über die 10. Sitzung des Gemeinderates Essingen am Donnerstag, 04.09.2025, 19:00 Uhr im Sälchen.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Aufgabenübertragung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Gigabitausbaus von den Ortsgemeinden auf die Verbandgemeinde |
| 3. | Gründung eines Forstzweckverbandes |
| 4. | Forsthaushalt 2026 OG Essingen |
| 5. | Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO (Essingen) |
| 6. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Essingen) |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
1. | Einwohnerfragestunde |
Es liegen keine Fragen vor.
| 2. | Aufgabenübertragung zur Wahrnehmung von Aufgaben des Gigabitausbaus von den Ortsgemeinden auf die Verbandgemeinde |
Ziel ist die Entwicklung und Herstellung einer im gesamten Landkreis strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Gigabitversorgung mit einem Erschließungs-grad von 100 % der unterversorgten Teilnehmer mit einer Zielbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch.
Hierfür überträgt die Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde und diese wiederum in einer separat abgeschlossenen Vereinbarung dem Landkreis Südliche Weinstraße die Aufgaben, um das Gebiet des Landkreises als Förderregion (Cluster) entsprechend der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit Rahmenregelung), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinien des Bundes) und der „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen“ des Landes Rheinland-Pfalz zu versorgen (Aufgabe Gigabitversorgung).
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens wird die Aufgabe Gigabitversorgung gemäß § 67 Abs. 5 GemO via öffentlich-rechtlichen Vertrag von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen ebenfalls durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Landkreis übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Abdeckung der nicht durch Fördermittel des Bundes und des Landes (90 %) gedeckten Kosten, einschließlich der Berater- und Gutachterkosten (im Folgenden „Eigenanteil“), ist vorgesehen, dass der Landkreis diesen Eigenanteil (10 %) aus Kreismitteln in Aussicht stellt und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.
Der Vorsitzende erläutert kurz die infrage kommenden Adressen. Fragen werden beantwortet.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben des Gigabitausbaus zwischen der Ortsgemeinde Essingen und der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich abzuschließen und die weiteren im Sinne der Ortsgemeinde notwendigen Verfahrensschritte zu vertreten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
| 3. | Gründung eines Forstzweckverbandes |
Die kommunalen Wälder erfüllen eine Vielzahl wichtiger Funktionen – sie dienen u. a. dem Klima- und Naturschutz, der Erholung für die Bevölkerung, der Holzproduktion sowie der Daseinsvorsorge. Gleichzeitig nehmen die Anforderungen an eine nachhaltige und professionelle Waldbewirtschaftung aufgrund klimatischer und ökologischer Herausforderungen stetig zu. Infolge begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen wird es für viele Gemeinden immer schwieriger, die forstlichen Aufgaben eigenständig zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund wird die Gründung eines Forstzweckverbandes (§ 30 LWaldG) mit den Ortsgemeinden innerhalb des Forstreviers „Herxheim-Queichwaldungen“ als geeignete Maßnahme zur langfristigen Sicherung einer nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Waldbewirtschaftung in Erwägung gezogen.
Ein Forstzweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss mehrerer Körperschaften mit dem Ziel, die forstlichen Aufgaben gemeinschaftlich zu organisieren und durch die Bündelung von Fachkompetenz, Ressourcen und Verwaltungsstrukturen Kooperationsvorteile zu erzielen. Die Rechtsform richtet sich nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG).
Ziel eines solchen Verbandes ist es, die forstliche Betriebsführung der beteiligten Kommunen zentral zu koordinieren und Personal- und Sachmittel effizient einzusetzen. Durch die gemeinsame Struktur können qualifizierte forstliche Fachkräfte angestellt und ausgebildet werden. Ebenso lassen sich Investitionen in Maschinen, digitale Infrastruktur und Waldumbaumaßnahmen gemeinschaftlich wirtschaftlicher darstellen. Durch die Zusammenlegung und die damit einhergehende Verwaltungsvereinfachung bzw. Verringerung der Bürotätigkeit für das Forstamt, kann der Revierleiter mehr Zeit in die kommunale Waldarbeit investieren. Darüber hinaus bleibt der Revierleiter der Ansprechpartner für die Ortsgemeinden und führt z. B. Pflanzaktionen, Waldbegänge, Weihnachtsbaum-/ Brennholzverkäufe etc. weiterhin durch. Des Weiteren werden die Eigentumsverhältnisse des Waldes der jeweiligen Ortsgemeinde durch die Gründung eines Forstzweckverbandes nicht verändert.
Mit der Gründung eines Zweckverbandes ist ein teilweiser Verzicht auf die individuelle Steuerungshoheit und Autonomie im Bereich der Forstwirtschaft verbunden. Entscheidungen werden zukünftig im Rahmen der Verbandsversammlung getroffen, was ein hohes Maß an Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand erfordert. Im Vorfeld sind klare Regelungen zur finanziellen Beteiligung, Aufgabenverteilung, Bewertung der eingebrachten Fläche und der künftigen Satzungsgestaltung zu erarbeiten.
Trotz einzelner Herausforderungen überwiegen aus Sicht der Verwaltung die strukturellen und langfristigen Vorteile eines solchen Zusammenschlusses. Der Forstzweckverband bietet eine tragfähige Perspektive für eine zukunftsgerichtete Waldbewirtschaftung unter Wahrung kommunaler Interessen. Weniger bürokratischer Aufwand ermöglicht einen stärkeren Fokus auf die eigentliche Waldarbeit und trägt langfristig zu einer effizienteren, zielgerichteten und nachhaltigen Forstbewirtschaftung bei.
Aktuell finden Gespräche in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Offenbach sowie der Verbandsgemeinde Herxheim und der Ortsgemeinde Impflingen (VG Landau-Land) statt.
Nachdem alle Ortsgemeinden dem Forstamt Haardt eine Rückmeldung über ihr Interesse an der Gründung eines Forstzweckverbandes gegeben haben, wird das Forstamt damit beginnen, für alle interessierten Gemeinden eine Betriebsanalyse durchzuführen und einen Verteilungsschlüssel vorzuschlagen sowie einen Satzungsentwurf des Forstzweckverbandes zu erstellen. Nach Vorstellung der erstellten Ergebnisse des Forstamtes wird eine endgültige Beschlussfassung über die Gründung des Forstzweckverbandes stattfinden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Essingen stimmt grundsätzlich der Initiative zur Gründung eines Forstzweckverbandes gemäß § 30 LWaldG in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Forstrevier „Herxheim-Queichwaldungen“ zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
| 4. | Forsthaushalt 2026 OG Essingen |
Nach den Planansätzen des Forstwirtschaftsplanes 2026 beträgt der Ertrag 19.449,00 € und der Aufwand 33.115,00 €, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 13.666,00 € ausgewiesen ist.
Der Förster, Herr Maurer, hat den Forstwirtschaftsplan in der Sitzung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses Essingen am 28.08.2025 vorgestellt. Der Landwirtschafts- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Forstwirtschaftsplan 2026 zu beschließen.
Kosten und Ansätze werden besprochen (z. B. für Wegeunterhaltung). So mussten für erforderliche Rückschnitte der Waldränder im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht rund 10.000 € mehr eingeplant werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2026.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
| 5. | Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO |
| Spender | Zweck | Datum | Betrag |
| Landfrauenverband Essingen | Baumpatenschaft Zukunftsbaum | 03.06.2025 | 300,00 € |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spende zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
| 6. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.