Anlässlich des 169. Jahrmarktes Offenbach 2025 wird für vorübergehend gestattete Betriebe eines Gaststättengewerbes (gem. § 12 GastG) die Sperrzeit in der Ortsgemeinde Offenbach an der Queich wie folgt festgesetzt:
| - | in der Nacht von Freitag, 26.09.2025 auf Samstag, 27.09.2025, auf 01.30 Uhr |
| - | in der Nacht von Samstag, 27.09.2025 auf Sonntag, 28.09.2025, auf 01.30 Uhr |
| - | in der Nacht von Sonntag, 28.09.2025 auf Montag, 29.09.2025, auf 01.30 Uhr |
| - | in der Nacht von Montag, 29.09.2025 auf Dienstag, 30.09.2025, auf 01.30 Uhr |
| - | in der Nacht von Dienstag, 30.09.2025 auf Mittwoch, 01.10.2025 auf 01:30 Uhr |
Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer des Offenbacher Jahrmarktes auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können. An allen Tagen sind Musikdarbietungen um 24.00 Uhr zu beenden.
Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO (Verwaltungsgerichtsordnung). In diesem Fall ist die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichem Interesse um die Nachtruhe zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit getroffen, welche zum vorgenannten Entschluss, nämlich der Anordnung der sofortigen Vollziehung führte.