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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 28/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift Gemeinderat Offenbach vom 22.06.2023

über die 32. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Donnerstag, 22.06.2023, 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses.

Tagesordnung:

A. Nichtöffentlicher Teil

1.

Schöffenwahl - Auswahl der Bewerber:innen für die Vorschlagsliste

B. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bebauungsplan "Ost - 12. Änderung" - Satzungsbeschluss

3.

Aufhebung des Bebauungsplanes "Südwest I" und der 1. Änderung - Satzungsbeschluss

4.

Wirtschaftsweg "Herxheimer Weg"

5.

Barrierefreie Bushaltestelle Landauer Straße

- Standort zwischen VR-Bank und Landauer Straße 5

6.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 - OG Offenbach

7.

Entlastungserteilung Jahresabschluss 2020 - OG Offenbach

8.

Schöffenwahl - Aufstellung der Vorschlagsliste

9.

Kommissarische Revierleitung Herxheim-Queichwaldungen

10.

Antrag Karnevalsgesellschaft Offenbach "Die Froschköpp" e.V.

11.

Zuschuss an Vereine - Ju-Jutsu-Club Bezuschussung zum Kauf neuer Matten

12.

Bauangelegenheiten

12.1 Bauvoranfrage, Errichtung eines Einfamilienhauses, Hauptstraße 51

12.2 Bauvoranfrage, Errichtung von zwei Tiny-Houses, Kirchpfad

13.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

14.

Mitteilungen und Anfragen

C. Nichtöffentlicher Teil

1.

Grundstücksangelegenheiten

2.

Mitteilungen und Anfragen

D. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

A. Nichtöffentlicher Teil

B. Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

1.1 Zufahrt Gewerbebetriebe über K40-Querspange

Auf Anfrage einer Einwohnerin bezüglich der Zufahrt zum Gewerbegebiet Interpark teilt der Vorsitzende mit, dass es sich bei der Zufahrt über die K40 um eine Feuerwehrzufahrt handelt.

1.2 Wasserhahn am Waldparkplatz defekt

Ein Einwohner teilt mit, dass der Wasserhahn am Waldparkplatz defekt ist. Die Verwaltung wird die Reparatur veranlassen.

2. Bebauungsplan "Ost - 12. Änderung" - Satzungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt verlassen die Ratsmitglieder Dworak, Krauter, Weimert und Kuntz den Sitzungstisch und nehmen gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Gemeinderat Offenbach hat in seiner Sitzung am 19.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ost - 12. Änderung“ beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 16.09.2022 bis einschließlich 17.10.2022 öffentlich aus. Eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes aufgrund von Änderungen an den textlichen Festsetzungen erfolgte im Zeitraum vom 14.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Das Planungsbüro hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in einer Abwägungssynopse zusammengefasst. Die Abwägungssynopse liegt den Ratsmitgliedern vor.

Die Ortsgemeinde hat die Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Anschließend kann der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Der Vorsitzende trägt die einzelnen Abwägungen vor.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Ost - 12. Änderung“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3. Aufhebung des Bebauungsplanes "Südwest I" und der 1. Änderung - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 28.03.2023 die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. In der Offenlage vom 14.04.2023 – 15.05.2023 gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als untere Planungsbehörde hat ebenfalls keine Bedenken geäußert und auf eine schriftliche Stellungnahme verzichtet.

Für den Geltungsbereich besteht eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Südwest I“, welcher auch bereits entwickelt bzw. bebaut ist. Aufgrund der vollständigen Entwicklung des Änderungsbereichs bietet sich an, diesen auch aufzuheben. Die Aufhebung des Bebauungsplanes mit der 1. Änderung kann entsprechend beschlossen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Südwest I“ und die 1. Änderung als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4. Wirtschaftsweg "Herxheimer Weg"

Die Stadt Landau möchte den zu Mörlheim gehörenden Wirtschaftsweg „Herxheimer Weg“ von der K 21 in Richtung Herxheim bis zur Gemarkungsgrenze Offenbach aufgrund des schlechten Zustandes sanieren. Die Gemeinde Offenbach wurde angefragt, ob sie sich mit ihrer angrenzenden unbefestigten Wegefläche an der Ausschreibung der Stadt Landau beteiligt. Die unbefestigte Wegefläche hat eine Länge von ca. 220 Meter. Die Kostenschätzung für den Ausbau der unbefestigten Wegefläche beträgt ca. 90.641 € brutto. Für LEADER Regionen, indem sich Offenbach an der Queich befindet, gibt es 75 % Förderung.

Für den Ausbau und die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung das Fördersonderprogramm Stadt und Land initiiert. In diesem Sonderprogramm beträgt der Fördersatz bei finanzschwachen Kommunen 90 %.

Der Vorsitzende zeigt anhand einer Planskizze den betroffenen Wirtschaftsweg. Er erteilt für weitere Ausführungen dem Beigeordneten Marco Gensheimer das Wort. Herr Gensheimer erläutert, dass eine Umfrage ergeben hat, dass von Seiten der Landwirte kein Interesse am Ausbau des Weges besteht. Zudem wurde der Speyerer Weg gerade ausgebaut und ist als Fahrradweg nutzbar. Ferner stehen im Haushaltsplan der Ortsgemeinde keine Mittel für den Ausbau zur Verfügung.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsweg „Herxheimer Weg“ nicht auszubauen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5. Barrierefreie Bushaltestelle Landauer Straße

-Standort zwischen VR-Bank und Landauer Straße 5

In seiner Sitzung vom 23.03.2023 hat der Gemeinderat die Untersuchung des Standortes der barrierefreien Bushaltestelle zwischen der VR Bank und der Landauer Straße 5 beschlossen. Daraufhin hat die Verwaltung sowohl mit dem Landesbetrieb Mobilität, als auch mit der Grundstücksgesellschaft der Fa. Hornbach Kontakt aufgenommen.

Weder der Landesbetrieb Mobilität, noch die Grundstücksgesellschaft der Fa. Hornbach haben gegen diesen Standort Einwände erhoben. Die Grundstücksgesellschaft der Fa. Hornbach hat einer Überbauung ihres Grundstückes um ca. 10 cm zugestimmt.

Der Gemeinderat wird um Beschluss des Standortes gebeten, damit von Seiten des Ingenierubüros Decker die Planung fortgeführt und die Finanzierungsunterlagen zur Einreichung des Zuschussantrages, erstellt werden können.

Der Vorsitzende zeigt anhand eines Lageplans den Standort der Bushaltestelle. Auf Nachfrage teilt er mit, dass hier in der Konzeptskizze kein Unterstand geplant ist, die Gemeinde jedoch Eigentümerin der Garage ist, die zum gemeindeeigenen Wohnhaus Landauer Straße 5 gehört.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass der Haltpunkt mit Fahrtrichtung Kandel, zwischen der VR-Bank und der Landauer Straße 5, gebaut werden soll. Ferner sollen von Seiten der Verwaltung mögliche Unterstandsmöglichkeiten geprüft werden.

Das Ing.-Büro Decker soll die Planung und Erstellung der Finanzierungsunterlagen für beide Haltepunkte fortführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6. Feststellung des Jahresabschlusses 2020 - OG Offenbach

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende Herrn Shbatt von der Verwaltung das Wort.

In der Sitzung vom 15.05.2023 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2020 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Rechnungsbelege und die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2020 erstellt. Die Prüfung hatte zu keinen Einwendungen geführt.

Die Bilanz 2020, der Prüfbericht sowie der Anhang- und Rechenschaftsbericht mit Anlagen liegt den Ratsmitgliedern vor.

Herr Shbatt trägt die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses vor. Dieser schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 1.991.912,58 Euro ab.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2020 gem. §114 i.V.m. §108 GemO festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7. Entlastungserteilung Jahresabschluss 2020 - OG Offenbach

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Wassyl den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied Hans-Jürgen Lutz. Bürgermeister Wassyl sowie die Beigeordneten Wingerter, Gensheimer und Nord verlassen den Sitzungstisch und nehmen gemäß VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Ratsmitglied Lutz teilt mit, dass über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Offenbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. §114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu entscheiden ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde sowie dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung gem. §114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8. Schöffenwahl

hier: Aufstellung der Vorschlagsliste

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration vom 6. Dezember 2022 (JM 3221-0002) steht für das Jahr 2023 die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an.

Hierzu erfolgte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach (Nr. 10 bis 20) ein Aufruf zur Bewerbung in die Vorschlagsliste für das Amt als Schöff:in.

Insgesamt haben sich 36 Personen zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste beworben. Die Bewerber:innen wurden seitens der Verbandsgemeindeverwaltung auf Grundlage der §§ 31 bis 34 des GVG geprüft. Hierbei mussten sechs Bewerber:innen aufgrund des Vorliegen eines Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Gemeinderat einen Wahlvorschlag zur Aufstellung der Vorschlagsliste für das Schöffenamt beschlossen. Der Vorsitzende trägt den Wahlvorschlag vor.

Gemäß Nr. 2.11 der o. g. Verwaltungsvorschrift bedarf die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (mindestens 12 Stimmen). Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne des § 40 der Gemeindeordnung (GemO) mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderats das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 3 GemO). Weiterhin kann der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Nach Beschlussfassung über die Vorschlagsliste der Gemeinde Offenbach wird diese eine Woche lang zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird im Amtsblatt bekanntgegeben. Binnen einer Woche kann gegen diese Vorschlagsliste Einspruch eingelegt werden.

Im Anschluss wird diese zusammen mit den Einsprüchen an das jeweilige Amtsgericht gesendet. Die Vorschlagslisten der Gemeinden werden dort zu einer einheitlichen Liste des Amtsgerichtsbezirks zusammengefasst und dem Schöffenwahlausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet sodann über die Einsprüche und nimmt die abschließende Wahl der Schöffen vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat wählt, folgende Bewerber:innen auf die Vorschlagsliste für das Schöffenamt der Gemeinde Offenbach:

1. Betsch Frank

2. Bourquin Mike

3. Erdmann Ute

4. Gilbert Angelika

5. Gröschel Florian

6. Gröschel Aireen

7. Hahn Stefan

8. Haidmann Silke

9. Herfurth Michael

10. Rau Fritz-Stefan

11. Schneider Gernot

12. Schuh Gabriele

13. Serr Karl-Peter

14. Spies Rainer

15. Weilguni Ulrike

16. Weiss Martina

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

9. Kommissarische Revierleitung Herxheim-Queichwaldungen

Nach langjähriger Tätigkeit als Forstrevierleiter in den Wäldern der Verbandsgemeinden Herxheim und Offenbach an der Queich wird Herr Knopp im Frühjahr 2023 in den wohlverdienten Ruhestand versetzt. Bis das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen ist, wird die Leitung des Reviers Herxheim-Queichwaldungen vom Regionalförster Nils Wüst kommissarisch geführt.

Herr Wüst hat sich bereits im Hauptausschuss der Gemeinde Offenbach vorgestellt.

Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

10. Antrag Karnevalsgesellschaft Offenbach "Die Froschköpp" e.V.

Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Ratsmitglied Schrader gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Mit Schreiben vom 25.05.2023 bittet die Karnevalsgesellschaft Offenbach „Die Froschköpp e.V.“ (KGO) um Unterstützung der Ortsgemeinde beim Erhalt des karnevalistischen Brauchtums, insbesondere dem Faschingsumzug.

Der Antrag und das Konzept für den Umzug 2023 liegt den Ratsmitgliedern vor.

Der Vorsitzende teilt auf Nachfrage mit, dass der Faschingsumzug bisher mit jährlich 1.500 Euro gefördert wurde. Die Ortsgemeinde versucht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die KGO zu unterstützen um das Brauchtum zu erhalten. Es fand bereits ein Gespräch mit der KGO sowie den Verantwortlichen für den Umzug in Herxheim statt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Unterstützung des Karnevalsvereins zur Erhaltung des Faschingsumzugs im Rahmen der Möglichkeiten der Ortsgemeinde zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

11. Zuschuss an Vereine

hier: Ju-Jutsu-Club Bezuschussung zum Kauf neuer Matten

Mit Schreiben vom 17.05.2023 beantragt der Ju-Jutsu-Club einen Zuschuss zum Kauf neuer Matten, da im November eine Meisterschaft in Offenbach ausgetragen wird. Vor zwei Jahren wurden bereits Matten auf eigene Kosten erneuert. Nun werden weitere benötigt. Laut Kostenvoranschlag belaufen sich die Kosten auf 4.819,50 €. Bei einer Bezuschussung von 30 % würde ein Betrag von 1.445,85 € anfallen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Bezuschussung zum Kauf neuer Matten für den Ju-Jutsu-Club in Höhe von 1.445,85 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

12. Bauangelegenheiten

12.1 Bauvoranfrage, Errichtung eines Einfamilienhauses, Hauptstraße 51

Über eine Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob auf dem Grundstück FlNr. 178/3 in der Hauptstraße die Errichtung eines Einfamilienhauses baurechtlich genehmigungsfähig ist. Das Wohngebäude ist mit maximal zwei Vollgeschossen und einem Satteldach mit ca. 40° Dachneigung geplant. Die Traufhöhe wird mit 6,70 m angegeben und die Firsthöhe mit 10,10 m. An die nördliche Grundstücksgrenze soll angebaut werden. Zur südlichen Grundstücksgrenze wird ein Abstand von 3,00 m eingehalten. Dies ist gleichzeitig die Zufahrt zur Garage im hinteren Grundstücksteil. Zu dem nordwestlich gelegenen Grundstück FlNr. 178/1 soll ebenfalls ein Abstand von 3,00 m eingehalten werden. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Stromverteilerkasten. Südlich von diesem Grundstück und neben der Zufahrt zur Garage soll ein weiterer Stellplatz angelegt werden.

Für die Erteilung des Einvernehmens ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art (Wohnen) und Maß (zwei Vollgeschosse) der baulichen Nutzung, der Bauweise (Haus-Hof-Bauweise) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

An die nördliche Grundstücksgrenze wird angebaut. Ein Vorrücken an die Hauptstraße ist auf Grund des Grundstückszuschnittes nicht möglich.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

12.2 Bauvoranfrage, Errichtung von zwei Tiny-Houses, Kirchpfad

Über eine Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Errichtung von zwei Tiny-Houses auf dem Grundstück FlNr. 930/4 im Kirchpfad baurechtlich genehmigungsfähig ist. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Landauer Straße“. Für das Grundstück ist lt. Bebauungsplan ein Baufenster festgesetzt, dass in einem Abstand von 1,50 m zur öffentlichen Straße (Kirchpfad) beginnt und eine Tiefe von 15,00 m hat. Ein Tiny-House hat eine Grundfläche von ca. 44,00 m². Durch die L-Form und die baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen wird das Baufenster mit einem Tiny-House zur Westseite (Gartenseite) um 1,40 m überschritten. Hierfür bedarf es der Zustimmung der Gemeinde. Zudem wird die festgesetzte Dachneigung von 20° bis 45° unterschritten. Die Tiny-Houses werden mit einem flach geneigten bzw. Pultdach von ca. 7° Dachneigung bauseitig ausgebildet. Hier ist ebenfalls die Zustimmung erforderlich.

Die erforderlichen vier Stellplätze werden nachgewiesen und über die Einmündung Buttstädter Straße zugefahren.

Von Seiten des Gemeinderates besteht Diskussionsbedarf bezüglich der Dachneigung. Grundsätzlich möchte man nicht von den Vorgaben des Bebauungsplans abweichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung von zwei Tiny-Houses und stimmt der Überschreitung des Baufensters um 1,40 m aus abstandsrelevanten Gründen zu. Die Zustimmung für die Abweichung der festgesetzten Dachneigung wird ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

13. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Der Vorsitzende gibt die Beschlüsse der Ausschüsse bekannt.

14. Mitteilungen und Anfragen

C. Nichtöffentlicher Teil

D. Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat beschließt von einer Vergabe von Gewerbegrundstücken abzusehen und die Grundstücke zur Lagerung von Materialien im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung zu verwenden.

Der Gemeinderat beschließt, ein Grundstück vorübergehend für ein monatliches Gestattungsentgelt in Höhe von 250,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.