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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 36/2025
Amtlicher Teil
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Straßenradrennen am Montag, den 08. September 2025 in 76879 Bornheim

Die Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat dem Radfahrerverein Vorwärts 1904 Offenbach e. V. die Erlaubnis zur Durchführung einer am 08.09.2025 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr in 76879 Bornheim stattfindenden Radsportveranstaltung erteilt.

Zur Realisierung dieser Veranstaltung ist es erforderlich, Teilbereiche der Hauptstraße (K 42), einen Teilbereich der Mörlheimer Straße, die Straße „Horstpfad“ und ein Teilbereich der Straße „Am Hofgraben“ für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Die Anwohner an der Rennstrecke werden gebeten, frühzeitig ihre Fahrzeuge wegzufahren, da die betroffenen Straßenteile ebenfalls mit einem Haltverbot belegt werden. Die von der Veranstaltung betroffenen Straßen werden für die Dauer der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Start und Ziel der Radrennen befinden sich in der Hauptstraße.

An der Südseite der Hauptstraße, ab der Einmündung Kirchstraße, wird in nordwestlicher Richtung bis zum Ortseingangsschild ein absolutes Haltverbot eingerichtet.

Die in Bornheim in der Hauptstraße bestehenden Bushaltestellen werden für die Dauer der Veranstaltung außer Betrieb genommen. Hierfür ist im Bereich der Einmündung K 42 / K 43, in Nähe Einkaufszentrum Hornbach, eine Ersatzbushaltestelle vorgesehen. Es wird gebeten, die an den Bushaltestellen aufgehängten Informationen zu beachten.

Verbandsgemeinde Offenbach
Fachbereich Bürgerdienste
- Ordnungsamt -

Radrennen in Bornheim am Montag, 08.09.2025

Anlässlich des diesjährigen Radrennens in Bornheim und damit verbundener innerörtlicher Verkehrsbeschränkungen ergeben sich am 08.09.2025 in der Zeit vom 15:00 bis 20:30 Uhr Einschränkungen im Busverkehr der Linie 539.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Offenbach an der Queich
Fachbereich IV / Bürgerdienste
- Ordnungsamt -