über die 7. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Dienstag, 24.06.2025, 18:00 Uhr im Rathaus.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Vorstellung örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgenkonzept der Verbandsgemeinde Offenbach |
| 3. | Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung- und erste Einblicke in die Bedarfsanalyse |
| 4. | Neue Ortsmitte Bornheim - Kostenkontrolle der Baumaßnahme |
| 5. | Feststellung des Jahresabschlusses OG Bornheim 2023 |
| 6. | Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Bornheim 2023 |
| 7. | Errichtung einer zusätzlichen Straßenbeleuchtung in der Bruchwiesenstraße Höhe Hornbach MA-Zentrum |
| 8. | Gaskonzessionsvertrag Bornheim |
| 9. | Jugendhort (ehemaliges Pfarrhaus) - Sachstand zur Planung der Außenanlagen |
| 10. | Bauangelegenheiten |
| 10.1 | Reparatur-/ Sanierungsmaßnahmen zur Storchenscheune - Malerarbeiten |
| 10.2 | Sanierung der Treppe im Rathaus - 2. Bauabschnitt Treppe vom Bürgersaal bis zum ehem. Jugendraum |
| 11. | Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2024 - Verleihung einer Ehrenbürgerschaft |
| 12. | Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2025 - Beleuchtung des Gehweges am Hofgraben |
| 13.1 | Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Durchführung der Kerwe hier: Antrag des Feuerwehrverein St. Florian vom 08.04.2025 |
| 13.2 | Zuschusses zur Durchführung einer Zeltfreizeit vom 19. bis 22.06.2025 hier: Antrag des Feuerwehrverein St. Florian vom 08.04.2025 |
| 14. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung hier: Auftragsvergabe für Reparatur eines Schleppers |
| 15. | Verlängerung Vertrag Hausaufgabenbetreuung der Grundschule Dammheim-Bornheim |
| 16. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 17. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.
2. Vorstellung örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgenkonzept der Verbandsgemeinde Offenbach
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Frau Werner und Herrn Makus vom Ingenieurbüro BIT in Karlsruhe/Heilbronn.
Das Ingenieurbüro BIT Ingenieure, Karlsruhe/Heilbronn, hat in den letzten Monaten das Konzept erstellt und wird die Endfassung in den Ortsgemeinden vorstellen, bevor es dann im Verbandsgemeinderat am 26.06.2025 abschließend verabschiedet werden soll.
Frau Werner und Herr Makus stellen das Konzept für die Ortsgemeinde Bornheim anhand einer Präsentation vor.
Die Präsentation stellt ein umfassendes Vorsorgekonzept vor, das auf die zunehmenden Gefahren durch Starkregen und Hochwasser reagiert und die Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz aufgreift.
Im Rahmen einer Defizitanalyse wurde für die Ortsgemeinde Bornheim festgestellt, dass u.a. das Kanalnetz nicht auf Starkregen ausgelegt ist und der Hofgraben ein Problem für den Kanalrückstau darstellt.
Als Handlungskonzepte wurden der Objektschutz, Notabflusswege oder auch einfache Maßnahmen wie die Herstellung kleiner Dämme vorgetragen. Die Ergebnisse sollen dann noch in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden.
Die Gemeinde wird sich gemeinsam mit der SGD Süd über mögliche schnelle und unkomplizierte Lösungen abstimmen.
Im Anschluss an die Ausarbeitung der Handlungskonzepte wurde eine Nutzen- und Aufwandanalyse für die Verbandsgemeinde vor allem in Hinblick auf den Katastrophenschutz und die Optimierung der Gefahrenabwehr erstellt.
Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Kenntnis.
3. Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung- und erste Einblicke in die Bedarfsanalyse
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Bruckner vom Planungsbüro UBP-consulting GmbH & Co. KG
Frau Bruckner stellt anhand einer Präsentation das Projektteam vor, sowie die Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung, den Zeitplan und Bürgerbeteiligungsideen. Zudem gibt Frau Bruckner Einblicke in die Bedarfsanalyse der Ortsgemeinde Bornheim.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung sind dabei Fokusgebiete für Wärmenetze und Gebiete für Einzelversorgungslösungen zu ermitteln.
Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Kenntnis. Die Wärmeplanung soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden.
Die Präsentation des Planungsbüros UBP-consulting GmbH & Co. KG wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
4. Neue Ortsmitte Bornhein
hier: Kostenkontrolle der Baumaßnahme
Die Vorsitzende stellt unter diesem Tagesordnungspunkt die Kostenkontrolle des Architekten vom 13.05.2025 vor.
In der Sitzung des Gemeinderates Bornheim vom 19.03.2024 wurden die Planungs- und Kostenstände als Grundlage für den Baubeginn durch den Architekten ausführliche erläutert. Die Kostenschätzung belief sich im Gesamten auf ca. 4,7 Mio. Euro.
Die Kostenkontrolle des Architekten vom 13.05.2025 zeigt, dass sich sowohl die Kosten nach Kostenberechnung, als auch die prognostizierten Kosten sich im Rahmen der Kostenschätzung bewegen.
Zudem sind die Planungen und sämtliche Fachplanungen nahezu abgeschlossen. Derzeit werden von den Planungsbüros die Ausschreibungen erstellt um im Anschluss das nationale Vergabeverfahren in die Wege zu leiten.
Der Gemeinderat nimmt die Kostenkontrolle zur Kenntnis.
5. Feststellung des Jahresabschlusses OG Bornheim 2023
Die Verwaltungsmitarbeiterin, Frau Hohl-Harreus erläutert unter diesem Tagesordnungspunkt die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses.
In der Sitzung vom 19.05.2025 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2023 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2023 erstellt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Schlussbilanz 2023 sowie der Prüfbericht ist dieser Vorlage beigefügt. Zudem steht der Anhang und Rechenschaftsbericht mit Anlagen als PDF-Datei zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 i.V.m. § 108 GemO festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
6. Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Bornheim 2023
Für die Entlastungserteilung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 übernimmt das älteste anwesende Ratsmitglied, Herr Prof. Dr. Keilen den Vorsitz und verweist darauf, dass die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Bornheim sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs.°1 GemO für den Jahresabschluss 2023 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ortsbürgermeisterin, der erste Ortsbeigeordnete Michel, sowie der Ortsbeigeordnete Acuntius den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
7. Errichtung einer zusätzlichen Straßenbeleuchtung in der Bruchwiesenstraße Höhe Hornbach MA-Zentrum
Die Vorsitzende teilt mit, dass in Bornheim in der Bruchwiesenstraße aktuell im nördlichen Bereich auf Höhe des Hornbach MA-Zentrums / Tankstelle die Straße mit drei Straßenbeleuchtungsmasten
beleuchtet wird. Die Leuchten sind bereits auf LED umgestellt und sind mit einer Siteco SL 11 Mini bestück.
Seitens der Firma Hornbach kam die Anmerkung, dass die Beleuchtung im Bereich der Bruchwiesenstraße für die Mitarbeiter, welche tag täglich die Straße überqueren, im Früh und Spätjahr mangelhaft wäre.
Die Beleuchtung wurde vor Ort von der Pfalzwerke-Netz AG geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Abstände der Leuchten in diesem Bereich tatsächlich nicht eingehalten werden und die Abstände der Leuchten zu groß sind.
Die Abstände vor Ort weisen eine Länge von ca. 53,1m und 65,4m auf und entsprechen somit nicht der DIN (DIN 13201 Teil 1 und DIN EN 13201 Teil 2).
Die Abstände sollten in ca.25- 30 Meter betragen.
Die Kosten für die Erweiterung belaufen sich lt. Angebot 20002279 der Pfalzwerke Netz AG auf 7.687,97 € incl. Mehrwertsteuer.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Bruchwiesenstraße lt. Angebot der Pfalzwerke zum Angebotspreis von 7.687,97 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
8. Gaskonzessionsvertrag Bornheim
Die Vorsitzende erläutert den Ratsmitgliedern die Erforderlichkeit der Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages.
Der sog. „Gaskonzessionsvertrag“ oder Wegenutzungsvertrag (Mustervertrag) regelt die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde gehören (örtliches Gasverteilungsnetz) für jeweils 20 Jahre. Da der letzte Vertrag am 06.11.2027 endet, ist rechtzeitig vorher (spätestens zwei Jahre) ein neuer Vertrag abzuschließen. Die Ausschreibung erfolgte fristgemäß für die Dauer von drei Monaten im Bundesanzeiger. Die Thüga Energienetze GmbH war der einzige Bewerber.
Als Entgelt für die eingeräumten Nutzungsrechte zahlt die Gesellschaft an die Gemeinde Konzessionsabgaben im höchstzulässigen Umfang nach der jeweiligen Fassung der Konzessionsabgabenverordnung (Bornheim 2024: rd. 4.192 €).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Wegenutzungsvertrag für die nächsten 20 Jahre (vom 07.11.2027 bis 06.11.2047) zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
9. Jugendhort (ehemaliges Pfarrhaus)
Hier: Sachstand zur Planung der Außenanlagen
Herr Michel erläutert den aktuellen Sachstand zur Planung der Außenanlagen.
Die Anregungen der Mitglieder des Gemeinderates aus der Sitzung vom 09.04.2025 wurden vom Landschaftsplanungsbüro Peter Busch aufgenommen und vorab mit der Gemeinde und der Verwaltung zur Optimierung der Nutzung und der Kosten abgestimmt. Die weiterführende Planung sieht vor:
| 1. Ausstattung der Spielgeräte | |
| o | 1 Tischtennisplatte |
| o | 1 Basketballkorb – Der Standort wurde für eine bessere Spielbarkeit an die verbleibende Außengartenwand verlegt. Alternativ zu einem Beton-Pflasterbelag kann ein PU-gebundener fugenloser Kunststoffbelag zur Ausführung kommen. |
| o | 1 Balancier- und Kletterpfad für den Spielbereich Richtung Bachstraße. Das Klettergerüst ist für Schulkinder geeignet und attraktiv, jedoch weniger für Kleinkinder. Daher wurde ein Standort möglichst aus dem Sichtfeld der Kleinkinder gewählt. |
| o | Sitzbänke und Hängematten im nördlich angrenzenden Bereich zum Gebäude angrenzend an den Kita-Spielbereich. Ziel ist hier eine ruhige Atmosphäre mit einer ergänzenden Beschattung durch Baumanpflanzung zu schaffen. |
| o | Die Anordnung von insgesamt 30 Fahrradständer in der Nähe des Gebäudes wurde optimiert. |
| 2. Zufahrten und Beläge | |
| o | Für die Vereinbarkeit eines barrierefreien Zuganges zum Lift auf der Westseite des Gebäudes, als auch einer möglichen Zufahrt zum Keller wird eine Wegeführung mit einem Gefälle von ca. 5%- 6% erforderlich. Dies erfordert bei der Ausführung einer wassergebundenen Decke zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwässerung mit erhöhten Kosten, so dass hier ein versickerungsfähiger Pflasterbelag eine Alternative darstellt. |
| o | Die Wegebreite im nördlichen Bereich mit Zufahrt zum Außengeländes der Kindertagesstätte wird nach Absprache auf 1,50m begrenzt. Ein Großteil der hier zunächst geplanten befestigten Flächen kann demnach entfallen |
| o | Die Kellererschließung erfolgt mit einem versickerungsfähigen Schotterrasen. |
| 3. Einzäunung | |
| o | Die bestehende Hecke im nördlichen Bereich in Angrenzung zum Nachbargrundstück wird weitestgehend erhalten. Hier wird lediglichder defekte Maschendrahtzaun ersetzt. Der ursprünglich geplante Stabgitterzaun kann entfallen. |
Die Änderungen wurden um Entwurfsplan übertragen (s. Anlage mit Beispielen). Ziel ist zeitnah mit der Ausführungsplanung zu beginnen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung als Grundlage für die weitere Ausführungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibung zu.
Der Gemeinderat beschließt auf der der Grundlage der aktuellen Kostenplanung Haushaltsmittel überplanmäßig in Höhe von 76.000,00 € bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
10. Bauangelegenheiten
10.1 Reparatur-/ Sanierungsmaßnahmen zur Storchenscheune
Hier: Malerarbeiten
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Öffnung des Toreinganges baubedingt in Teilen mauerwerksmäßig geschlossen wurde und nach Aufbringen einer abschließenden Putzoberfläche Malerarbeiten in Teilbereichen an der Fassade und im Innenbereich erforderlich werden. Auf der Grundlage vorliegender Preisanfragen betragen die Kosten für die Maler- und Putzarbeiten inclusive der Erneuerung des vorhandenen Schriftzuges 8.794,04 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Firma Marco Sperzel als günstigsten Bieter mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten zu einem Angebotspreis in Höhe von 8.794,04 € zu beauftragen. Die Durchführung soll möglichst bis Ende August erfolgen, da dann die Brutzeit der Störche abgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
10.2 Sanierung der Treppe im Rathaus
Hier: 2. Bauabschnitt Treppe vom Bürgersaal bis zum ehem. Jugendraum
Nach der guten Sanierung der Rathaustreppe im unteren Bereich haben sich alle Fraktionen für eine vollständige Sanierung der Treppe ausgesprochen. Die Vorsitzende trägt hierzu vor, dass für den zweiten Teil der Treppensanierung des Rathauses ein Kostenvoranschlag in Höhe von 13.923,00 € vorliegt.
Herr Bitsch verlässt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung für den zweiten Teil der Treppenrenovierung des Rathauses in vorgenannter Auftragshöhe von 13.923,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
11. Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2024
hier: Verleihung einer Ehrenbürgerschaft
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 27.11.2024 (Posteingang 28.11.2024) darum gebeten, die Beratung und Beschlussfassung über die Verleihung einer Ehrenbürgerschaft auf die Tagesordnung des Gemeinderates aufzunehmen.
Der Antrag ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Über den Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Bauausschusses am 27.01.2025 sowie im Gemeinderat am 11.02.205, jedoch nicht abschließend, beraten. Der Beschlussauszug aus der Ratssitzung ist dieser Vorlage beigefügt. Ratsmitglied Dr. Jung verliest nochmals den Text des Antrages und verweist darauf, dass dieser Antrag von einigen Vereinen und Institutionen sowie Privatpersonen unterstützt wird.
Die FWG-Fraktion beantragt, anstatt der Ehrenbürgerschaft die Ehrenmedaille der Gemeinde zu verleihen. Da die Ehrenbürgerschaft der weitergehende Antrag ist, ist zunächst über diesen entschieden.
Nachdem in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.04.2025 eine Richtlinie für die Verleihungen von Ehrungen der Ortsgemeinde beschlossen wurde, ist nun über den Antrag der CDU-Fraktion erneut zu beraten und zu entscheiden.
Aus der Mitte des Rates wird geheime Abstimmung zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft beantragt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 40 Abs. 1 GemO über diesen TOP geheim abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
Die Vorsitzende erläutert im Anschluss den Ablauf der geheimen Abstimmung. Der Wahlvorgang erfolgt bei geheimer Abstimmung durch die Kennzeichnung von Stimmzetteln.
Die Abstimmung wurde anschließend durchgeführt.
Beschluss:
Die Vorsitzende stellt fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion auf Verleihung einer Ehrenbürgerschaft gemäß den geltenden Bestimmungen abgelehnt ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 10
Enthaltungen: 3
Sonderinteresse: 0
Im Anschluss daran wird der Antrag der FWG-Fraktion auf Verleihung der Ehrenmedaille zur Abstimmung gestellt. Auch hier wird geheime Abstimmung gem. § 40 Abs. 1 GemO beantragt.
Beschluss:
Der Antrag auf geheime Abstimmung erhält 3 Ja-Stimmen und hat damit nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verleihung der Ehrenmedaille der Ortsgemeinde an Frau Ulla Kaub.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
12. Antrag der CDU-Fraktion vom 12.06.2025
hier: Beleuchtung des Gehweges am Hofgraben
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.06.2025 gebeten, die Beratung und Beschlussfassung über die Beleuchtung des Gehweges am Hofgraben auf die Tagesordnung des Gemeinderates aufzunehmen.
Im Anschluss erteilt die Vorsitzende dem CDU-Fraktionssprecher Herrn Dr. Jung das Wort. Dieser erläutert den Antrag. Der begründete Antrag liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Im Anschluss werden die Vor- und Nachteile erläutert. Nach umfangreicher Abwägung wurde sich darauf geeinigt, den Tagesordnungspunkt in den nächsten Haupt- und Bauausschuss zu vertagen.
Die Vorsitzende bittet die Ratsmitglieder bis zur nächsten Sitzung weitere Vorschläge mit Standorten zur Verbesserung der Beleuchtungssituation zu benennen.
13.1 Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Durchführung der Kerwe
hier: Antrag des Feuerwehrverein St. Florian vom 08.04.2025
Die Vorsitzende teilt mit, dass mit Schreiben vom 08.04.2025 der Feuerwehrverein St. Florian um Erhöhung des jährlichen Zuschusses auf 5.000 € für die Durchführung der Kerwe bittet.
Der begründete Antrag liegt der Sitzungsvorlage bei.
Die Beschlussfassung zum jährlichen Zuschuss erfolgte am 23.07.2023 und wurde pauschal auf 3.000 € festgelegt. Hintergrund der Entscheidung war, dass sich der Feuerwehrförderverein ab dem Jahr 2023, neben der Organisation und der Kostenübernahme der Live-Musik, in eigener Zuständigkeit auch um die Ausstattung mit Zelten, Bühne und Gästezelten kümmert. Bis dahin oblag diese Aufgabe der Gemeinde. Der Beschlussauszug ist als Anlage beigefügt.
Für die Kerwe 2024 wurde dem Feuerwehrverein ein zusätzlicher Zuschuss, in Höhe von 2.000 €, gewährt, um für die Jubiläumskerwe „40 Jahre Kerweausschank Feuerwehr“ ein besonderes Musikerlebnis, gemäß Antrag, zu organisieren. Der Beschlussauszug ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Feuerwehrverein St. Florian für die Kerwe 2025 überplanmäßig mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu unterstützen. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass auch für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 5.000,00 € im Haushalt eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
13.2 Zuschuss zur Durchführung einer Zeltfreizeit vom 19. bis 22.06.2025
hier: Antrag des Feuerwehrverein St. Florian vom 08.04.2025
Die Vorsitzende erläutert, dass mit Schreiben vom 08.04.2025 der Feuerwehrverein St. Florian um einen Zuschuss zur geplanten Zeltfreizeit vom 19. bis 22.06.2025 bittet. An der Jugendfeuerwehr-Freizeit nehmen lt. Antrag 15 Kinder teil. Es wird um einen Zuschuss von 600 € gebeten.
Der Antrag liegt der Sitzungsvorlage bei.
In der Regel werden Jugendfreizeiten mit 2,50 € pro Tag und Teilnehmer von der Gemeinde auf Antrag bezuschusst. Bei der Zuschussermittlung werden An- und Abreisetag als 1 Tag gewertet. Bereits 2023 hat der Gemeinderat diesen Betrag auf 5,00 € je Tag und Teilnehmer erhöht.
Die beantragte Freizeit würde danach mit 300,00 € unterstützt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die geplante Zeltfreizeit der Jugendfeuerwehr des Feuerwehrverein St. Florian mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00€ zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
14. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
hier: Auftragsvergabe für Reparatur eines Schleppers
Die Vorsitzende erläutert, dass sie im Benehmen mit den Beigeordneten mit Verwaltungsbeteiligung die Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung (GemO) zur Auftragsvergabe über die Reparatur des Schleppers Axos 320 getroffen hat.
Für das Fahrzeug Axos 320 mit dem Kennzeichen SÜW-OG-11, im Einsatz beim Bauhof der Ortsgemeinde Bornheim, lag ein Kostenvoranschlag zur Reparatur vor. Die Lamellenkupplung am Lastschaltgetriebe war mechanisch defekt. Im Rahmen der Reparatur muss die Lastschaltkupplung vollständig erneuert werden, da auch die Gehäuse mechanisch beschädigt sind. Zusätzlich war ein Austausch der Kupplungsscheiben an der Wendeschaltung erforderlich.
Die Gesamtkosten der Reparatur belaufen sich laut Angebot auf 13.256,64 €. Im Haushaltsplan 2025 stehen nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung, die benötigten Haushaltsmittel sollen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwandes bei der Reparatur ist aktuell von einer Rechnungssumme in Höhe von ca. 15.000,00 € auszugehen.
Die Deckung der benötigten überplanmäßigen Haushaltsmittel erfolgt durch den liquiden Mittelbestand der Ortsgemeinde.
Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass der Zeitwert des Fahrzeuges bei rd. 30.000 € liegt.
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
15. Verlängerung Vertrag Hausaufgabenbetreuung der Grundschule Dammheim-Bornheim
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Hausaufgabenbetreuung der Schulkinder in der Grundschule Dammheim-Bornheim auch im Schuljahr 2025/2026 weitergeführt werden soll.
Dazu ist es erforderlich, der Stadt Landau als personalverwaltende Stelle, für die Beschäftigung einer Hausaufgabenhilfe, Mittel zur Verfügung zu stellen.
In Abstimmung mit dem Schulamt der Stadt Landau könnte diese Beschäftigung wie bisher mit ca. 7.350,00 € im Jahr unterstützt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, auch im Schuljahr 2025/2026 die Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Dammheim-Bornheim im bisherigen Umfang mit ca. 7.350,00 € zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
16. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Die Vorsitzende beschließt die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
17. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.