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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 35/2026
Amtlicher Teil
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Verkehrsbeschränkungen anlässlich der Kerwe 2026 in Bornheim

Für die Durchführung der Kerwe in Bornheim ist es erforderlich, die Straße „In den Weppen“ zwischen den Einmündungen Hauptstraße/In den Weppen, Horstpfad/In den Weppen und Am Hofgraben/In den Weppen in der Zeit vom 31.08.2026 bis 09.09.2026 (Auf- und Abbau mit eingeplant) für den öffentlichen Fahrzeugverkehr voll zu sperren. (Anlieger ausgenommen).

Der Bereich vor dem Feuerwehrhaus bis zur Storchenscheune ist für den Verkehr ebenfalls voll gesperrt. Der eigentliche Festbetrieb findet zwischen Freitag, 04.09. und Montag, 07.09. statt. Am 08.09. kommt es dann wegen dem Radrennen zwischen 15:00 Uhr und 20:30 Uhr zu Verkehrseinschränkungen im Bereich der Rennstrecke > Am Hofgraben - Hauptstraße - Horstpfad - Am Hofgraben. Start und Ziel ist in der Hauptstraße in Bornheim.

Zudem werden in folgenden Straßen Haltverbotszonen eingerichtet bzw. bestehende Haltverbote räumlich ausgeweitet: „Horstpfad“, „Am Hofgraben“, In den Weppen“.

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die für die Veranstaltung aufgestellte Beschilderung zu beachten.

Sperrzeiten u. Nachtruhe anlässlich Kerwe Bornheim 2026

Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Bornheim wird aus Anlass der vorgenannten Veranstaltung wie folgt festgesetzt:

  • in der Nacht von Freitag, den 04.09.2026 auf Samstag, den 05.09.2026 auf 01.30 Uhr
  • in der Nacht von Samstag, den 05.09.2026 auf Sonntag, den 06.09.2026 auf 01.30 Uhr
  • in der Nacht von Sonntag, den 06.09.2026 auf Montag, den 07.08.2026 auf 01.30 Uhr

An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24.00 Uhr zu beenden. Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Fachbereich IV - Bürgerdienste
-Ordnungsamt-
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach