Der Verbandsgemeinderat hat am 17.12.2024 gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) - die nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ESA zu erhebenden einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen gemäß §§ 2 bis 11 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) für die gemäß § 4 a ESA im Rahmen der ersten Herstellung fertig gestellten und planmäßig betriebenen Flächenkanalisation | |
| a) | zur Schmutzwasserbeseitigung auf — 2,00 € je qm |
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| Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschoße, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 0,30 € je qm, |
| b) | zur Niederschlagswasserbeseitigung auf — 3,00 € je qm |
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| beitragspflichtige Abflussfläche, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 0,40 € je qm. |
| 2. | Einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen gemäß §§ 2 bis 11 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) für die gemäß § 4 b ESA im Rahmen der räumlichen Erweiterung fertig gestellten und planmäßig betriebenen Flächenkanalisation | |
| a) | zur Schmutzwasserbeseitigung auf — 7,00 € je qm |
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| Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschoße, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 1,10 € je qm, |
| b) | zur Niederschlagswasserbeseitigung auf — 15,40 € je qm |
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| beitragspflichtige Abflussfläche, davon beträgt der Anteil für die Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken 2,65 € je qm. |
| 3. | Laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2, §§ 12 bis 28 ESA: | |
| a) | Schmutzwasserbeseitigung |
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| Die entgeltsfähigen Kosten die auf das Schmutzwasser entfallen, werden |
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| zu 87 % über die Schmutzwassergebühren |
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| zu 9 % über die Grundgebühren |
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| zu 4 % über die Weinbauzusatzgebühren gedeckt. |
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| Die Entgeltsätze betragen: |
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| 2,95 € je cbm gewichtetes Schmutzwasser |
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| 45,00 € je Hausanschluss, über den Schmutzwasser eingeleitet wird |
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| 4,25 € je angefangene 500 qm selbst bewirtschaftete Weinbaufläche bzw. je angefangene 750 l zugekauften Most oder Wein. |
| b) | Niederschlagswasserbeseitigung |
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| Die entgeltsfähigen Kosten die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden im vollen |
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| Umfang durch wiederkehrende Beiträge gedeckt. |
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| Der Entgeltsatz beträgt: |
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| 0,20 € je qm beitragspflichtige Abflussfläche als wiederkehrender Beitrag. |
| 4. | Die Straßenentwässerungsbeiträge der Ortsgemeinden werden nach den tatsächlichen Kosten erhoben. | |
| 5. | Auf die laufenden Entgelte werden vierteljährliche Vorausleistungen entsprechend den Satzungsbestimmungen erhoben. | |