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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Hochstadter Straße - 5. Änderung“ der Ortsgemeinde Offenbach

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Gemeinderat Offenbach hat in der Sitzung am 28.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochstadter Straße – 2. Änderung“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB abgesehen.

Nachdem die Planung eines Hotels bzw. Beherbergungsbetriebes nicht mehr aktuell ist und zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung im Gebiet sicherzustellen, dass die privaten Bauvorhaben mit den Entwicklungszielen der Gemeinde mit „gewerblichem Bauen“ (z. B. ein Ärztehaus, Bürogebäude etc.) in Einklang gebracht werden, ist nach Ansicht der Ortsgemeinde Offenbach eine Änderung des Bebauungsplanes im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die gesamten Plandokumente (Planzeichnung, textliche Festsetzung und Begründung) in der Zeit

vom 27.06.2025 bis einschließlich 28.07.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, Herrn Huber, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Wir bitte Sie, sich vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986-194). Erfahrungsgemäß können die meisten Fragen auch telefonisch erläutert und beantwortet werden. Die Unterlagen zum Entwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-baubauungsplaene/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen – Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Baubauungspläne

Anregungen zum Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Gleichzeitig mit der Offenbachlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist nachfolgend dargestellt.

Offenbach a. d. Queich, den 26.06.2025
gez. Axel Wassyl, Bürgermeister

Geltungsbereich des Plangebietes Bebauungsplan „Hochstadter Straße – 5. Änderung“ in Offenbach