Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und vor Eintritt in die Tagesordnung teilt er mit, dass die letzte Niederschrift abzuändern ist. Die Niederschrift vom 05.05.2022 muss wie folgt korrigiert werden: Matthias Bodenseh hat bei TOP 9 aufgrund seines Sonderinteresses nach § 22 GemO RLP an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen. Die Ja-Stimmen reduzieren sich aufgrund dessen von 22 auf 21. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Korrektur der Niederschrift vom 05.05.2022 einstimmig zu.
Tagesordnung:
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Energetische Optimierung Feuerwehrhaus Offenbach, Queichtalhalle und Betriebsgebäude Queichtalbad |
| 3. | Erwerb eines Mehrzwecktransportfahrzeuges MZF 3 (RP) mit Ladehilfe TR Nr. 5 für die Feuerwehreinheit Offenbach an der Queich |
| hier: Bereitstellung der überplanmäßigen Haushaltsmittel sowie Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe | |
| 4. | Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Verbandsgemeindegebiet Offenbach an der Queich |
| 5. | Grundschule Hochstadt, Hainbachschule |
| hier: Sanierung WC-Trakt | |
| 6. | Grundschule Offenbach - Vergabe Verschattung Nord-West-Fassade |
| hier: Vergabe Gerüstbau und Jalousien | |
| 7. | Vergabe Ingenieurleistungen BHKW |
| 8. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Verbandsgemeinde) |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Wortmeldungen.
2. Energetische Optimierung Feuerwehrhaus Offenbach, Queichtalhalle und Betriebsgebäude Queichtalbad
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Matthias Burr vom Büro Schäffler Sinnogy und erteilt ihm das Wort. Herr Burr erläutert den Bericht über die Durchführung der Energieberatung und präsentiert die Ergebnisse anhand einer Präsentation. Bei der Vorberatung der energetischen Optimierung des Feuerwehrhauses im Bau- und Umweltausschuss am 09.06.2022 wurde dies gewünscht.
Gleichzeitig wurden die Energieberichte für die Betriebsgebäude des Queichtalbades sowie die Queichtalhalle erstellt.
Wie bereits mehrfach beraten, ist ein gewisser energetischer Gebäudestandard Voraussetzung zum Anschluss an das CO2-neutrale Nahwärmenetz auf Niedertemperaturbasis. Die beauftragten energetischen Sanierungskonzepte für die Objekte liegen vor.
Herr Burr erläutert die vorliegenden Berichte und beantwortet Fragen aus der Mitte des Rates.
Die weiteren Beratungen erfolgen nach den Sommerferien.
Die Energieberichte sind an die Mitglieder des Verbandsgemeinderates per Mail zu übersenden.
3. Erwerb eines Mehrzwecktransportfahrzeuges MZF 3 (RP) mit Ladehilfe TR Nr. 5 für die Feuerwehreinheit Offenbach an der Queich
hier: Bereitstellung der überplanmäßigen Haushaltsmittel sowie Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe
Der Vorsitzende erläutert, dass der Verbandsgemeinderat am 23.03.2022 die Anschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges MZF 3 (RP) mit Ladehilfe TR Nr. 5 für die Feuerwehreinheit Offenbach an der Queich beschlossen hat.
Für die Beschaffung dieses Fahrzeuges wurden im Haushaltsplan 2022 Mittel in Höhe von 180.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Es waren Zuwendungen in Höhe von 40.000,00 € eingeplant. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide liegen vor. Zudem werden 12.000,00 € vom Landkreis SÜW bezuschusst.
Nach erfolgter Submission der Lose 1 und 2 liegen die Angebote beider Lose bei 251.436,29 €.
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 71.436,29 € zu Verfügung zu stellen und den Bürgermeister zur Auftragsvergabe an die günstigsten Bieter zu ermächtigen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Aufträge der Lose 1 und 2 an die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen sowie die erforderlichen überplanmäßigen Haushaltsmittel i. H. v. 71.436,29 € zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
4. Erlass einer Katzenschutzverordnung für das Verbandsgemeindegebiet Offenbach an der Queich
Der Vorsitzende fasst folgenden Sachverhalt zusammen: Deutschlandweit ist eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen festzustellen. Jede weibliche Katze bekommt zwei bis dreimal pro Jahr Nachwuchs und bringt jedes Mal durchschnittlich drei bis vier Junge zur Welt. Geschlechtsreif ist eine Katze nach Definition in der Katzenschutzverordnung ab mindestens fünf Monaten. Auch in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich nimmt die Katzenpopulation bedenkliche Ausmaße an. Hierauf hat der Verein “Streunerpfoten Südpfalz e.V.“ die Verbandsgemeinde ebenfalls aufmerksam gemacht. In der Umgebung gelangen die Tierheime an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Hauptgrund für die steigende Katzenpopulation ist die Fortpflanzung von Streunerkatzen/Wildkatzen mit (nicht sterilisierten) freilaufenden Hauskatzen. Um die unüberwachte Population einzudämmen, ist die Aufstellung einer Katzenschutzverordnung notwendig, welche der Ordnungsbehörde Maßnahmen zur Regulierung ermöglicht. Als angemessenes Mittel gilt die Kennzeichnungs- und Registrierpflicht sowie die Kastrationspflicht.
Die Verordnung sieht das Implantieren eines Mikrochips, die Erfassung der Daten in einem Haustierregister und die Sterilisierung oder Kastration der Katzen mit unkontrolliertem Zugang ins Freie vor. Die eindeutige Kennzeichnung der Katzen erfolgt beim Tierarzt durch ein tierarztindividuelles Tattoo in den Ohren (während der Kastrationsnarkose) und einen nicht mal reiskorngroßen Transponder der auf der linken Halsseite jederzeit schmerzlos unter die Haut implantiert werden kann.
Eine unkontrollierte Erhöhung der Anzahl freilebender Katzen, die durch eine erhöhte Katzenpopulation verursacht wird, kann dadurch verhindert werden. Damit werden die Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden bewahrt.
Mit zunehmender Populationsdichte steigen die Krankheiten an. Häufig auftretende Merkmale sind Katzenschnupfen, Verletzungen oder Traumata. Die oftmals ursprünglich als Hauskatzen aufgewachsenen Tiere verwildern, ohne mit der Lebenssituation umgehen zu können. Durch die Kennzeichnung - zum Beispiel per Chip, der bei jedem Tierarzt oder dem Tierheim ausgelesen werden kann - kann der Halter ermittelt werden, wenn ein Tier doch einmal abhandengekommen ist. Dies ist ein enormer Vorteil. Es wird erschwert, sich den Vierbeinern zu entledigen. Außerdem bietet eine Katzenschutzverordnung auch eine wichtige Grundlage, um schneller gegen “Tiersammler“ vorzugehen, die sich nicht ausreichend um ihre Tiere kümmern. Tierschutzorganisationen, wie der Deutsche Tierschutzverbund oder Tasso e. V. sprechen sich sogar für bundesweite Katzenschutzverordnungen aus. Einige Kommunen im Umkreis, wie zum Beispiel Ludwigshafen, Neustadt und Worms haben bereits eine solche Verordnung. § 13 b Tierschutzgesetz i. V. m. der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung und über die Zuständigkeit nach § 13b des Tierschutzgesetzes ermöglicht den Kommunen den Erlass einer eigenen Katzenschutzverordnung. Aus den oben genannten Gründen soll deshalb der Beschluss über den Erlass einer Katzenschutzverordnung getroffen werden.
Durch die Verordnung ist die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich in der Lage die Katzenpopulation zu steuern und deutlich zu verringern. Damit kann sie dem Tierschutzgesetz Rechnung tragen und eine positive Beeinflussung des Schutzbedürfnisses der Katzen bewirken.
Zur Umsetzung der Verordnung wird eine Kooperation mit ehrenamtlich tätigen Vereinen angestrebt. Die Auflistung der Vereine sowie der Entwurf einer Katzenschutzverordnung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Nach hinreichender Diskussion wird ein Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 11
Enthaltungen: 2
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vorliegende Katzenschutzverordnung für das gesamte Verbandsgemeindegebiet Offenbach an der Queich zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
5. Grundschule Hochstadt, Hainbachschule
hier: Sanierung WC-Trakt
Der Vorsitzende erläutert, dass die Sanierung des WC-Traktes in der Hainbachschule mit Planung des Architekturbüros Humbert am 04.06.2019 und Kostenberechnung vom 17.09.2019 mit Gesamtkosten von 163.260,00 € berechnet wurde.
Die Planung wurde aufgrund der zu erwartenden erhöhten Schüleranzahlen entsprechend angepasst. Die aktuelle Variante erfüllt die Vorgaben für eine Schülerzahl von bis zu 75 Mädchen und bis zu 75 Jungen.
Abweichend der ursprünglichen Kostenberechnung sind zusätzliche WC-Kabinen und Waschgelegenheiten vorgesehen. Ebenso ist ein vollumfängliches barrierefreies WC geplant. Um dies zu erreichen, sind in allen Bereichen höhere bauliche Eingriffe erforderlich. Hierbei kommt es auch zu punktuell zusätzlichen Eingriffen im Bereich Heizung. Diese sollte ursprünglich unverändert bleiben. Außerdem musste der südliche Geräteraum für zusätzliche Sanitäreinrichtungen in Anspruch genommen werden. Als Ersatz hierfür ist auf dem Schulgelände ein Geräteschuppen aufzustellen.
In die aktuelle Kostenberechnung wurden darüber hinaus - soweit wie möglich - die in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Baupreise eingerechnet.
Mit der aktualisierten Planung schließt die Kostenberechnung nun mit einem Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 316.915,40 € ab. Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel in Höhe von 200.000,00 € bereitgestellt.
Die Zuwendungen des Bundes belaufen sich lt. Förderbescheid auf 146.934,00 €.
Die Maßnahme zur Sanierung wurde dem Bau- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde am 09.06.2022 vorgestellt. Dieser empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Mittel, in Höhe von 117.000,00 €, bereitzustellen.
Ratsmitglied Lukas Wingerter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal und nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die hierfür überplanmäßigen Mittel in Höhe von 117.000,00 € bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
6. Grundschule Offenbach - Vergabe Verschattung Nord-West-Fassade
hier: Vergabe Gerüstbau und Jalousien
An der Nord-West-Fassade des Neubaus der Grundschule in Offenbach sollen Jalousien als Verschattungsanlage montiert werden. Hierzu wurde im Februar 2021 ein Zuschussantrag gestellt. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten wurden auf 46.809,00 € geschätzt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25.745,00 €, dies entspricht 55%.
Durch die Verwaltung wurden in den Gewerken Gerüstbau und Jalousiearbeiten bei verschiedenen Firmen Angebote angefragt, mit folgenden Ergebnissen:
Im Gewerk Gerüstbau ist die Firma Burkart Gerüstbau GmbH mit einer Summe 5.379,37 € günstigste Bieterin. Die Angebotssummen der Mitbewerber liegen bei Bieterin 2 bei 5.572,06 € und bei Bieterin 3 bei 6.295,29 €.
Bei den Jalousiearbeiten ist die Firma Wünstel Sonnenschutztechnik aus Landau mit einer Angebotssumme von 29.055,35 € günstigste Bieterin, gefolgt von Bieter 2 mit einer Summe von 42.930,44 € und Bieter 3 mit einer Summe von 57.715,00 €. Die Kostenschätzung im November 2020 belief sich auf ca.26.500,00 € brutto.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Firma Burkart Gerüstbau GmbH in Rheinstetten mit den Gerüstbauarbeiten, mit einer Angebotssumme von 5.379,37 €, und die Firma Wünstel Sonnenschutztechnik in Landau mit den Jalousiearbeiten, mit einer Angebotssumme von 29.055,35 €, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
7. Vergabe Ingenieurleistungen Blockheizkraftwerk (BHKW)
Das vorhandene Blockheizkraftwerk (BHKW, Baujahr 2010) zur Verstromung des anfallenden Klärgases hat hohe Stillstandszeiten und ist zu erneuern. Die erforderlichen Ingenieurleistungen zur Umsetzung sind zu vergeben.
Es wurden drei Angebote angefordert. Die Ingenieurleistungen sollen an die günstigste Bieterin vergeben werden. Aufgrund der zu erwartenden langen Lieferzeiten sollen die Ingenieurleistungen demnächst vergeben und das neue Aggregat entsprechend den Ergebnissen der Potenzialstudie im Jahr 2023 installiert werden.
Der Werkausschuss hat die Vergabe an die günstigste Bieterin empfohlen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe der Ingenieurleistungen zum Austausch des BHKW an die günstigste Bieterin.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
8. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
9. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.