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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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6. Änderung und Neufassung der Kostenordnung für die Turn- und Festhalle Offenbach

Gemäß § 19 der Haus- und Benutzungsordnung für die Turn- und Festhalle Offenbach an der Queich hat der Gemeinderat Offenbach folgende Kostenordnung beschlossen:

§ 1

Mieten

Für Veranstaltungen, die nicht unter § 19 Abs. 4 der Haus- und Benutzungsordnung fallen, werden gemäß § 19 Abs. 2 der Haus- und Benutzungsordnung folgende Mieten pro Tag festgesetzt:

1. Für private Veranstaltungen Offenbacher Bürger

Sommer

Winter

(01.05. - 30.09.)

(01.10. - 30.04.)

Saal mit sämtlichen Nebenräumen

320,00 €

380,00 €

Nebenraum

160,00 €

200,00 €

2. Für Offenbacher Vereinsveranstaltungen mit Eintrittsgeldern oder Bewirtung gegen Entgelt wird keine Miete erhoben.

Bei erhöhtem Reinigungsbedarf oder Müllaufkommen werden hierfür Kosten erhoben (siehe § 3).

3. Für gewerbliche Veranstaltungen für Offenbacher Betriebe

Sommer

Winter

(01.05. - 30.09.)

(01.10. - 30.04.)

Saal mit sämtlichen Nebenräumen

490,00 €

590,00 €

Nebenraum

390,00 €

440,00 €

4. Für Veranstaltungen Auswärtiger

Sommer

Winter

(01.05. - 30.09.)

(01.10. - 30.04.)

Saal mit sämtlichen Nebenräumen

690,00 €

790,00 €

Nebenraum

350,00 €

400,00 €

5. Gewerbliche Veranstaltungen auswärtiger Betriebe

Sommer

Winter

(01.05. - 30.09.)

(01.10. - 30.04.)

Saal mit sämtlichen Nebenräumen

750,00 €

850,00 €

Nebenraum

420,00 €

470,00 €

6. Staffelung der Hallenmiete bei kurzfristigem Vertragsrücktritt:

a)

bei 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Termin: 50 v.H. der Hallenmiete

b)

ab 1 Woche vor dem Termin: volle Hallenmiete

§ 2

Entschädigung für den Hausmeister oder Techniker

Wird die Bedienung der technischen Anlagen während der Veranstaltung vom Hausmeister übernommen, erfolgt diese auf Kosten der Veranstalter zu einem Stundensatz von 50,00 €.

§ 3

Ersätze

Ein Kostenersatz für die Standardreinigung wird nicht erhoben. Bei groben Verschmutzungen wird ein Stundensatz von 50,00 € erhoben.

Die Entsorgung von Müll bis 100 l ist kostenlos. Darüber hinaus werden 10,- € je angefangene weitere 100 l berechnet.

§ 4

Kaution

Für Privatveranstaltungen und gewerblich genutzte Veranstaltungen ist eine Kaution von 250,00 € zu hinterlegen.

§5

Inkrafttreten

Diese Kostenordnung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Kostenordnung vom 30. September 2015 außer Kraft.

Offenbach a. d. Queich, den 17.08.2023
Axel Wassyl
Ortsbürgermeister