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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 22. März 2026, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und am Sonntag, dem 12. April 2026, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis

eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13. Februar 2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich erhalten.

Offenbach an der Queich, den 13. Januar 2026
Axel Wassyl
Bürgermeister als Wahlleiter