Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat auf Grund des § 110 Abs. 5 GemO i. V. m. § 111 Abs. 1 LHO, § 14 RHG und Nr. 4 der VV zu § 14 RHG die Kasse der Verbandsgemeinde Offenbach am 05.06.2025 unvermutet überörtlich geprüft. Der Verbandsgemeinderat Offenbach hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 dem Prüfbericht zugestimmt.
Der Prüfbericht der überörtlichen Kassenprüfung liegt in der Zeit von Montag, den 19.01.2026 bis einschließlich Dienstag, den 27.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach im Zimmer 16 während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Von der Offenlage sind Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 GemO ausgeschlossen.