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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 30/2024
Amtlicher Teil
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​​​​​​​Gruppenwasserwerke Bornheim

Fällige Wassergebühren

Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.08.2024 die dritte Wassergebührenabschlagsrate 2024 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.

Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor Fälligkeitsdatum, per Sepa-Mandat mitzuteilen. Das Sepa-Mandat erhalten Sie auf unserer Homepage oder auf Anfrage.

Ihre Gruppenwasserwerke Bornheim