Fällige Wassergebühren zum 01.08.2022
Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.08.2022 die dritte Wassergebührenabschlagsrate 2022 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen