in der Gemeinderatssitzung am 09.05.2023 zu beraten. Nachfolgend wird der Antrag vorgetragen.
Die Eintragung einer Zuwege-Baulast kann gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion nur erfolgen, wenn sich die Gruppenwasserwerke Bornheim an den Ausbaukosten des Wirtschaftsweges „An der Dreihofstraße“ beteiligt. Der Ausbau des Wirtschaftsweges müsste entsprechend den Bedürfnissen der Gruppenwasserwerke erfolgen und würde deutliche Mehrkosten gegenüber den Bedürfnissen der Gemeinde verursachen. Sollte eine Kostenbeteiligung seitens den Gruppenwasserwerken abgelehnt werden, beantragt die SPD-Fraktion, den Gemeinderatsbeschluss vom 26.01.1998 NÖT TOP 2a aufzuheben.
Aufgrund des vorgenannten Beschlusses wurde es versäumt, eine Baulast einzutragen. Die Gemeinde erhält für die Sanierung des Wirtschaftsweges eine Zuwendung in Höhe von 121.853,62 €. Bei einer Kostenbeteiligung der Gruppenwasserwerke würde die Zuwendungssumme sinken.
Nach hinreichender Diskussion schlägt die Vorsitzende vor, dass die Eintragung der Baulast unter der Bedingung erfolgen kann, dass sich die Gruppenwasserwerke an den Kosten für zukünftige Unterhaltung-, Instandhaltung- und Sanierungsmaßnahmen des Weges prozentual beteiligen. Der Gemeinderat möchte verhindern, dass dieser dann gebaute und finanzierte neue Weg durch die regelmäßige Nutzung der 40-tonner LKW’s des Wasserwerkes schnell wieder kaputt gefahren wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Prüfung, ob die Eintragung einer Baulast mit Auflagen möglich ist. Die Vorsitzende wird mit der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt. Die weitere Beratung erfolgt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
8. | Kommissarische Revierleitung Herxheim-Queichwaldungen |
Die Vorsitzende berichtet, dass nach langjähriger Tätigkeit als Forstrevierleiter in den Wäldern der Verbandsgemeinden Herxheim und Offenbach an der Queich Herr Knopp im Frühjahr 2023 in den wohlverdienten Ruhestand versetzt wird. Bis das Stellen-besetzungsverfahren abgeschlossen ist, wird die Leitung des Reviers Herxheim-Queichwaldungen vom Regionalförster Nils Wüst kommissarisch geführt. Die Vorstellung und Kontaktdaten von Herrn Wüst liegen den Ratsmitgliedern vor.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
9. | Bauhofhier: Ersatzbeschaffung 2-Achsanhänger |
Für den gestohlenen 2-Achsanhänger der Gemeinde soll eine Ersatzbeschaffung getätigt werden. Hierfür wurden durch den Beigeordneten Herr Acuntius drei Angebote angefragt. Die Ausstattung des angefragten 2-Achsanhänger gleicht dem, der gestohlen wurde.
Von den drei angefragten Firmen gaben zwei ein Angebot ab. Günstigster Bieter ist die Firma Raiffeisen Waren-Zentrale in Herxheim zum Angebotspreis in Höhe von 15.200,00 € brutto.
Für die Ersatzbeschaffung sind keine Haushaltsmittel eingeplant und sollen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.
Der Diebstahl wurde der Versicherung gemeldet. Seitens der Versicherung werden 50% des ermittelten Wiederbeschaffungswert übernommen. Laut Gutachten beträgt der Wiederbeschaffungswert 6.300,00 €, die Erstattungssumme demnach 3.150,00 €.
In der Sitzung vom 18.04.2023 hat der Haupt- und Bauausschuss beraten und dem Gemeinderat die Empfehlung zur Beauftragung ausgesprochen. Es wurde angeregt, dass der Anhänger mit einem Anhängerschloss gesichert werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses und beschließt die Ersatzbeschaffung des 2-Achsanhängers in Höhe von 15.200,00 € gemäß dem Angebot der Firma Raiffeisen Waren-Zentrale in Herxheim. Der Anhänger ist mit einem Anhängerschloss zu sichern. Die benötigten Haushaltsmittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
10. | Anschaffung Schmalspurschlepper |
Die Vorsitzende erläutert, dass der vorhandene Eicher-Schlepper der Gemeinde defekt ist und deswegen eine Ersatzbeschaffung notwendig ist. Seitens der Gemeinde wurden mehrere Angebote eingeholt. Beigeordneter Acuntius erläutert, dass sich der Landwirtschafts- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2023 ausführlich über die Anschaffung beraten hat. Der Ausschuss empfiehlt die Anschaffung des Schmalspurschleppers CASE IH Quantum 85 N für einen Angebotspreis von 32.700,00 € brutto. Auch die Mitarbeiter des Bauhofes, welche Probefahrten mit den Fahrzeugen durchgeführt haben, favorisieren dieses Modell. Das Fahrzeug wurde 2017 gebaut, hat eine Motorleistung von 64 kW (87 PS) und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/H.
Nach hinreichender Diskussion spricht sich der Gemeinderat für die Anschaffung des Schmalspurschleppers aus. Der vorhandene Schlepper soll gegen Höchstgebot zum Verkauf angeboten werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung des Schmalspurschleppers CASE ICH Quantum 85 N zum Angebotspreis von 32.700,00 € brutto. Die nicht im Haushaltsplan veranschlagten Mittel in Höhe von 2.700,00 € sind überplanmäßig bereitzustellen.
Der vorhandene Schlepper ist gegen Höchstgebot zum Verkauf anzubieten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
11. | Förderung der Vereinehier: Beschaffung von Wellblechgaragen |
Die Vorsitzende berichtet, dass die bereits bestellte Blechgarage an der Friedhofshalle aufgestellt wurde. Diese dient der Unterbringung der Krippe sowie der Rikscha. Als Alternative können auch Frachtcontainer bzw. Überseecontainer angeschafft werden. Diese haben eine Größe von ca. 2,50 auf 6,00 m und haben ein Gewicht von 2,7 Tonnen. Sie haben den Vorteil, dass keine zusätzliche Abdichtung zum Boden geschaffen werden muss. Die Container sind abschließbar und neu gestrichen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.000,00 € brutto inklusive Lieferung.
Nach hinreichender Diskussion spricht sich der Gemeinderat für die Anschaffung der Überseecontainer aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt als Ersatz für die bereits beschlossene Anschaffung von weiteren Wellblechgaragen die Anschaffung von vier Überseecontainern für einen Angebotspreis von je 2.000,00 € brutto inklusive Lieferung. Die weiteren Modalitäten werden bei Lieferung vor Ort beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
12. | Bericht über abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse |
Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
13. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
C. Öffentlicher Teil
1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Gemeinderat hat die Vorsitzende zur Führung von Kaufpreisverhandlungen ermächtigt.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.