Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder |
| 2. | Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters |
| 3. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 4. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 5. | Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter |
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| 5.1 Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder |
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| 5.2 Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter |
| 6. | Übertragung von Entscheidungskompetenzen des Gemeinderates auf den Bürgermeister bis zum Zeitpunkt der nächstfolgenden Sitzung |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder
Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder des Gemeinderates Offenbach waren zur Sitzung eingeladen.
Der Vorsitzende dankt den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Barbara Bantz (23 Jahre), Philipp Greifenhagen (5 Jahre), Birk Heim (2 Jahre), Benjamin Knoblauch (5 Jahre), Krauter Achim (6 Jahre), Hans-Jürgen Lutz (10 Jahre), Christoph Morio (5 Jahre), Peter Müller (2 Jahre), Axel Schrader (20 Jahre) und Annette Seidel (10 Jahre) für die zum Wohle der Ortsgemeinde Offenbach geleistete Arbeit und das ehrenamtliche Engagement zum Wohle der Allgemeinheit. Den anwesenden ehemaligen Ratsmitgliedern überreicht er ein Präsent.
Für die langjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat dankt der Vorsitzende Barbara Bantz (23 Jahre), Wolfgang Damm (25 Jahre), Frank Peter (20 Jahre), Axel Schrader (20 Jahre) und Annette Seidel (10 Jahre). Er überreicht allen eine Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und ein Präsent.
Ratsmitglied Frank Peter bedankt sich mit einer Rede im Namen des Gemeinderats bei dem ausscheidenden Ortsbürgermeister Axel Wassyl. Simon Wingerter überreicht ihm die Urkunde des Gemeinde- und Städtebundes für seine 20-jährige Arbeit als Ortsbürgermeister in Offenbach.
2. Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters
Bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wurde in Urwahl Herr Simon Wingerter zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Offenbach gewählt. Herr Wingerter hat die Wahl angenommen.
Der neu gewählte Ortsbürgermeister Simon Wingerter ist in der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates zu ernennen, zu vereidigen und in das Amt einzuführen (§ 54 Abs. 1 GemO).
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung erfolgen gem. § 54 Abs. 2 GemO durch den noch im Amt befindlichen Ortsbürgermeister Axel Wassyl.
Erst mit Amtseinführung des neu gewählten Ortsbürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Ortsbürgermeisters (§ 52 Abs. 3 GemO).
Über die Ernennung unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, sowie die Vereidigung und Amtseinführung, wurde eine gesonderte Niederschrift gefertigt, die als Anlage beigefügt wird.
Den Vorsitz für die kommenden Tagesordnungspunkte übernimmt nun der neue Ortsbürgermeister Herr Simon Wingerter.
3. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder üben ein Ehrenamt gem. § 18 GemO aus. Die Übernahme des Ehrenamtes beinhaltet Pflichten zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben. Hierzu werden sie durch den Ortsbürgermeister Simon Wingerter gem. § 30 GemO vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde Offenbach durch Handschlag verpflichtet.
Die Verpflichtung stellt lediglich eine formale Bekräftigung der gewissenhaften Pflichterfüllung dar (deklaratorische Wirkung). Ratsmitglieder; die bereits in der vergangenen Wahlperiode im Ortsgemeinderat waren, sind erneut zu verpflichten.
Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus. Sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden (§ 30 Abs. 1 GemO).
Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:
| - § 18a GemO | Arbeitsrechtliche und dienstrechtliche Sicherung |
| - § 20 GemO | Schweigepflicht |
| - § 21 GemO | Treuepflicht |
| - § 22 GemO | Ausschließungsgründe |
| - § 30 GemO | Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder |
| - § 31 GemO | Ausschluss aus dem Gemeinderat |
Der Kommunalbrevier wird erstmals in digitaler Form zur Verfügung
gestellt und wird im Ratsinformationssystem eingestellt. (https://www.kommunalbrevier.de/kommunalbrevier).
Der Ortsbürgermeister verliest in der Sitzung den Verpflichtungstext. Die Ratsmitglieder
o Jens Nord
o Frank Peter
o Uwe Zimmer
o Wolfgang Damm
o Oliver Helwich
o Anja Busch
o Marco Gensheimer
o Marius Kunz
o Udo Domnick
o Sandra Thiery
o Leonie Zimmer
o Marietta Heid-Gensheimer
o Thorsten Fuchs
o Thorsten Scheurer
o Martin Hilsendegen
o Tanja Weimert
o Philip Bauer
o Matthias Dworak
o Volker Schwarzweller
o Markus Schlundt
o Gerd Reifel
werden anschließend per Handschlag namens der Ortsgemeinde Offenbach durch den Ortsbürgermeister verpflichtet.
4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Gemäß § 50 Abs. 1 GemO i. V. m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Offenbach (zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 10.03.2022) hat die Ortsgemeinde Offenbach drei Beigeordnete.
Zu Beginn jeder neuen Wahlperiode, erfolgen die Neuwahlen der Beigeordneten.
1. Persönliche Wählbarkeitsvoraussetzungen
Nach § 53a Abs. 1 GemO i. V. m. § 53 Abs. 3 und 4 GemO ist wählbar,
| - | wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist; |
| - | am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat; |
| - | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 KWG ausgeschlossen ist; |
| - | die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche, demokratische Grundordnung i. S. d. Grundgesetzes eintritt und |
| - | wenigstens drei Monate in der Gemeinde wohnt und somit Bürger der Gemeinde gem. § 13 Abs. 2 GemO ist. |
| Beigeordneter darf nicht sein, wer | |
| - | gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht, |
| - | gegen Entgelt im Dienst einer Anstalt der Gemeinde oder einer gemeinsamen kommunalen Anstalt im Sinne des § 14a KomZG steht, an der die Gemeinde beteiligt ist, |
| - | gegen Entgelt im Dienst eines privatrechtlichen Unternehmens steht, an dem die Gemeinde mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist oder in dem sie über die Mehrheit der Stimmen verfügt, |
| - | Mitglied des Vorstands einer Sparkasse ist, bei der die Gemeinde - allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften - Träger ist, |
| - | mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist. |
Die/der Beigeordnete muss demnach nicht Mitglied des Ortsgemeinderates sein.
2. Wahlverfahren
Gem. § 53 a Abs. 1 GemO i. V. m. § 40 Abs. 5 GemO werden die Beigeordneten zwingend in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen werden (§ 40 Abs. 2 GemO).
Wird nur ein/e Bewerber/in vorgeschlagen, wird mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt.
Stimmzettel aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig (§ 40 Abs. 4 Satz 3 GemO).
Vorgeschlagene Bewerber:innen können sofern sie Ratsmitglieder sind an der Wahlhandlung teilnehmen; gem. § 22 Abs. 3 GemO gelten die Vorschriften über den Ausschluss bei Sonderinteresse nicht bei Wahlen.
3. Durchführung der Wahl
Die Auszählung der Stimmen erfolgt gem. § 25 Abs. 8 GeschO durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Des Weiteren beauftragt der Vorsitzende einen Schriftführenden mit der Anfertigung einer Niederschrift über die Wahl, die von dem Vorsitzenden, den mit der Auszählung beauftragten Ratsmitgliedern und dem Schriftführenden unterzeichnet wird.
Nach § 53a Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 3 und 4 GemO ist zur/zum Beigeordneten gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, ist die Wahl mit den gleichen Bewerbern zu wiederholen (Wiederholungswahl).
Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.
Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenanzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei der Wahlvorbereitung und der Wahl der Beigeordneten gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GemO.
4. Festlegung der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung
Gem. § 50 Abs. 2 GemO ist die/der Erste Beigeordnete die/der allgemeine Vertreter:in des Ortsbürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter:in im Verhinderungsfall).
Die weiteren Beigeordneten führen die Amtsbezeichnung Beigeordnete/r und sind zur allgemeinen Vertretung nur berufen, wenn der Ortsbürgermeister und die/der Erste Beigeordnete verhindert sind. Die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung wird vor der Wahl der Beigeordneten durch Beschluss des Ortsgemeinderates festgesetzt.
5. Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt obliegt dem Ortsbürgermeister Simon Wingerter.
Bei Wiederwahl eines bisherigen Beigeordneten in dasselbe Amt entfällt die Vereidigung und die Einführung in das Amt. Eine erneute Ernennung ist dennoch erforderlich.
Ein Ratsmitglied schlägt Thorsten Scheurer zur Wahl als ersten Beigeordneten vor.- Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Für die Wahl zum Beigeordneten (zweiter Beigeordneter in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis) wird von Seiten des Rates Marco Gensheimer vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Für die Wahl zum Beigeordneten (dritter Beigeordneter in der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis) wird aus der Mitte des Rates Jens Nord vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.
Stimmberechtigt sind 21 Ratsmitglieder-
Sodann wurden die Wahlvorgänge durchgeführt, hierüber wurden gesonderte Wahlniederschriften angefertigt, welche als Anlage beigefügt werden.
Zum ersten Beigeordneten wurde Thorsten Scheurer mit 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gewählt. Ungültige Stimmen wurden keine abgegeben. Ratsmitglied Thorsten Scheurer nimmt die Wahl zum Ersten Beigeordneten an. Hiernach ernennt der Vorsitzende Herr Thorsten Scheurer zum Ersten Beigeordneten. Er verließt den Text der Urkunde und händigt ihm die von Ihn unterschriebene Ernennungsurkunde mit Handschlag aus. Ebenso wird er vom Vorsitzenden vereidigt und in das Amt eingeführt.
Thorsten Scheurer hat daraufhin sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates schriftlich niedergelegt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass laut Liste für die FWG Herr Eric Frederking in den Gemeinderat nachrückt. Dieser ist in der heutigen Sitzung im Zuhörerbereich anwesend und teilt mit, dass er das Ratsmandat annimmt. Sodann verpflichtet Ortsbürgermeister Simon Wingerter unter Hinweis auf die Bestimmung der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung (GemO) Herr Eric Frederking als Gemeinderatsmitglied namens der Ortsgemeinde Offenbach durch Handschlag und weist ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben hin.
Als (zweiter) Beigeordneter wurde Marco Gensheimer mit 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gewählt. Ungültige Stimmen werden nicht abgegeben. Ratsmitglied Marco Gensheimer nimmt die Wahl zum Beigeordneten an. Hiernach ernennt der Vorsitzende Herrn Marco Gensheimer als Beigeordneten. Er verliest den Text der Urkunde und händigt ihm die Ernennungsurkunde per Handschlag aus. Die Vereidigung und Einführung in das Amt entfällt, da eine Wiederwahl vorliegt.
Marco Gensheimer hat daraufhin sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates schriftlich niedergelegt.
Nachrückendes Ratsmitglied der CDU Fraktion ist Herr Philipp Greifenhagen. Dieser ist in der heutigen Sitzung im Zuhörerbereich anwesend und teilt mit, dass er das Ratsmandat annimmt. Sodann verpflichtet Ortsbürgermeister Simon Wingerter unter Hinweis auf die Bestimmung der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung (GemO) Herrn Philipp Greifenhagen als Gemeinderatsmitglied namens der Ortsgemeinde Offenbach durch Handschlag und weist ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben hin.
Als (dritter) Beigeordneter wurde Jens Nord mit 19 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen gewählt. Der Vorsitzende stellt fest, dass Ratsmitglied Jens Nord als weiterer Beigeordneter gewählt ist. Ratsmitglied Jens Nord nimmt die Wahl zum weiteren Beigeordneten an. Er ernennt Jens Nord als weiteren Beigeordneten. Der Vorsitzende verliest den Text der Urkunde und händigt ihm die unterzeichnete Ernennungsurkunde per Handschlag aus. Auch hier entfällt die Vereidigung und Einführung in das Amt, da ebenfalls eine Wiederwahl vorliegt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Offenbach beschließt, die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Ortsbürgermeisters entsprechend der Reihenfolge der Wahl der Beigeordneten.
Demnach wird zuerst die/der Erste Beigeordnete gewählt.
Im Anschluss erfolgt die Wahl der/des weiteren Beigeordneten als zweite/n in der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung.
Zuletzt erfolgt die Wahl der/des weiteren Beigeordneten als dritte/n in der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
5. Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter
5.1 Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Offenbach vom 19.08.2019 (zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 10.03.2022) hat die Ortsgemeinde Offenbach nachfolgende Ausschüsse:
o Hauptausschuss
o Bauausschuss
o Landwirtschafts- und Umweltausschuss
o Kultur-, Sozial- und Sportausschuss
o Rechnungsprüfungsausschuss
Die Zahl der Ausschussmitglieder wird gem. Abs. 2 zu Beginn einer neuen Wahlperiode durch Beschluss festgelegt.
Das im Ortsgemeinderat wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum muss hierbei in den Ausschüssen wiedergespiegelt werden (VV Nr. 1 zu § 45 GemO).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Zahl der Ausschussmitglieder wie folgt:
o Hauptausschuss — 10 Mitglieder
o Bauausschuss — 10 Mitglieder
o Landwirtschafts- und Umweltausschuss 10 Mitglieder
o Kultur-, Sozial- und Sportausschuss — 10 Mitglieder
o Rechnungsprüfungsausschuss — 7 Mitglieder
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
5.2 Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter
Nach § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde vom 19.08.2019 (zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 10.03.2022) ist die Bildung folgender Ausschüsse vorgesehen:
o Hauptausschuss
o Bauausschuss
o Landwirtschafts- und Umweltausschuss
o Kultur-, Sozial- und Sportausschuss
o Rechnungsprüfungsausschuss
Zusammensetzung der Ausschüsse
Die Mitglieder und Stellvertretungen des Hauptausschusses (10 Mitglieder) und Rechnungsprüfungsausschusses (7 Mitglieder) setzen sich ausschließlich aus Ratsmitgliedern zusammen.
Der Bauausschuss, Landwirtschafts- und Umweltausschuss sowie der Kultur-, Sozial- und Sportausschuss (jeweils 10 Mitglieder) setzen sich aus Ratsmitglieder und sonstigen wählbaren Bürger:innen zusammen.
Die Ausschüsse sind nur dann rechtmäßig besetzt, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder und ihrer Stellvertretungen sich aus Ratsmitgliedern zusammensetzen. Ratsmitglieder sollen hierbei nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger:innen nur von solchen vertreten werden (Grundsatz der Kontinuität).
Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder
Die Ausschussmitglieder – auch soweit sie nicht Ratsmitglieder sind – üben ein Ehrenamt aus. Für ihre Mitwirkung in den Ausschüssen gelten insbesondere die §§ 20, 21 und 22 GemO (Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe).
Wahl der Ausschussmitglieder
Die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertretungen werden gem. § 45 GemO aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen gewählt.
Werden mehrere Wahlvorschläge eingereicht sind gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 GemO die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Die Sitzzuteilung erfolgt gem. § 41 Abs. 1 und 2 KWG nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers.
Liegt nur ein gemeinsamer Wahlvorschlag vor, ist hierüber abzustimmen. Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GemO sind die vorgeschlagenen Personen gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates (= 12 Ratsmitglieder) dem Wahlvorschlag zustimmt.
Bei der Berechnung der gesetzlichen Zahl wird der Ortsbürgermeister aufgrund des ruhenden Stimmrechts (§ 36 Abs. 3 S. 3 GemO) nicht mitgerechnet.
Nach § 40 Abs. 5 GemO erfolgen Wahlen in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Der Gemeinderat kann jedoch gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, dass die Wahlen in offener Abstimmung erfolgen.
Gemeinsamer Wahlvorschlag
Nachfolgender gemeinsamer Wahlvorschlag der im Ortsgemeinderat vertretenen Gruppen wurde vorgelegt:
| Hauptausschuss | |||
| (10 Mitglieder / nur Ratsmitglieder) | |||
| Fraktion | Mitglied | Stellvertretung | Ratsmitglied? |
| FWG | Thorsten Fuchs | Volker Schwarzweller | Ja |
| FWG | Martin Hilsendegen | Matthias Dworak | Ja |
| FWG | Philip Bauer | Eric Frederking | Ja |
| FWG | Sylvia Knoblauch | Tanja Weimert | Ja |
| CDU | Marius Kunz | Philipp Greifenhagen | Ja |
| CDU | Sandra Thiery | Udo Domnick | Ja |
| CDU | Anja Busch | Oliver Helwich | Ja |
| SPD | Frank Peter | Wolfgang Damm | Ja |
| SPD | Uwe Zimmer | Jens Nord | Ja |
| OBL | Markus Schlundt | Gerd Reifel | Ja |
| Bauausschuss | |||
| (10 Mitglieder / Ratsmitglieder und sonstige wählbare Bürger:innen) | |||
| Fraktion | Mitglied | Stellvertretung | Ratsmitglied? |
| FWG | Tanja Weimert | Philip Bauer | Ja |
| FWG | Marietta Heid-Gensheimer | Thorsten Fuchs | Ja |
| FWG | Eric Frederking | Martin Hilsendegen | Ja |
| FWG | Sandro Ahrens | Hans-Jürgen Lutz | Nein |
| CDU | Oliver Helwich | Udo Domnik | Ja |
| CDU | Marius Kunz | Sandra Thiery | Ja |
| CDU | Michael Herfurth | Christian Wentz | Nein |
| SPD | Uwe Zimmer | Wolfgang Damm | Ja |
| SPD | Robert Hoyer | Sverre Schultz | Nein |
| OBL | Birk Heim | Peter Serr | Nein |
| Landwirtschafts- und Umweltausschuss | |||
| (10 Mitglieder / Ratsmitglieder und sonstige wählbare Bürger:innen) | |||
| Fraktion | Mitglied | Stellvertretung | Ratsmitglied? |
| FWG | Volker Schwarzweller | Martin Hilsendegen | Ja |
| FWG | Matthias Dworak | Eric Frederking | Ja |
| FWG | Wendelin Hilsendegen | Fritz Defiebre | Nein |
| FWG | Achim Krauter | Bernd Messerschmitt | Nein |
| CDU | Anja Busch | Philipp Greifenhagen | Ja |
| CDU | Johannes Roth | Judith Dörlich | Nein |
| CDU | Christof Steegmüller | Wolfgang Roth | Nein |
| SPD | Wolfgang Damm | Frank Peter | Ja |
| SPD | Peter Müller | Sverre Schultz | Nein |
| OBL | Gerd Reifel | Birk Heim | Ja/Nein |
| Kultur-, Sozial- und Sportausschuss | |||
| (10 Mitglieder / Ratsmitglieder und sonstige wählbare Bürger:innen) | |||
| Fraktion | Mitglied | Stellvertretung | Ratsmitglied? |
| FWG | Philip Bauer | Matthias Dworak | Ja |
| FWG | Tanja Weimert | Volker Schwarzweller | Ja |
| FWG | Sylvia Knoblauch | Marietta Heid-Gensheimer | Ja |
| FWG | Laurence Quirin | Judith Nicoleit | Nein |
| CDU | Leonie Zimmer | Sandra Thiery | Ja |
| CDU | Oliver Helwich | Udo Domnick | Ja |
| CDU | Barbara Bantz | Christoph Morio | Nein |
| SPD | Stephanie Kaiser | Wolfgang Damm | Ja |
| SPD | Nicole Schultz | Arndt Heddergott | Nein |
| OBL | Philipp Serr | Holger Kostrzewa | Nein |
| Rechnungsprüfungsausschuss | |||
| (7 Mitglieder / nur Ratsmitglieder) | |||
| Fraktion | Mitglied | Stellvertretung | Ratsmitglied |
| FWG | Matthias Dworak | Sylvia Knoblauch | Ja |
| FWG | Thorsten Fuchs | Tanja Weimert | Ja |
| FWG | Volker Schwarzweller | Philip Bauer | Ja |
| CDU | Sandra Thiery | Oliver Helwich | Ja |
| CDU | Marius Kunz | Anja Busch | Ja |
| SPD | Frank Peter | Uwe Zimmer | Ja |
| OBL | Gerd Reifel | Markus Schlundt | Ja |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Offenbach beschließt, dass die Wahl der Ausschussmitglieder gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO in offener Abstimmung (durch Handzeichen) erfolgt.
Der Ortsgemeinderat Offenbach wählt die Mitglieder und Stellvertretungen der Ausschüsse gemäß dem gemeinsamen Wahlvorschlag wie vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
6. Übertragung von Entscheidungskompetenzen des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister bis zum Zeitpunkt der nächstfolgenden Sitzung
Nach der konstituierenden Sitzung beginnen direkt die rheinland-pfälzischen Sommerferien und somit eine sitzungsfreie Zeit.
Um die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde Offenbach bis zur nächstfolgenden Sitzung aufrechtzuerhalten, kann der Gemeinderat beschließen, weitere Entscheidungskompetenzen auf den Ortsbürgermeister bzw. seine Vertreter zu übertragen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen von der Möglichkeit einer temporären Übertragung von Entscheidungskompetenzen Gebrauch zu machen.
| 1. | Erhöhung der Ermächtigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung auf 50.000 € im Einzelfall für den Ersatz von Sachgegenständen bzw. Auftragserteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. |
| 2. | Vergabe von Aufträgen bei Durchführung von Vergabeverfahren an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. |
| 3. | Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 20.000 € |
| 4. | Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € im Einzelfall. |
| 5. | Entscheidungen in allen Fällen über das gemeindliche Einvernehmen. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 2 GemO, den Ortsbürgermeister sowie seine Vertreter bis zum Tag der zweiten Sitzung mit nachfolgenden, erweiterten Kompetenzen auszustatten:
| 1. | Erhöhung der Ermächtigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung auf 50.000 € im Einzelfall für den Ersatz von Sachgegenständen bzw. Auftragserteilungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. |
| 2. | Vergabe von Aufträgen bei Durchführung von Vergabeverfahren an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. |
| 3. | Zustimmung zur Leistung erforderlicher überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 20.000 € |
| 4. | Entscheidung über die Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß §94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € im Einzelfall. |
| 5. | Entscheidungen in allen Fällen über das gemeindliche Einvernehmen. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
7. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.