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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 36/2024
Amtlicher Teil
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Verfügung anlässlich der Sperr- und Nachtzeiten während der Veranstaltung Kerwe Hochstadt 2024

Verfügung:

Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften bzw. Ausschankstellen in der Gemeinde 76879 Hochstadt wird aus Anlass der vorgenannten Veranstaltung wie folgt festgesetzt:

- in der Nacht von Freitag, den 06.09.2024 auf Samstag, den 07.09.2024 auf 01.30 Uhr

- in der Nacht von Samstag, den 07.09.2024 auf Sonntag, den 08.09.2024 auf 01.30 Uhr

An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24.00 Uhr zu beenden.

Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.

Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet, da im vorliegenden Fall die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen Interesse ist, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit getroffen. Diese führte zum Entschluss der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Im vorliegenden Fall hätte ein eingelegter Widerspruch somit keine aufschiebende Wirkung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.

Fachbereich IV / Bürgerdienste

-Ordnungsamt-

Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach