zur Durchführung der Veranstaltung „Wein- und Knoppfest 2022“ ist es erforderlich, innerhalb der Ortsgemeinde 76879 Hochstadt vom 09.08.2022, 17.00 Uhr, bis 15.08.2022, 24.00 Uhr, folgende Verkehrsbeschränkungen durchzuführen:
| 1. | Die Hauptstraße wird für die vorgenannte Dauer zwischen den Einmündungen Neustadter Straße und Oberkehrgasse für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Von der Sperrung sind lediglich Einsatzfahrzeuge, Busse sowie die Anlieger ausgenommen. Für die Sperrung sind an den beiden Einmündungen die Verkehrszeichen 250 StVO, die Zusatzzeichen 1020-30 StVO 1026-33 StVO sowie rot/weiße Absperrschranken mit 5 roten Lampen aufzustellen. |
| 2. | Für die Hauptstraße, ab Anwesen 190 bis zur Einmündung Neustadter Straße, wird beidseitig ein absolutes Haltverbot angeordnet, das auch für die Parkstreifen gilt (Verkehrszeichen 283 StVO und Zusatzzeichen „auch auf Parkstreifen“ sind aufzustellen). |
| 3. | Für nachfolgend aufgeführte Straßen ist ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einer zu lässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen einzurichten: |
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| - Hauptstraße, zwischen den Einmündungen Waldstraße und Oberkehrgasse |
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| - Großgasse, zwischen den Einmündungen Neustadter Straße und Borngasse |
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| - Oberkehrgasse |
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| - Borngasse, zwischen den Einmündungen Hauptstraße und Großgasse. |
| Von der Sperrung sind lediglich Einsatzfahrzeuge, Busse sowie der Anliegerverkehr ausgenommen. | |
| Die Verkehrszeichen 253 StVO sowie die Zusatzzeichen 1026-33 StVO und 1020-30 StVO sind aufzustellen. | |
| 4. | Die Straße „Im Kirchacker“ wird von Freitag, den 12.08.2022, 06.00 Uhr, bis Sonntag, den 14.08.2022, 24.00 Uhr, in Höhe der Feuerwehr, also zwischen der westlichen Parkplatzeinfahrt Feuerwehr und der westlichen Begrenzung des Feuerwehrgerätehauses, für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Die zur Sperrung erforderlichen Verkehrszeichen- und Einrichtungen sind gemäß Regelplan B I/17 RSA, der einen rechtlichen Bestandteil der Anordnung darstellt, aufzustellen. |
| 5. | Die Umleitung des Verkehrs anlässlich der Sperrungen in der Hauptstraße erfolgt für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse über die Oberkehrgasse und die Großgasse. |