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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift über die 9. Sitzung des Gemeinderates Essingen

am Montag, 30.06.2025, 19:00 Uhr im Sälchen.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung- und erste Einblicke in die Bedarfsanalyse

3.

Feststellung des Jahresabschlusses OG Essingen 2023

4.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2023

5.

Bebauungsplan "Am Turnplatz - 2. Änderung" - Offenlagebeschluss

6.

Vorstellung und Beratung eines möglichen Nutzungskonzeptes für den Tennen-/und Rasenplatz der Gemeinde Essingen

7.

Dalberghalle Essingen - Nutzungsänderung des Lagerraumes zu einem Aufenthaltsraum

8.

Prot. Kindertagesstätte - Außengelände

9.

Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO

10.

Neufestsetzung der Kostenordnung in der Dalberghalle

11.

Änderung der Haus- und Benutzerordnung Dalberghalle Essingen

12.

Bauangelegenheiten

12.1

Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnraum, Am Turnplatz

13.

Mitteilungen und Anfragen

1.

Einwohnerfragestunde

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

2.

Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung- und erste Einblicke in die Bedarfsanalyse

Der Vorsitzende begrüßt Frau Bruckner vom Planungsbüro und übergibt ihr das Wort.

Das Planungsbüro UBP-consulting GmbH & Co. KG wurde mit der kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Offenbach beauftragt. Frau Bruckner stellt die Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung, den Zeitplan und Bürgerbeteiligungsideen vor. Zudem werden Einblicke in die Bedarfsanalyse der Gemeinde gegeben. Aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 sind Gemeindegebiete bis 100.000 Einwohner verpflichtet, bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Damit soll regional ermittelt werden, welche alternativen Energiemöglichkeiten es vor Ort gibt (Wind, Wasser, Holz, Erd- und Nahwärme etc.), damit Deutschland bis 2045 „klimaneutral“ wird.

Frau Bruckner geht auf die ersten Analysen in Essingen ein. Leider konnten die Daten für die Gemeinden aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Rheinland-Pfalz nur geschätzt werden und könnten daher von den tatsächlichen Verbräuchen abweichen. Sie könnten sich bei einer späteren Umfrage bzw. konkreten Datenerhebungen mit Hilfe der Bürgerbeteiligung noch verändern und genauer werden. Ein Bürgerinfoabend soll im Oktober 2025 stattfinden.

3.

Feststellung des Jahresabschlusses OG Essingen 2023

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Verwaltungsmitarbeiter Herrn Shbatt. Herr Shbatt erläutert in der Sitzung die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses.

In der Sitzung vom 19.03.2025 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2023 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Rechnungslegung und die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2023 erstellt. Die Prüfung hatte zu keinen Einwendungen geführt.

Die Bilanz 2023 sowie der Prüfbericht, der Anhang und Rechenschaftsbericht liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 i. V. m. § 108 GemO festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

einstimmig angenommen

4.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2023

In der Sitzung ist über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essingen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. § 114 Abs.1 GemO für den Jahresabschluss 2023 zu entscheiden.

Der Ortsbürgermeisterin Volz und den Beigeordneten Fliehmann und Schweikart, denen Entlastung erteilt werden soll, haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Ebenso hat Herrn Volz gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essingen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs.1 GemO für den Jahresabschluss 2023 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 4

einstimmig angenommen

5.

Bebauungsplan "Am Turnplatz - 2. Änderung" - Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 10.09.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Turnplatz“ beschlossen. Anlass der Planänderung sind die Erweiterungen des Kindergartens, der Grundschule und des Feuerwehrhauses.

Das Planungsbüro BIT Ingenieure hat einen entsprechenden Entwurf erstellt. Darin wird auf die entsprechenden Änderungsbedarfe der drei Einrichtungen eingegangen. Vor allem wurden die Baufenster dafür angepasst und erweitert. Die gesamten Planunterlagen mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Wasserhaushaltsbilanz befinden sich in der Anlage zur Sitzungsvorlage.

Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung ist damit nicht gegeben. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

Die Offenlage des Entwurfs ist der nächste Verfahrensschritt.

Ein Ratsmitglied regt an, dass in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 1.4 die Zahl der Wohneinheiten bei der Hausnummer 5 nicht korrekt sei, es müssten bedeutend mehr als 3 Wohneinheiten sein. Dies soll seitens der Verwaltung mit Rücksprache des Planungsbüros überprüft werden.

Ein Ratsmitglied bittet darum, das Grundstück Fl.-Nr. 3660/4 aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Dem Eigentümer des Grundstückes wird empfohlen während der Offenlage eine Stellungnahme abzugeben.

Gemäß § 22 GemO haben Frau Volz und Herr Volz an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplans (§§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Sonderinteresse: 2

6.

Vorstellung und Beratung eines möglichen Nutzungskonzeptes für den Tennen-/und Rasenplatz der Gemeinde Essingen

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Beigeordneten Wildner.

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner letzten Sitzung den nachfolgenden Sachverhalt ausführlich diskutiert und ist zu dem Ergebnis gekommen die Vorgehensweise als weitere Handlung dem Gemeinderat zu empfehlen.

Seit einigen Jahren ist der schlechte Zustand des Tennenplatzes und dem daraus resultierenden Handlungsbedarf in der Gemeinde bekannt. Erste Bestrebungen, den Tennenplatz vollständig in einen Kunststoffrasenplatz umzuwandeln, sind aufgrund der hohen Baukosten und der geringen Aussicht auf Förderung durch das Land nicht umsetzbar.

Eine neue Nutzungsvariante sieht nun vor, dass auf dem Tennenplatz eine vielfältigere Nutzungsmöglichkeit geschaffen werden könnte. So sollen neben einem zentralen Kunststoffrasen-Trainingsfeld, in der Größe eines D-Jugendspielfeldes, auch ein Volleyballfeld und im vorderen Bereich zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder geschaffen werden. Der hintere Bereich wird voraussichtlich teilweise zur Versickerung des anfallenden Niederschlagwassers benötigt, kann aber durch weitere sportliche Elemente wie beispielsweise Tischtennisplatten, Schach-/und Mühlespieltische oder einer Calisthenics-Anlage ergänzt werden. Die südöstlich angrenzende Rasenfläche mit Bäumen zum Hainbach hin könnte in das Konzept mit einbezogen werden, um beispielsweise mit Sitzgelegenheiten einen Bereich zum naturnahen Zusammensitzen zu schaffen. Außerdem könnten nebenbei erste Handlungsempfehlungen aus dem Hochwasser-/ und Starkregen-Vorsorgekonzept umgesetzt werden. Die Flutlichtmasten der vorhandenen Flutlichtanlage sollen zur Beleuchtung des Trainingsfelds zum Teil weiterverwendet und auf LED umgerüstet werden. Vorab wären diese auf ihre Standfestigkeit und ihrer Standorte hin zu überprüfen, um diese im Konzept weiter betreiben zu können. Da die Fläche des Tennenplatzes somit zukünftig deutlich vielfältiger öffentlich und Generationen übergreifend nutzbar wäre, ist für diese Umnutzung einer Förderung durch LEADER möglich. LEADER ist ein europäisches Förderprogramm, das innovative und nachhaltige Projekte in ländlichen Regionen unterstützt. Es fördert solche Projekte mit bis zu 75% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch mit 200.000 Euro.

Erste grobe Kostenschätzungen liegt je nach Größe des Trainingsfeldes bei 450.000 Euro (E-Jugend-Feld) bis hin zu 550.000 Euro (D-Jugend-Feld). Ein D-Jugendspielfeld kann auch für den Spielbetrieb einer AH-Mannschaft genutzt werden

Da sich somit allerdings zukünftig im Bereich des Tennenplatzes kein für den Spielbetrieb nutzbares Großspielfeld mehr befindet, sollte der 1999 errichtete Naturrasenplatz mit der in der damaligen Planung vorgesehenen und technisch bereits vorbereiteten Flutlichtanlage ausgestattet werden. Dies würde bei einer möglichst raschen Umsetzung auch die Trainingssituation im Früh-/ und Spätjahr erheblich entspannen. Haushaltsmittel sind hierfür im Doppelhaushalt 2024/2025 bereits vorgesehen. Eine zusätzliche Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher auf den vorhandenen Dachflächen könnte neben dem Flutlicht auch die Mähroboter und die Beregnungsanlage versorgen umso die Betriebskosten des Platzes zu senken. Eine erste grobe Kostenschätzung liegt hier bei ca. 80.000 Euro für eine Flutlichtanlage ohne PV-Anlage bis hin zu ca. 125.000 Euro für eine Flutlichtanlage mit PV-Nutzung und Stromspeicherung.

Das neue Konzept wurde bereits mit den Verantwortlichen des VfL Essingen abgesprochen. Der Verein hat sich daraufhin in einer Vorstandssitzung mit der Thematik befasst und seitens des Vereins kann man mit der vorgeschlagenen Variante arbeiten. Die Vorstandschaft des VFL Essingen ist aber der Meinung, dass das Trainingsfeld zumindest die Größe eines D-Jugend Spielfeldes haben muss, damit ein adäquates Training angeboten werden kann.

Im nächsten Schritt soll durch die Einholung von 3 Angeboten ein Ingenieurbüro für die weiterführende Planung, Machbarkeitsstudie im einer Kostenermittlung für den Bereich des jetzigen Tennenplatzes und ein Ingenieurbüro für Elektrotechnik, für die Planung der Fluchtlichtanlage auf dem Naturrasenplatz beauftragt werden.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob noch Fördermittel für die Rückhaltung des Niederschlagwassers über KIPKI vorhanden sind. Die Verwaltung wird gebeten dies zu überprüfen.

Des Weiteren wird gebeten für die nächste Sitzung einen Finanzierungsplan vorzubereiten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der gefassten Empfehlung des Kultur- und Sozialausschusses, das vorgestellte Nutzungskonzept weiter zu verfolgen.

Die Verwaltung wird mit der Einholung von Honorarangeboten entsprechender fachlich geeigneter und leistungsfähiger Ingenieurbüros beauftragt.

Die Beauftragung des Ingenieurbüros für die Planungen am Tennenplatz erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, ein Ingenieurbüro für die Planung der Flutlichtanlage am Naturrasenplatz zu beauftragen.

Die Fördermöglichkeiten für die Errichtung einer Flutlichtanlage am Rasenplatz sollen gesucht werden und die Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage am Tennenplatz soll geprüft werden.

Für die nächste Gemeinderatssitzung soll ein Finanzierungsplan erarbeitet werden.

Der Gemeinderat beschließt die D-Jugend-Feld Variante weiterzuverfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Sonderinteresse: 0

7.

Dalberghalle Essingen

hier: Nutzungsänderung des Lagerraumes zu einem Aufenthaltsraum

Der Haupt- und Bauausschuss hat zuletzt nach erfolgter Baugenehmigung der Ausführung zur Verbesserung der Flucht- und Rettungssituation zugestimmt.

In den Auflagen der Baugenehmigung wurde für die Umsetzung der Maßnahme im Flur des Kellers zusätzlich eine Brandschutztür T 30 gefordert. Hierbei muss oberhalb der einzubauenden Tür aufgrund von Leitungsführungen im Bereich der derzeitigen Deckenabhängung ein Trockenbauschott eingebaut werden.

Die Kosten für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme belaufen sich derzeit auf 30.243,00 €.

Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Überwachung der ausführenden Firmen werden durch den Architekten abgewickelt. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt über die Verbandsgemeindeverwaltung.

Diese Textmarke darf nicht gelöscht werden

Der Gemeinderat nimmt die erforderliche Maßnahme zur Verbesserung der Flucht- und Rettungssituation zur Kenntnis.

8.

Prot. Kindertagesstätte

hier: Außengelände

Die Außenanlage soll mittels Überarbeitung des Rutschenhügels im nordöstlichen Bereich und mit der Montage eines Sonnensegels im Kleinkindbereich aufgewertet werden.

Für die Montage des Sonnensegels konnte durch die Ortsgemeinde ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € von der Sparkassen-Stiftung generiert werden. Für die Lieferung und Montage des Sonnensegels wird durch den Beigeordneten Heiner Dahl ein Angebot eingeholt werden.

Der Rutschenhügel wird mittels Erdmodellierung einen neuen Aufgang erhalten, welcher den Vorgaben der Spielplatzsicherheit entsprechen wird. Ebenso wird die in die Jahre gekommene Kletterrampe erneuert werden. Hierzu wurde ein Angebot bei der Kupper-Land Forst Bau aus Maikammer ein Angebot eingeholt. Die Angebotssumme beläuft sich auf 9.625,00 € netto. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach Abstimmung mit der Kita-Leitung und der Ortsgemeinde.

Im Doppelhaushalt wurden diese Arbeiten nicht berücksichtigt, beziehungsweise stehen nicht in ausreichender Menge zur Verfügung und sollen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Sonnensegels für den Kleinkindbereich und die Neumodellierung des Rutschenhügels. Die Verwaltung wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt. Die benötigten überplanmäßigen Haushaltsmittel werden in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

einstimmig angenommen

9.

Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO

Spender

Zweck

Heimatverein St. Wendelinus

Reparatur Sandsteinwand Rathaus

Sparkassenstiftung

Flutlichtanlage Sportplatz

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spenden zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

einstimmig angenommen

10.

Neufestsetzung der Kostenordnung in der Dalberghalle

Der Vorsitzende übergibt das Wort zu diesem TOP an den Beigeordneten Wildner.

Die in der Kostenordnung von 2023 festgesetzten Mietkosten der Dalberghalle sind im Vergleich mit anderen Dorfgemeinschaftshäusern, die eine ähnliche Größe und Ausstattung aufweisen, insbesondere für auswärtige Nutzer recht niedrig angesetzt. Dies zeigt folgende Übersicht zum Vergleich:

Hohenstaufensaal Annweiler

460 Sitzplätze

Großer Saal 550

Foyer 130

Backstage (Umkleide) 80

Küche 260

Ton und Licht Anlage 200

Reinigung 150

Preis 1870

Preis pro Besucher 4,06 € brutto

Exklusive Personal pro Stunde

Bürgerhaus Münchweiler

320 Sitzplätze

Saal 1100

Küche 180

Preis 1280

Preis pro Person 4,00 €

Altes Kaufhaus Landau

289 Sitzplätze

Saal mit Foyer 8 stunden Tarif 820 netto

Licht und Ton 300 netto

Preis 1120 netto

1332 brutto

Preis pro Besucher 4,60 € brutto

Dalberghalle Essingen

440 Sitzplätze

Preisliste 2 privat VA Auswärtige

Saal mit Heizung 500€

Küche 130 €

Clubraum 130 €

Preis 760 €

Preis pro Besucher 1,72 €

Preisliste 4 Gewerbliche Veranstalter

Saal mit Heizung 550 €

Küche 200 €

Clubraum 190 €

Preis 940 €

Preis pro Besucher 2,14 €

Die Mietpreise sollten deshalb nach der unten aufgelisteten Preisliste angepasst werden. Außerdem gab es in der Vergangenheit im Herbst und im Frühling Unklarheiten mit dem bei der Saalmiete anzuwendenden Passus „mit Heizung“ bzw. „ohne Heizung“, sodass vorgeschlagen wird, eine feste Saalmiete festzulegen. Diese soll dann das ganze Jahr über gelten:

Preisliste 1 Essinger Bürger bzw. Essinger Vereine

Saal mit Foyer, Clubraum und Küche 400

Preis pro Person 0,90€

Clubraum mit Foyer und Küche 200

Preisliste 2 Auswärtige

Saal mit Foyer, Clubraum und Küche 1400

Preis pro Person 3,18€

Clubraum mit Foyer und Küche 600

Zum Vergleich: Preisliste Stand 1.1.23

1. Vereine 320

2. Überordentliche Verbände 760

3. Essinger Bürger 435

4. Gewerbliche Unternehmen 940

Des Weiteren sollen die Preise für zusätzliche Reinigung und Hausmeistertätigkeiten, sowie die zu leistende Kaution an die heute üblichen Verhältnisse angepasst werden. Die neuen Preise sind der im Anhang befindlichen Kostenordnung ersichtlich.

Der Kultur- und Sozialausschuss Essingen hat in der Sitzung vom 26.05.2025 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat der Neufestsetzung der Kostenordnung zuzustimmen.

Der Beigeordnete teilt mit, dass in § 1 A) Nr. 3 noch zu ergänzen ist: „Gilt nicht für örtliche Vereine“. Des Weiteren wurde in § 1 Nr. 3 über die Bezeichnung „Unkostenpauschale“ diskutiert und sich geeinigt das Wort aufgrund der Ungenauigkeit zu streichen und durch „Miete“ zu ersetzen.

Außerdem beraten sich die Ratsmitglieder über die Kosten des Folgetages, wenn eine längere Zeit zum Abbau benötigt wird. Es wird festgehalten, dass nach 10 Uhr 50 % der Miete fällig wird, ab 15 Uhr wird eine zweite Tagesmiete fällig. Dies soll in der Kostenordnung noch ergänzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat Essingen beschließt die Neufestsetzung der Kostenordnung mit den oben genannten angepassten Änderungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

einstimmig angenommen

11.

Änderung der Haus- und Benutzerordnung Dalberghalle Essingen

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Beigeordneten Wildner.

Für die neue Haus- und Benutzerordnung wurden Formulierungen angepasst bzw. geändert. Weitere Anpassungen sind für die Zukunft vorgesehen.

Örtliche Vereine, die den Saal bei einer Veranstaltung nur für Sport (z.B. Turniere) oder Ausstellungen nutzen, ist die bei einer Veranstaltung fällige Saalmiete relativ hoch. Daher wird vorgeschlagen, bei Veranstaltungen örtlicher Vereine, bei denen der Saal beispielsweise im Rahmen eines Turniers nicht wirtschaftlich genutzt wird und eine Bewirtung nur in Foyer und Clubraum stattfindet, die jeweils fällige Saalmiete um 80 % zu reduzieren. Im Zweifelsfall soll der Gemeindevorstand entscheiden, ob es sich um eine wirtschaftliche Nutzung des Saals handelt.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, jedem örtlichen Verein einmal jährlich die Dalberghalle für einen Veranstaltungstagmietfrei zur Verfügung zu stellen.

Der Kultur- und Sozialausschuss hat in der Sitzung vom 26.05.2025 die Änderung der Haus- und Benutzerordnung vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat den Änderungen der Haus- und Benutzerordnung zuzustimmen.

Der Beigeordnete teilt mit, dass in § 13 Nr. 2 „…ausgenommen sind je eine ÖRTLICHE VEREINS-, Kindergarten-, …“ ergänzt werden soll.

Des Weiteren beraten sich die Ratsmitglieder und möchten folgende Ergänzungen:

Ebenfalls in § 13 Nr. 2 sollen Parteien und Organisationen ergänzt werden. Außerdem wird beschlossen, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen nur ein Veranstaltungstag kostenfrei sein soll.

è Neuvorschlag für § 13 Nr. 2: „Für Veranstaltungen wird ein Entgelt erhoben, dessen Höhe sich aus der Kostenordnung ergibt. Ausgenommen sind je eine Veranstaltung örtlicher Vereine, Parteien, Organisationen, Kindergarten, Schule und Kirchen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist nur ein Veranstaltungstag kostenfrei.

Im § 13 Abs. 4 ist soll die Ergänzung „im Clubraum“ rausgestrichen werden.

Weiter soll im § 11 Abs. 2 q) ergänzt werden, dass „Der Aufbau am Vorabend der Veranstaltung freitags ab 16 Uhr nach Verfügbarkeit oder auch früher erfolgen kann. Unter der Woche kann der Aufbau ab 18 Uhr erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die örtlichen Vereinen“.

Ein Ratsmitglied fragt nach, zu welchem Datum die Haus- und Benutzerordnung in Kraft tritt. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob dies auch rückwirkend zum 01.07.2025 in Kraft treten kann oder erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die oben genannten Änderungen und Ergänzungen der Haus- und Benutzerordnung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

einstimmig angenommen

12.

Bauangelegenheiten

12.1

Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnraum, Am Turnplatz

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Turnplatz“. In dem bestehenden Gebäude auf dem Grundstück FlNr. 218, Am Turnplatz 4 sollen bisher gewerblich genutzte Flächen zu Wohnraum genutzt werden. Umbaumaßnahmen finden nur innerhalb des Gebäudes statt. Es sind dann zwei Wohnungen vorhanden. Der Innenhof wird mit einer Dachterrasse überdacht. Für das Grundstück ist im Bebauungsplan ein Baufenster entsprechend dem Hauptbestandsgebäude festgesetzt. Die Dachterrasse liegt außerhalb des Baufensters und ist wegen ihrer Größe von 46,40 m² genehmigungspflichtig. Die Überschreitung des Baufensters durch die Dachterrasse ist im Rahmen einer Befreiung zustimmungsbedürftig.

Die Nutzungsänderung ergibt keinen höheren Stellplatzbedarf gegenüber der genehmigten gewerblichen Nutzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zur Errichtung einer Dachterrasse außerhalb des Baufensters.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

einstimmig angenommen

13.

Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachtzulesen.