Nach § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zu einer Dienstversammlung, sowie zur Wahl eines Wehrführers / einer stv. Wehrführerin für die Freiwillige Feuerwehr Hochstadt für Montag, 12. Oktober 2026, 19 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus Hochstadt (Im Kirchacker 5 in 76879 Hochstadt) herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird zur Einsichtnahme ausgelegt.
Tagesordnung:
| - | Eröffnung und Begrüßung |
| - | Bericht Wehrführung |
| - | Bericht Wehrleitung |
| - | Beförderungen und Ehrungen |
| - | Status Anbau Feuerwehrhaus |
| - | Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin |
| - | Verschiedenes |
| - | Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich |
| - | Offenbach an der Queich, den 09.09.2026 |