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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat hat am 17.12.2024 gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) - die nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ESA zu erhebenden einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen gemäß §§ 2 bis 11 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) für die gemäß § 4 a ESA im Rahmen der ersten Herstellung fertig gestellten und planmäßig betriebenen Flächenkanalisation

a)

zur Schmutzwasserbeseitigung auf  — 2,00 € je qm

Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschoße, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 0,30 € je qm,

b)

zur Niederschlagswasserbeseitigung auf  —  3,00 € je qm

beitragspflichtige Abflussfläche, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 0,40 € je qm.

2.

Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen gemäß §§ 2 bis 11 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) für die gemäß § 4 b ESA im Rahmen der räumlichen Erweiterung fertig gestellten und planmäßig betriebenen Flächenkanalisation

a)

zur Schmutzwasserbeseitigung auf  —  7,00 € je qm

Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschoße, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 1,10 € je qm,

b)

zur Niederschlagswasserbeseitigung auf  — 15,40 € je qm

beitragspflichtige Abflussfläche, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 2,65 € je qm.

3.

Laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2, §§ 12 bis 28 ESA:

a)

Schmutzwasserbeseitigung

Die entgeltsfähigen Kosten die auf das Schmutzwasser entfallen, werden

zu 87 % über die Schmutzwassergebühren

zu 9 % über die Grundgebühren

zu 4 % über die Weinbauzusatzgebühren gedeckt.

Die Entgeltsätze betragen:

2,95 € je cbm gewichtetes Schmutzwasser

45,00 € je Hausanschluss, über den Schmutzwasser eingeleitet wird

4,25 € je angefangene 500 qm selbst bewirtschaftete Weinbaufläche bzw. je angefangene 750 l zugekauften Most oder Wein.

b)

Niederschlagswasserbeseitigung

Die entgeltsfähigen Kosten die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden im vollen

Umfang durch wiederkehrende Beiträge gedeckt.

Der Entgeltsatz beträgt:

0,20 € je qm beitragspflichtige Abflussfläche als wiederkehrender Beitrag.

4.

Die Straßenentwässerungsbeiträge der Ortsgemeinden werden nach den tatsächlichen Kosten erhoben.

5.

Auf die laufenden Entgelte werden vierteljährliche Vorausleistungen entsprechend den Satzungsbestimmungen erhoben.

Offenbach an der Queich, 09.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Axel Wassyl, Bürgermeister