über die 13. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach am Dienstag, 09.06.2026, 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Vergabe Schaltanlage Kläranlage Offenbach - Ermächtigung Bürgermeister |
| 3. | Neubau Umkleide- u. Sanitärgebäude mit Personal- u. Betriebsräume im Queichtalbad - Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" |
| 4. | Sondervermögen Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur |
| 5. | Beteiligung Kosten Lidl Deutschlandtour |
| 6. | Prüfung der Beteiligung an der möglichen Gebietserweiterung der VRNflexline Landau |
| 7. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
| 2. | Vergabe Schaltanlage Kläranlage Offenbach - Ermächtigung Bürgermeister |
Die Schaltanlage auf der Kläranlage Offenbach muss erneuert werden. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben und sollen noch in diesem Jahr zum Teil ausgeführt werden. Der Werkausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Bürgermeister zur Vergabe an die günstigste Bieterin zu ermächtigen.
Im Wirtschaftsplan 2026 werden 350.000 € bereitgestellt, im Jahr 2027 ist der gleiche Betrag nochmals vorgesehen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Leistungen „Erneuerung der Schaltanlage auf der Kläranlage Offenbach“ an die günstigste Bieterin.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 23 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
einstimmig angenommen
| 3. | Neubau Umkleide- u. Sanitärgebäude mit Personal- u. Betriebsräume im Queichtalbad - Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" |
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS-SB 2026) ein Förderprogramm zur nachhaltigen Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportinfrastruktur aufgelegt.
Ziel des Programms ist es, bestehende Sanierungsstaus abzubauen sowie Sportstätten energetisch, funktional und barrierefrei zukunftsfähig auszubauen.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten.
Zudem sind die Anforderungen der Effizienzgebäudestufe 55 sowie eine Wärmeversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien mindestens einzuhalten.
Positive Entscheidungskriterien des Förderprogramms sind insbesondere:
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Die Förderquote beträgt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Antragstellung ist ein entsprechender Beschluss des Rates notwendig. Die Interessenbekundung ist bis spätestens 19.06.2026 einzureichen.
Weiterhin ist zu beachten, dass vor Vorliegen eines Zuwendungsbescheids keine Verträge ab Leistungsphase 6 abgeschlossen werden dürfen beziehungsweise kein förderschädlicher Maßnahmenbeginn erfolgen darf. Aktuell befinden wir uns in der Leistungsphase 4
Die Erteilung der Zuwendungsbescheide ist für Oktober 2026 vorgesehen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, für die geplante Sanierung des Schwimmbads die erforderlichen Unterlagen zur Interessenbekundung einzureichen und die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten.
Die Einreichung der Projektskizze erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sich durch mögliche Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Förderverfahren keine zusätzlichen Baukosten ergeben.
Sollten Kostensteigerungen infolge zeitlicher Verzögerungen zu erwarten sein, wird der Bürgermeister ermächtigt, von einer weiteren Teilnahme am Förderverfahren Abstand zu nehmen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 23 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
einstimmig angenommen
| 4. | Sondervermögen Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur |
Im Rahmen des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ stellt das Land Rheinland-Pfalz zusätzliche Investitionsmittel zur Verfügung, um die öffentliche Infrastruktur nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür sind das Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sowie das Landesgesetz über die Errichtung des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan). Rheinland-Pfalz erhält hierbei insgesamt rund 4,85 Mrd. Euro aus Bundesmitteln, die durch weitere Landesmittel ergänzt werden. Für die kommunale Ebene stehen hiervon insgesamt rund 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere Investitionen in den Bereichen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Mobilität, Energie- und Wärmeversorgung, Digitalisierung, Gesundheitswesen, Bevölkerungsschutz sowie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Ziel des Sondervermögens ist es, die strukturellen Voraussetzungen für eine nachhaltige, resiliente und wirtschaftlich leistungsfähige Entwicklung der Kommunen langfristig zu sichern.
Die Mittelverteilung erfolgt über sogenannte Regionalbudgets, wobei insbesondere Einwohnerzahl und Finanzkraft berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Mittel ist die Erstellung eines regionalen Umsetzungskonzeptes durch die jeweiligen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte. Dieses dient als strategischer Rahmen zur Bündelung und Priorisierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen und berücksichtigt zugleich Aspekte der Nachhaltigkeit sowie des demografischen Wandels.
Gefördert werden ausschließlich Investitionen, die nach dem 01.01.2025 begonnen wurden, bis spätestens 31.12.2036 bewilligt und bis spätestens 31.12.2042 vollständig abgeschlossen werden. Förderfähig sind ausschließlich investive Maßnahmen; nicht förderfähig sind insbesondere laufende Personal- und Verwaltungskosten, Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die Ablösung bestehender Schulden.
Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen und gilt als förderschädlich. Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig aus dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ sowie aus anderen Förderprogrammen des Bundes oder Landes für denselben Förderzweck finanziert werden, sofern hierdurch eine Überförderung entsteht. Eine Kombination verschiedener Fördermittel ist lediglich zulässig, sofern dies nach den jeweiligen Förderbestimmungen ausdrücklich erlaubt ist und die Gesamtförderung die tatsächlich förderfähigen Ausgaben nicht überschreitet.
Der Landkreis Südliche Weinstraße erhält aus dem Sondervermögen insgesamt 93.493.214 Euro. Hiervon werden zwei Drittel an die Verbandsgemeinden weitergeleitet. Auf die Verbandsgemeinde Offenbach entfallen demnach voraussichtlich Mittel in Höhe von 7.075.395 Euro.
Innerhalb des Landkreises wurde abgestimmt, dass die den Verbandsgemeinden zugewiesenen Mittel vollständig bei den jeweiligen Verbandsgemeinden verbleiben und dort zur Finanzierung beziehungsweise Mitfinanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass notwendige Infrastrukturmaßnahmen vor Ort eigenständig umgesetzt und bestehende Finanzierungsbedarfe ausgeglichen werden können.
Dem Landkreis wurde hierzu bereits eine erste Übersicht möglicher Themen- und Maßnahmenbereiche übermittelt. Diese betreffen insbesondere die Bereiche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Mobilität, Energie- und Wärmeversorgung, Digitalisierung, Gesundheitswesen, Bevölkerungsschutz sowie Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Für die Verbandsgemeinde Offenbach ist hierbei insbesondere der Bereich Brandschutz von besonderer Relevanz.
Die rechtlichen Grundlagen des Sondervermögens sind durch Bundes- und Landesgesetz bereits geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderbedingungen, Verfahrensabläufe sowie einzelner Förderkriterien befindet sich jedoch teilweise noch in der weiteren Konkretisierung durch das Land Rheinland-Pfalz sowie die zuständigen Bewilligungsstellen. Änderungen, ergänzende Vorgaben sowie weitergehende Präzisierungen im weiteren Verfahren bleiben daher vorbehalten.
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Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| 5. | Beteiligung Kosten Lidl Deutschlandtour |
Am 21.08.2026 wird Offenbach Zieleinlauf der zweiten Etappe der Lidl Deutschlandtour sein. Die Live-Übertragung an diesem Tag wird im ZDF erfolgen.
Zusätzlich konnte ermöglicht werden, dass die Zielrunde anlässlich der 1050-Jahr-Feier auch durch Bornheim geführt wird.
Wie sich schon in verschiedenen Pressemeldungen zeigte, wirkt sich dies auch positiv auf Verbandsgemeinde und Landkreis aus. Die Lizenzkosten von 30.000,00€ sollen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Der Landkreis hat seinen Anteil bereits zugesagt.
Von Landkreis, Verbands- und Ortsgemeinde werden dann zudem Logo/Wappen auf den Banden im Zielbereich abgedruckt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Übernahme von 10.000,00 € der insgesamt 30.000,00 € Lizenzkosten der Lidl Deutschlandtour.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 18 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Enthaltungen: | 3 |
| Sonderinteresse: | 0 |
mehrheitlich angenommen
| 6. | Interreg Projekt „ODIM“ zur Ausweitung der VRNflexline auf den gesamten Landkreis SÜW und die Stadt Wissembourg im Zeitraum 01/2027 bis 06/2029 |
Der Landkreis Südliche Weinstraße plant im Rahmen des Interreg-Projekts ODIM (On-Demand Transport for improved Mobility) die Ausweitung des digitalen Rufbus-Angebots VRNflexline auf das gesamte Kreisgebiet sowie auf die Stadt Wissembourg. Das System wird bereits erfolgreich in der Verbandsgemeinde Edenkoben betrieben und weist dort eine hohe Nutzerakzeptanz auf.
Die VRNflexline ist ein bedarfsgesteuertes On-Demand-Angebot ohne festen Fahrplan. Fahrgäste buchen ihre Fahrt per App oder telefonisch. Das System bündelt Fahrtwünsche, berechnet dynamisch optimale Routen und steuert sowohl bestehende Haltestellen als auch zusätzliche virtuelle Haltepunkte an. Diese liegen in der Regel maximal 150–200 m vom Start- oder Zielpunkt entfernt und ermöglichen eine wohnortnahe Bedienung.
Das Angebot ergänzt den bestehenden Linienverkehr, ersetzt ihn jedoch nicht. Ein Parallelverkehr zu Bus- und Bahnlinien wird durch algorithmische Sperrmechanismen ausgeschlossen.
Für die Erweiterung sind acht zusätzliche Fahrzeuge vorgesehen. Die detaillierte Betriebsplanung – insbesondere Bediengebiete, Haltepunkte und Betriebszeiten – erfolgt nach Bewilligung des Projekts. Vorgesehen ist ein täglicher Betrieb von 8:30 Uhr bis 24:00 Uhr.
Die Entscheidung des Interreg-Begleitausschusses wird am 9. Juli erwartet. Bei positiver Bewilligung beginnt das Projekt am 1. August mit der organisatorischen Vorbereitung. Der Pilotbetrieb zum 1. Januar 2027 starten. Während des Pilotbetriebs wird das Angebot kontinuierlich überwacht, sodass es bei Bedarf angepasst und optimiert werden kann.
Eine stufenweise Ausdehnung auf die Stadt Landau bzw. eine Verknüpfung mit dem dortigen System ist vorgesehen. Hierfür wird ein abgestuftes Vorgehen erarbeitet, das die vorhandenen Kapazitäten sowie die bestehenden ÖPNV-Angebote berücksichtigt.
Die VRNflexline wird vollständig in das bestehende ÖPNV-System integriert. Durch zahlreiche Umstiegspunkte entstehen attraktive Verbindungen innerhalb und außerhalb des Landkreises. Ziel ist ein effizientes Zusammenspiel von On-Demand-Angebot und Linienverkehr, das die Mobilität im ländlichen Raum verbessert und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems sichert.
Für die Fahrgäste gelten die bekannten VRN-Tarife; das Deutschlandticket wird anerkannt. Die Buchung ist per App und telefonisch möglich. Eine Vorbuchung ist nicht erforderlich, erhöht jedoch die Verfügbarkeit.
Alle Projektpartner – die Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße, der Eurodistrikt Pamina, die Communauté de Communes Wissembourg, die Region Grand Est, der VRN sowie die Stadt Landau – wirken aktiv an der Ausgestaltung des Projekts mit. Hierzu werden Arbeitskreise eingerichtet, in denen Anforderungen, Erfahrungen und örtliche Besonderheiten eingebracht werden.
Ein weiterer Bestandteil des Projekts ist die Erstellung eines Verstetigungskonzepts, das aufzeigt, wie das On-Demand-Angebot nach Ablauf der Förderphase langfristig weitergeführt und finanziert werden kann. Über eine mögliche Weiterführung nach 2029 entscheiden die kommunalen Gremien gesondert.
Der Landkreis trägt 50 % der Projektkosten, die übrigen 50 % werden auf die beteiligten Verbandsgemeinden verteilt. Die Anteile wurden nach Einwohnerzahl und Fläche berechnet. Für die Verbandsgemeinde Offenbach entstehen im Zeitraum 01.01.2027 bis 30.06.2029 Kosten in Höhe von 149.595,68 €, die anteilig in den jeweiligen Haushaltsjahren abgerufen werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 149.595,68 € am Interreg-Projekt ODIM und stellt diesen anteiligen Kostenbeitrag für den Zeitraum 01.01.2027–30.06.2029 in den jeweiligen Haushaltsjahren bereit.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 24 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Sonderinteresse: | 0 |
mehrheitlich angenommen
| 7. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
A. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Verbandsgemeinderat beschloss im nichtöffentlichen Teil eine Neueinstellung.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Rats- und Bürgerinformationssystem) nachzulesen.