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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 39. Sitzung des Gemeinderates Hochstadt am Mittwoch, 21.06.2023, 19:00 Uhr im Rathaus

Tagesordnung:

A. Nichtöffentlicher Teil

1.

Schöffenwahl - Auswahl der Bewerber:innen für die Vorschlagsliste

2.

Sachstand Kita-Neubau

3.

Personalangelegenheiten

4.

Mitteilungen und Anfragen

B. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Schöffenwahl - Aufstellung der Vorschlagsliste

3.

Sachstand - Kita-Neubau

4.

Kommunale Kindertagesstätte - Organisation und Prozesse

5.

Mitteilungen und Anfragen

A. Nichtöffentlicher Teil

B. Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

2. Schöffenwahl

hier: Aufstellung der Vorschlagsliste

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 6. Dezember 2022 (JM 3221-0002) steht für das Jahr 2023 die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an.

Hierzu erfolgte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach (Nr. 10 bis 20) ein Aufruf zur Bewerbung in die Vorschlagsliste für das Amt als Schöff:in.

Insgesamt haben sich 8 Personen zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste beworben. Die Bewerber:innen wurden seitens der Verbandsgemeindeverwaltung auf Grundlage der §§ 31 bis 34 des GVG geprüft. Hierbei musste kein/e Bewerber:in aufgrund des Vorliegen eines Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Gemeinderat einen Wahlvorschlag zur Aufstellung der Vorschlagsliste für das Schöffenamt beschlossen. Der Vorsitzende trägt den Wahlvorschlag vor.

Gemäß Nr. 2.11 der o. g. Verwaltungsvorschrift bedarf die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (mindestens 11-Stimmen). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne des § 40 der Gemeindeordnung (GemO) mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderats das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 3 GemO). Weiterhin kann der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Nach Beschlussfassung über die Vorschlagsliste der Gemeinde Hochstadt wird diese eine Woche lang zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird im Amtsblatt bekanntgegeben. Binnen einer Woche kann gegen diese Vorschlagsliste Einspruch eingelegt werden.

Im Anschluss wird diese zusammen mit den Einsprüchen an das jeweilige Amtsgericht gesendet. Die Vorschlagslisten der Gemeinden werden dort zu einer einheitlichen Liste des Amtsgerichtsbezirks zusammengefasst und dem Schöffenwahlausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet sodann über die Einsprüche und nimmt die abschließende Wahl der Schöffen vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat wählt, folgende Bewerber:innen auf die Vorschlagsliste für das Schöffenamt der Gemeinde Hochstadt:

Frau Bodenseh, Stephanie

Herr Breidel, Rudolf

Herr Hoos, Stefan

Frau Mandery, Petra

Herr Schakat, Frank

Frau Wiedermann, Ruth

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

3. Sachstand - Kita-Neubau

Der Vorsitzende erläutert, dass beim Kita-Neubau laut der Kreisverwaltung SÜW der Baukostenindex zu hoch sei, dementsprechend werden die Kosten noch einmal überprüft. Es besteht deshalb ein Planungsstopp.

4. Kommunale Kindertagesstätte - Organisation und Prozesse

Der Vorsitzende trägt vor, dass der Träger des Kindergartens in einzelnen Sachverhalten im Austausch mit dem Kreis- und Landesjugendamt sei. Aufgrund des Fachkräftemangels besteht weiterhin eine angespannte Personalsituation. In Herxheim hat sich eine Catering Firma angesiedelt, hier wird sich über das Verpflegungsangebot informiert.

5. Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.