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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Essingen am Mittwoch, 10.07.2024, 19:30 Uhr in der Dalberghalle Essingen.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

2.

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters

3.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

4.

Übertragung von Entscheidungskompetenzen des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister bis zur nächstfolgenden Sitzung

5.

Mitteilungen und Anfragen

1.

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder des Gemeinderates Essingen waren zur Sitzung eingeladen.

Die Vorsitzende dankt den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Gerd Beyer (10 Jahre), Michael Gambert (10 Jahre), Jürgen Mittag (30 Jahre Gemeinderat/5 Jahre Beigeordneter), Anita Thomas (2 ¼ Jahre), Wolfgang Volz (5 Jahre) und Sibylle Weiter (1 ½ Jahre) für die zum Wohle der Ortsgemeinde Essingen geleistete Arbeit und das ehrenamtliche Engagement zum Wohle der Allgemeinheit. Sie überreicht allen ein Präsent.

Für die langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat dankt die Vorsitzende Mario Bierle (25 Jahre Gemeinderat/2 Jahre Beigeordneter), Jürgen Mittag (30 Jahre Gemeinderat/5 Jahre Beigeordneter) und Kuno Volz (20 Jahre Gemeinderat/5 Jahre Beigeordneter). Sie überreicht allen eine Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und ein Präsent.

Anschließend überreicht Bürgermeister Wassyl der scheidenden Ortsbürgermeisterin Susanne Volz mit Worten des Dankes, eine Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für die 10jährige Ausübung des Ortsbürgermeisteramtes, sowie ein Präsent.

2.

Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters

Bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wurde in Urwahl Herr Martin Hammer zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Essingen gewählt. Herr Hammer hat die Wahl angenommen.

Der neu gewählte Ortsbürgermeister Martin Hammer ist in der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in das Amt einzuführen (§ 54 Abs. 1 GemO).

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung erfolgen gem. § 54 Abs. 2 GemO durch die noch im Amt befindliche Vorgängerin Frau Susanne Volz.

Erst mit Amtseinführung des neu gewählten Ortsbürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit der bisherigen Ortsbürgermeisterin (§ 52 Abs. 3 GemO).

Über die erfolgte Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis durch Aushändigung der Ernennungsurkunde sowie die Vereidigung und Amtseinführung, ist eine gesonderte Niederschrift zu fertigen.

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3.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Die Ratsmitglieder üben ein Ehrenamt gem. § 18 GemO aus. Die Übernahme des Ehrenamtes beinhaltet Pflichten zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben. Hierzu werden sie durch den Ortsbürgermeister Martin Hammer gem. § 30 GemO vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde Essingen durch Handschlag verpflichtet.

Die Verpflichtung stellt lediglich eine formale Bekräftigung der gewissenhaften Pflichterfüllung dar (deklaratorische Wirkung). Ratsmitglieder; die bereits in der vergangenen Wahlperiode im Ortsgemeinderat waren, sind erneut zu verpflichten.

Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift zu fertigen; das Original ist dem verpflichteten Ratsmitglied auszuhändigen.

Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder

Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus. Sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden (§ 30 Abs. 1 GemO).

Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

- § 18a GemO

Arbeitsrechtliche und dienstrechtliche Sicherung

- § 20 GemO

Schweigepflicht

- § 21 GemO

Treuepflicht

- § 22 GemO

Ausschließungsgründe

- § 30 GemO

Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder

- § 31 GemO

Ausschluss aus dem Gemeinderat

Der Ortsbürgermeister verliest in der Sitzung den Verpflichtungstext. Die Ratsmitglieder

  • Robin Wildner
  • Frank Jordan
  • Marion Dreisigacker
  • Marcus Schild
  • Mario Bierle
  • Raimund Reisinger
  • Bernd Schweikart
  • Heiner Dahl
  • Stefan Ganz
  • Brigitte Novak-Josten
  • Kuno Volz
  • Magdalene Degner
  • Susanne Volz
  • Marion Fliehmann
  • Eckart Kleemann

werden namentlich aufgerufen, per Handschlag verpflichtet und erhalten sodann die Niederschrift über die Verpflichtung.

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4.

Übertragung von Entscheidungskompetenzen des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister bis zur nächstfolgenden Sitzung

Nach der konstituierenden Sitzung beginnen direkt die rheinland-pfälzischen Sommerferien und somit eine sitzungsfreie Zeit.

Um die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde Essingen bis zur nächstfolgenden Sitzung aufrechtzuerhalten, kann der Gemeinderat beschließen, weitere Entscheidungskompetenzen auf den Ortsbürgermeister bzw. seine geschäftsführenden Vertreter zu übertragen.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen von der Möglichkeit einer temporären Übertragung von Entscheidungskompetenzen Gebrauch zu machen.

  1. Erhöhung der Ermächtigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung auf 15.000 € im Einzelfall für den Ersatz von Sachgegenständen bzw. Auftragserteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  2. Vergabe von Aufträgen bei Durchführung von Vergabeverfahren an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  3. Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 €.
  4. Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € im Einzelfall.
  5. Entscheidungen in allen Fällen über das gemeindliche Einvernehmen.

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Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO, den Ortsbürgermeister sowie dessen geschäftsführende Vertreter bis zum Tag der zweiten Sitzung mit nachfolgenden, erweiterten Kompetenzen auszustatten:

  1. Erhöhung der Ermächtigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung auf 15.000 € im Einzelfall für den Ersatz von Sachgegenständen bzw. Auftragserteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  2. Vergabe von Aufträgen bei Durchführung von Vergabeverfahren an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  3. Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 €.
  4. Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 1.000 € im Einzelfall.
  5. Entscheidungen in allen Fällen über das gemeindliche Einvernehmen.

Ab hier bitte nichts löschen!!!

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

einstimmig angenommen

5.

Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offennbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.