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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 28/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Queichwiesenquartier“ der Ortsgemeinde Offenbach

Der Gemeinderat Offenbach hat in der Sitzung am 18.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Queichwiesenquartier“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und am 23.06.2026 die Offenlage beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Die frühzeitige Offenlage erfolgte in der Zeit vom 23.01. bis 23.02.2026.

Die Gemeinde Offenbach an der Queich verzeichnete in den letzten Jahren einen stetigen Bevölkerungszuwachs. Die Nachfrage nach Wohnraum konnte bisher am Markt nicht gedeckt werden. Um dem entgegenzuwirken will die Gemeinde am nördlichen Ortsrand von Offenbach Grundstücke, die derzeit als Ackerflächen genutzt werden, zu Bauland entwickeln.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Queichwiesenquartier“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, mehr Wohnraum zu ermöglichen, in dem ein zukunftsfähiges Plangebiet entwickelt werden soll.

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Plandokumente als Entwurf (Planzeichnung, textliche Festsetzung, Begründung, Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz) in der Zeit

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vom 10.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026

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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Wir bitte Sie, sich vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986-194, -142). Erfahrungsgemäß können die meisten Fragen auch telefonisch erläutert und beantwortet werden. Die Unterlagen zum Entwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-baubauungsplaene/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen – Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Baubauungspläne“.

Anregungen zum Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich schriftlich an bauleitplanung@offenbach-queich.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Gleichzeitig mit der Offenlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist nachfolgend dargestellt.

Offenbach a. d. Queich, den 09.07.2026
gez. Simon Wingerter, Bürgermeister

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Geltungsbereich des Plangebietes Bebauungsplan „Queichwiesenquartier“ in Offenbach