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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Über die Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten, deren Nutzungsrechte bzw. Ruhezeiten abgelaufen sind.

Auf Grund § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Essingen werden die Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die Grabstätten bis zum

26.09.2024

abzuräumen oder gegebenenfalls das Nutzungsrecht erneut zu erwerben.

Sind Grabmale oder Einfassungen nicht innerhalb dieser Frist entfernt, ist die Gemeinde Hochstadt berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten die Grabstätte zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.

Name d.Verstorbenen

Art d. Grabstätte

Feld

Nr.

Unbekannt

Doppelgrab

E

80

Offenbach an der Queich, den 28.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
- Friedhofsamt -