Gemäß § 19 der Haus- und Benutzungsordnung für die Turn- und Festhalle Offenbach an der Queich hat der Gemeinderat Offenbach folgende Kostenordnung beschlossen:
Für Veranstaltungen, die nicht unter § 19 Abs. 4 der Haus- und Benutzungsordnung fallen, werden gemäß § 19 Abs. 2 der Haus- und Benutzungsordnung folgende Mieten pro Tag festgesetzt:
1. Für private Veranstaltungen Offenbacher Bürger
| Sommer | Winter |
| (01.05. - 30.09.) | (01.10. - 30.04.) |
| Saal mit sämtlichen Nebenräumen | 320,00 € | 380,00 € |
| Nebenraum | 160,00 € | 200,00 € |
| 2. Für Offenbacher Vereinsveranstaltungen mit Eintrittsgeldern oder Bewirtung gegen Entgelt wird keine Miete erhoben. | ||
| Bei erhöhtem Reinigungsbedarf oder Müllaufkommen werden hierfür Kosten erhoben (siehe § 3). | ||
| 3. Für gewerbliche Veranstaltungen für Offenbacher Betriebe | ||
| Sommer | Winter |
| (01.05. - 30.09.) | (01.10. - 30.04.) |
| Saal mit sämtlichen Nebenräumen | 490,00 € | 590,00 € |
| Nebenraum | 390,00 € | 440,00 € |
| 4. Für Veranstaltungen Auswärtiger | ||
| Sommer | Winter |
| (01.05. - 30.09.) | (01.10. - 30.04.) |
| Saal mit sämtlichen Nebenräumen | 690,00 € | 790,00 € |
| Nebenraum | 350,00 € | 400,00 € |
| 5. Gewerbliche Veranstaltungen auswärtiger Betriebe | ||
| Sommer | Winter |
| (01.05. - 30.09.) | (01.10. - 30.04.) |
| Saal mit sämtlichen Nebenräumen | 750,00 € | 850,00 € |
| Nebenraum | 420,00 € | 470,00 € |
6. Staffelung der Hallenmiete bei kurzfristigem Vertragsrücktritt:
| a) | bei 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Termin: 50 v.H. der Hallenmiete |
| b) | ab 1 Woche vor dem Termin: volle Hallenmiete |
Wird die Bedienung der technischen Anlagen während der Veranstaltung vom Hausmeister übernommen, erfolgt diese auf Kosten der Veranstalter zu einem Stundensatz von 50,00 €.
Ein Kostenersatz für die Standardreinigung wird nicht erhoben. Bei groben Verschmutzungen wird ein Stundensatz von 50,00 € erhoben.
Die Entsorgung von Müll bis 100 l ist kostenlos. Darüber hinaus werden 10,- € je angefangene weitere 100 l berechnet.
Für Privatveranstaltungen und gewerblich genutzte Veranstaltungen ist eine Kaution von 250,00 € zu hinterlegen.
Diese Kostenordnung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Kostenordnung vom 30. September 2015 außer Kraft.