über die 30. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 10.07.2023, 18:56 Uhr im Rathaus.
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 18:56 Uhr)
B. Öffentlicher Teil (Beginn: 19:04 Uhr)
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg" der Ortsgemeinde Bornheim |
| 3. | Interessenbekundungsverfahren Hauptstraße 66 |
| 4. | Verlängerung Vertrag Hausaufgabenbetreuung der Grundschule Dammheim-Bornheim |
| 5. | Beschaffungen zur Durchführung der Kerwe |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
A. Nichtöffentlicher Teil
B. Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
| 2. | Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg" der Ortsgemeinde Bornheim |
Die Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat Bornheim die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dammheimer Straße und Neuberg“ beschlossen hat. In der Zeit vom 17.02.2023 bis 20.03.2023 fand die Offenlage statt. Eine erneute Offenlage aufgrund von Anpassungen in den textlichen Festsetzungen fand im Zeitraum vom 19.05.2023 bis 02.06.2023 statt. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind in der beigefügten Abwägungssynopse aufgeführt. Aufgrund der Stellungnahme der SGD im Trägerbeteiligungsverfahren fand ein Gespräch mit Herrn Huber, VG Offenbach a.d. Queich, Herrn Ing. Decker und Herrn Wolf Planungsbüro WOLF in Neustadt bei Herrn Goldschmidt am 24.05.2023 statt. Dabei gab die SGD vor, dass eine Wasserbilanz in den Zuständen ursprüngliches Gelände (unversiegelt), derzeitiger Zustand, geplanter Zustand durch B-Plan darzustellen ist und daraus geeignete Maßnahmen in Hinblick auf Hochwasserschutz und Klimaschutz zu entwickeln sind. Hierzu liegt ein Honorarangebot von Dipl.-Ing. Herrn Decker zur Erstellung der Wasserbilanz vor, welches seitens der Verbandsgemeindeverwaltung zur Auftragsvergabe vorbereitet werden soll. Herr Willmy vom Planungsbüro WOLF trägt die Abwägungen in der Sitzung vor und erläutert diese. Sodann fasst der Gemeinderat die Abwägungsbeschlüsse. Ratsmitglied Weis betritt den Ratssaal zur Beratung und Abstimmung des Beschluss 4 - Stellungnahme 8 des LBM Speyer.
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme 4 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zur.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
Beschluss 2
Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme 5 des Bürgers 1 zur Kenntnis. Die Regelung in der vorderen Zone in diesem Bereich wird geändert. Es verbleibt bei der Regelung von vier Wohneinheiten auf dem gesamten Grundstück, welche sich in eine Wohneinheit im vorderen Bereich und drei Wohneinheiten im hinteren Bereich aufteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
mehrheitlich angenommen
Beschluss 3
Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme 7 des Bürgers 2 zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zur.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
Beschluss 4
Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme 8 des LBM Speyer zur Kenntnis. Nach ausführlicher Erörterung beschließt der Gemeinderat:
Für den rechtswirksamen Teil des Bebauungsplanes (Textfestsetzungen und Plan):
Der Gemeinderat hält an der Verkehrsberuhigungskonzeption mit Verengung, Bepflanzung und Verlängerung des Gehweges an der Hauptstraße fest.
Unter Hinweise werden bzgl. der Anregungen des LBM - klassifizierte Straßen aufgenommen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
Beschluss 5
Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme 9 der Verbandsgemeinde Offenbach – Abwasserwerk zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zur.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
Beschluss 6
Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme 11 der Pfalzwerke zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zur.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
Beschluss 7
Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme 12 der SGD Süd zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zur. Zudem soll, sofern noch nicht geschehen, das Ingenieurbüro Decker mit der Erstellung der Wasserbilanz beauftragt werden. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob aufgrund dieser Änderungen eine erneute Offenlage erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
Der Gemeinderat nimmt die eigegangenen Stellungnahmen Nr. 1, 2, 3, 6, 10 und 13 (Telekom Deutschland, Verbandsgemeinde Offenbach – Straßenverkehrsbehörde, Generaldirektion Kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie, IHK, Thüga Energienetze) zur Kenntnis.
| 3. | Interessenbekundungsverfahren Hauptstraße 66 |
Die Vorsitzende berichtet, dass der Gemeinderat dem Architektenbüro Ideenreich den Auftrag erteilt hat, auf dem Grundstück Hauptstraße 66 ein Gebäude mit Jugendbüro im Obergeschoss und einen Dorfladen im Erdgeschoss zu planen. Nun soll vor der detaillierten Bauphase ein Ideenwettbewerb zur genauen Verwendung für die Vermietung bzw. Verpachtung des Dorfladens durchgeführt werden. Dem Gemeinderat wird die Anlage zur Vorlage seitens der Vorsitzenden vorgetragen. Hierbei wird das Vorhaben im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens näher beschrieben. Sie geht auf die wesentlichen Punkte wie die Raumaufteilung des künftigen Gebäudes ein. Des Weiteren teilt Sie mit, dass das Interessensbeurkundungsverfahren im Amtsblatt, in der Mein-Ort-App sowie den sozialen Medien beworben werden soll. Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Ausarbeitung einer Bewerbung für das Projekt zeitintensiv ist. Daher schlägt er vor die Bewerbungsfrist auf den 31.12.2023 zu setzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Interessenbekundungsverfahren unter Berücksichtigung der Anpassung der Bewerbungsfrist auf den 31.12.2023 zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 4. | Verlängerung Vertrag Hausaufgabenbetreuung der Grundschule Dammheim-Bornheim |
Dem Gemeinderat wird seitens der Vorsitzenden berichtet, dass die Hausaufgabenbetreuung der Schulkinder in der Grundschule Dammheim-Bornheim auch im Schuljahr 2023/2024 weitergeführt werden soll. Dazu ist erforderlich, der Stadt Landau als personalverwaltende Stelle, für die Beschäftigung einer Hausaufgabenhilfe, Mittel zu Verfügung zu stellen. In Abstimmung mit dem Schulamt der Stadt Landau könnte diese Beschäftigung wie bisher mit ca. 6.300,00 € (Vorjahr 5.750,00 €) im Jahr unterstützt werden. Die Kostensteigerung beruht auf der Inflationsausgleichsprämie sowie auf der Tariferhöhung ab 03/2024. Des Weiteren schlägt die Vorsitzende vor, die Haushaltsmittel bereits für das Schuljahr 2024/2025 bereitzustellen. Dieser Vorschlag wird zustimmend seitens des Gemeinderats aufgenommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, auch im Schuljahr 2023/2024 sowie im Schuljahr 2024/2025 die Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Dammheim-Bornheim im bisherigen Umfang mit ca. 6.300,00 € zu unterstützen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden Haushaltsmittel hierfür einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 5. | Beschaffungen zur Durchführung der Kerwe |
Ratsmitglied Bach verlässt die Sitzung.
Die Vorsitzende berichtet, dass die Bornheimer Kerwe vom ehrenamtlichen Engagement der Vereine und insbesondere der Feuerwehr lebt. Auch in diesem Jahr wird an 2 Tagen Live-Musik stattfinden, die Kosten werden von der Feuerwehr übernommen. Bisher hat die Gemeinde sich um die Zelte, die Bühne und die Verträge dazu gekümmert und über den Haushalt abgerechnet. Nachdem im letzten Jahr verschiedene Optimierungsvorschläge für die Bühne und den Zeltverleih von der Gemeinde in die Diskussion eingebracht wurden, soll nun künftig eine pauschale Kostenerstattung vereinbart werden und die Feuerwehr kümmert sich in eigener Zuständigkeit um die Ausstattung mit Zelten, Bühne und Gästezelten (s. Anlage Kosten für die Anmietung von Bühne und Zelten). Es wird vorgeschlagen, ab der Kerwe 2023 bis auf weiteres einen pauschalen Veranstaltungszuschuss von 3.000,00 € für die Auslagen der Feuerwehr zu gewähren. Darüber hinaus soll für die Verbesserung der Lautsprecheranlage ein tragbarer Akku-Lautsprecher mit Mikrofon angeschafft werden. Die Vorsitzende teilt dem Gemeinderat mit, dass Sie eine Anlage im Wert von bis zu 1.500,00 € beschaffen wird. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € als Veranstaltungszuschuss an die Feuerwehr für die Ausgestaltung der Kerwe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
Die Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.