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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Ausschreibungder stellvertretenden Schiedspersonfür den SchiedsamtsbezirkVerbandsgemeinde Offenbach an der Queich

Die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich sucht für die Besetzung des Schiedsamtsbezirks Verbandsgemeinde Offenbach ab sofort eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d).

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung

Die Schiedsperson – Wer ist das?

Eine Schiedsperson gibt es in jeder Verbandsgemeinde, jeder verbandsfreien Gemeinde, jeder kreisangehörigen und jeder kreisfreien Stadt. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinderats (hier: Verbandsgemeinderates) vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Ihr Amt führen die Schiedspersonen, die regelmäßig älter als 30 Jahre und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich aus. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schafft die Schiedsperson die Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Aufgaben der Schiedsperson:

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Anforderungen an die Schiedsperson:

Das Schiedsamt können Personen ausüben welchen die Voraussetzung gem. § 4 Schiedsamtsordnung erfüllen.

Die sich bewerbende Person muss nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet sein. Weiterhin soll diese das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben.

Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,

1.

wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,

2.

wer das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,

3.

wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,

4.

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,

5.

wer zu einer der in Nummer 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht.

Ernennung der Schiedspersonen:

Schiedspersonen werden gem. § 5 Abs. 1 Schiedsamtsordnung auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats vom Direktor des Amtsgerichtes ernannt.

Ausbildung der Schiedspersonen:

Die Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen geschieht durch die Einführungs- und Fortbildungslehrgänge des Schiedsamtsseminars des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Als Schiedsperson haben Sie weiter die Möglichkeit, an regionalen Fortbildungsveranstaltungen des BDS teilzunehmen. Diese Veranstaltungen bieten Ihnen die Gelegenheit, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Bereich der Konfliktlösung weiterzuentwickeln und sich mit anderen Schiedspersonen auszutauschen.

Bewerbung:

Wenn Sie Interesse haben, sich als stellvertretende Schiedsperson in der Verbandsgemeinde Offenbach zu engagieren, senden Sie bitte Ihre Bewerbung sowie Ihren aktuellen Lebenslauf bis zum 19.01.2024 an:

Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich

Konrad-Lerch-Ring 6

76877 Offenbach an der Queich

Für Fragen steht Ihnen das Wahlbüro (06348/986-159 oder 189) gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Axel Wassyl
Bürgermeister