über die 25. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach am Donnerstag, 05.01.2023, 19:15 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Aktueller Sachstand Asylbewerberangelegenheiten |
| 3. | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 |
| 4. | Feststellung des Jahresabschlusses VG 2019 |
| 5. | Entlastungserteilung für den Jahresabschluss VG 2019 |
| 6. | Ersatzbeschaffung einer Schlauchwaschanlage für die Stützpunktwehr Offenbach |
| 7. | Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades der Verbandsgemeinde Offenbach |
| 8. | Neufassung der Betriebssatzung für das Abwasserwerk |
| 9. | Erneuerung BHKW Kläranlage Offenbach hier: Ausschreibung und Ermächtigung zur Vergabe |
| 10. | Interkommunale Vereinbarung "Windenergie" - Errichtung von Windkraftanlagen auf Mörlheimer Gemarkung |
| 11. | Gesellschafterversammlung Kommunale Holzvermarktungsorganisation Pfalz - Satzungsänderung |
| 12. | Rückblick Jubiläumsjahr |
| 13. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 14. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Ein Bürger fragt, wem die Brücke im Wald beim „Försterhäusel“ gehört, da diese in einem schlimmen Zustand sei.
Die Vorsitzende erläutert, dass die Brücke je hälftig den Ortsgemeinden Offenbach und Hochstadt gehört.
2. Aktueller Sachstand Asylbewerberangelegenheiten
Herr Eckert und Frau Amer berichten zur aktuellen Situation bzgl. flüchtender Menschen und der Integrationsarbeit.
In den insgesamt 15 Unterkünften innerhalb der Verbandsgemeinde (drei Häuser in Essingen, zwei Häuser und fünf Wohnungen in Hochstadt sowie zwei Häuser und drei Wohnungen in Offenbach) sind aktuell 87 Geflüchtete untergebracht, deren Altersstruktur und Herkunftsverteilung sich wie folgt darstellt:
| Anzahl | Altersbereich | Anzahl | Herkunftsland |
| 11 | 2-5 Jahre | 27 | Afghanistan |
| 22 | 6-18 Jahre | 13 | Russland |
| 19 | 20-30 Jahre | 10 | Syrien |
| 20 | 31-39 Jahre | 37 | sonstige (z.B. Nord Mazedonien, Nigeria, Somalia, Ägypten, Irak, …) |
| 14 | 41-51 Jahre | ||
| 1 | 86 Jahre |
Die wöchentliche Zuteilung bewegt sich im Bereich zwischen ein und zwei Personen. Die Unterbringungsmöglichkeiten reichen geschätzt für drei bis sechs Monate. Es wird fortlaufend Wohnraum gesucht.
Die Integrationsarbeit fängt bereits mit der Ankündigung der Zuweisung an. Neben der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten müssen dann zum Beispiel auch bereits Kinder den Schulen und Kindertagesstätten angekündigt werden. Seit dem 01.01.2023 können fast alle Zugeteilten verpflichtend in den Integrationskurs geschickt werden. Allerdings mangelt es hier noch an Angeboten, da Einrichtungen zunächst die entsprechende Zertifizierung erhalten müssen. Das Angebot wird ausgebaut werden. Dann spielen aber auch weitere Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel eine Kinderbetreuung zu der Zeit, Erreichbarkeit des Kursangebots mit dem ÖPNV, etc.
Unsere Integrationskräfte betreuen auch allgemein ausländische Personen bei integrationsbezogenen Anliegen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
3. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023
Die Kämmerin, Frau Gensheimer, erläutert den Haushaltsplan.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 482.850 € ab. Der Finanzhaushalt ist mit 970 € ausgeglichen. Zur Finanzierung der Investitionen sind Investitionskredite in Höhe von 3.599.130 € erforderlich. Der Gesamtbetrag der Investitionen beträgt im Haushaltsjahr 2023 4.501.150 €. Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2022 auf 6.467.467 € und wird voraussichtlich auf zum 31.12.2023 auf 9.527.697 € ansteigen.
Der Hebesatz der Verbandsgemeindeumlage wird mit 31 v.H. (Vorjahr 28 v.H.) festgesetzt. Das Istaufkommen beträgt im Haushaltsjahr 8.229.230 €.
Der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes ist im Erfolgsplan mit einem Volumen von 3.150.500 € ausgeglichen. Dabei konnte ein Jahresgewinn in Höhe von 65.600 € ausgewiesen werden. Im Vermögensplan sind die Finanzierungsmittel mit 5.000.500 € ausgewiesen. Davon entfallen auf die Investitionen 4.376.500 €. Ein Kreditbedarf besteht für die Maßnahmen des Abwasserwerkes nicht.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 empfohlen den vorliegenden Haushalt zu beschließen.
Die vorgeschaltete Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 01.12.2022 bis einschließlich 05.01.2023 stattgefunden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Wirtschaftsplan für das Abwasserwerk für das Haushaltsjahr 2023. Im Laufe des Jahres werden weitere Einsparmöglichkeiten eruiert. Bereits in den Sommermonaten soll die Bearbeitung der Investitionsübersicht beginnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 3
bei drei Enthaltungen einstimmig angenommen
4. Feststellung des Jahresabschlusses VG 2019
In der Sitzung vom 09.11.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2019 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2019 erstellt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Bilanz 2019 sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sind dieser Vorlage beigefügt. Zudem steht der Anhang und Rechenschaftsbericht mit Anlagen als PDF-Datei zur Verfügung.
Die Verwaltungsmitarbeiterin Frau Hohl-Harreus erläutert die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses.
Das Ratsmitglied Lukas Wingerter hat den Ratssaal verlassen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2019 gem. § 114 Abs. 1 GemO i. V. m. § 108 GemO festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
5. Entlastungserteilung für den Jahresabschluss VG 2019
In der Sitzung ist über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2019 zu entscheiden.
Der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Das älteste anwesende Ratsmitglied, Karlheinz Frech, übernimmt den Vorsitz.
Beigeordnete Pia Werling nimmt gem. VV Nr. 4 zu § 114 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2019 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
6. Ersatzbeschaffung einer Schlauchwaschanlage für die Stützpunktwehr Offenbach
Für die 1997 gebaute Schlauchwaschanlage im Feuerwehrhaus Offenbach ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich.
Hierfür wurde ein Zuschuss bei der ADD in Trier beantragt und in Höhe von 25.000 € in Aussicht gestellt. Der Zuschussantrag wird zurzeit bearbeitet.
Die Kosten für eine neue Schlauchwaschanlage betragen ca. 110.000 €.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.12.2022 den Erwerb der Schlauchwaschanlage empfohlen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung für die Schlauchwaschanlage und beauftrag die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der Haushaltsmittel zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
7. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades der Verbandsgemeinde Offenbach
Der Verbandsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 02.11.2022 die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades der Verbandsgemeinde Offenbach und erhöhte die Preise der Dauerkarten, um den Anfragen nach Dauerkarten als Weihnachtsgeschenk gerecht werden zu können.
Eine Erhöhung der Einzeleintritte verwies der Verbandsgemeinderat an den Hauptausschuss zur Vorberatung.
Diese erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses 07.12.2022. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades der Verbandsgemeinde Offenbach mit den in der Anlage als „praktikabel“ vorgeschlagen Preiserhöhungen, mit zusätzlich einer Änderung des Preises für die Familienkarte (Zwei Erwachsene, 1 Kind) von 10,00 € auf 11,00 €.
Das Ratsmitglied Roth verlässt den Ratssaal und nicht an der Abstimmung teil.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Queichtalbades der Verbandsgemeinde Offenbach mit den in der Anlage als „praktikabel“ vorgeschlagen Preiserhöhungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
8. Neufassung der Betriebssatzung für das Abwasserwerk
Die Geschäfts- und Betriebsführung der „AöR Offenbach an der Queich“ wurde bisher vom Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Offenbach durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde die „AöR Offenbach an der Queich“ zum Bilanzstichtag 31.12.2020 aufgelöst. Diese wird seit dem 01.01.2021 direkt im Haushalt der Ortsgemeinde Offenbach weitergeführt. Zudem sind die im Nachgang hierzu erforderlichen Restarbeiten mittlerweile alle abgeschlossen. Deshalb muss die Betriebssatzung des Abwasserwerkes wieder entsprechend angepasst werden.
Die Änderungen sind im Satzungsentwurf, der als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt ist, entsprechend gekennzeichnet.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung an 22.11.2022 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Neufassung der Betriebssatzung gemäß dem vorgelegten Satzungsentwurf zu beschließen.
Das Ratsmitglied Roth verließ den Ratssaal und nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Neufassung der Betriebssatzung rückwirkend zum 01.01.2023 gemäß dem vorgelegten Satzungsentwurf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
9. Erneuerung BHKW Kläranlage Offenbach
hier: Ausschreibung und Ermächtigung zur Vergabe
In Abstimmung mit dem Fachplaner vom ausführenden Ingenieurbüro IBR wurde über die Zeitschiene für die Erneuerung des BHKW beraten.
Zur Bearbeitung der Planungsleistungen wurden bereits alle angeforderten Daten und Unterlagen an das Ingenieurbüro übergeben. Die finale Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses werden für das erste Quartal 2023 erwartet.
Im Anschluss soll dann die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Ausschreibung der Maßnahme zu beschließen und den Bürgermeister mit der Auftragsvergabe an die günstigste Bieterin zu ermächtigen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Ausschreibung der Maßnahme und ermächtigt den Bürgermeister mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
10. Interkommunale Vereinbarung "Windenergie" - Errichtung von Windkraftanlagen auf Mörlheimer Gemarkung
Mit der aktuell vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) werden durch die vorgesehene Reduzierung von Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten von 1000 m auf 900 m sowie der Herabstufung des Ziels des Konzentrierungsgebots von mindestens drei Windenergieanlagen an einem Standort neue Potenzialflächen und Suchräume für Windenergie eröffnet.
Dies ist auch bei Flächen auf der südöstlichen Landauer Gemarkung - südlich des Stadtdorfes Mörlheim und in räumlicher Nähe zum Windpark - der Fall, die als Potenziale für Windenergie bereitgestellt werden sollen. Hierfür wird eine Aufnahme der Flächen gemäß dem Lageplan (siehe Anlage) in der Interkommunalen Vereinbarung vom 24.11.2005 zwischen der Stadt Landau und der Verbandsgemeinden des Landkreises Südliche Weinstraße über die Darstellung von Flächen für Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung notwendig. Nach der Vereinbarung kann dies von den beteiligten Kommunen nur gemeinsam ergänzt oder geändert werden. Dies hätte durch Zustimmung der Verbandsgemeinde zu erfolgen. Die Ortsgemeinde Offenbach als Nachbargemeinde hat bereits mit Beschluss vom 08.12.2022 ihre Zustimmung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die 3. Änderungsvereinbarung erst nach Inkrafttreten der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV und erst nach Absprache mit der oberen Verwaltungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) abschließend unterzeichnet werden kann.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Offenbach stimmt der Ausweisung von Windenergieanlagen auf der Gemarkung Landau-Mörlheim und entsprechend der Unterzeichnung der 3. Änderungsvereinbarung zur Interkommunalen Vereinbarung mit der Stadt Landau zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 4
mehrheitlich angenommen
11. Gesellschafterversammlung Kommunale Holzvermarktungsorganisation Pfalz - Satzungsänderung
Die kommunalen Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH wurden in den Jahren 2019 unter Verwendung des zwischen dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) und der ADD abgestimmten Gesellschaftsvertrags gegründet.
Der Gesellschaftsvertrag beinhaltet elementare gesellschaftsrechtliche und gemeinderechtliche Bestimmungen u. a. auch bzgl. der Gesellschafterversammlung wie deren Zusammensetzung und des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes. Betreffend den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz beschränkt sich die Regelung aber lediglich darauf, dass die Gesellschafterversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden wählt. Sollte jedoch das Ereignis des vorzeitigen Ausscheidens wegen Ende des Hauptamtes (als Bürgermeister*in/Beigeordnete*r/Verbandsvorsteher*in) bzw. Krankheit, Tod. o. ä. eintreten, wäre mangels einer Übergangsregelung nur eine Neubesetzung des Vorsitzes auf volle fünf Jahre möglich. Dies könnte in der Praxis zu Schwierigkeiten einer kurzfristig erforderlichen Nachbesetzung führen.
Um zu vermeiden, dass dies weitergehende Auswirkungen auf Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung (unwirksame Beschlussfassungen) haben könnten, wird in Abstimmung mit dem GStB eine Ergänzung des § 14 (Vertreter und Vorsitz in der Gesellschafterversammlung) des Gesellschaftsvertrages einer jeden kommunalen Holzvermarktungsorganisation empfohlen.
Der bisherige Wortlaut des § 14 (Vertreter und Vorsitz in der Gesellschafterversammlung) lautet wie folgt:
„Abs. (1) In der Gesellschafterversammlung werden die Gesellschafter gemäß § 88 Abs. 1 GemO (sowie ggf. über § 30 Satz 2 LWaldG bzw. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG) vertreten (Bürgermeister, Beigeordneter mit Geschäftsbereich oder beauftragter Gemeindebediensteter, Verbandsvorsteher).
Abs. (2) Die Gesellschafterversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmrechte bedarf.
Abs. (3) Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende - in Abwesenheit der Stellvertreter - bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Form und Abstimmung. Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung für die Gesellschafterversammlung zu regeln.“
Die Ergänzungsempfehlung der ADD zur Änderung des § 14 Abs. (3) des Gesellschaftsvertrages lautet wie folgt:
Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Bestellung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters endet mit ihrem Ausscheiden aus der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat für die restliche Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen.
Bei der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Holzvermarktungsorganisation Pfalz GmbH am 15.09.2022 wurde einstimmig durch die anwesenden Gesellschafter beschlossen, die Änderung des § 14 Abs. (3), entsprechend der Ergänzungsempfehlung der ADD, im Gesellschaftsvertrag vorzunehmen. Das erforderliche Anzeigeverfahren bei der ADD gem. § 92 Abs. (2), S. 1, Nr. 4 GemO hat der Geschäftsführer der Kommunalen Holzvermarktungsorganisation Pfalz GmbH Herr Imo Hauß am 07.12.2022 auftragsgemäß in die Wege geleitet.
Bevor diese Ergänzung des § 14 Abs. (3) des Gesellschaftsvertrags durch den beauftragten Notar durchgeführt werden kann, müssen alle Gesellschafter ihre Gremien entsprechend unterrichten, bzw. über die Angelegenheit beschließen lassen (§ 88 Abs. (5) GemO Befassungskompetenz).
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung des § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags wie folgt: „Die Gesellschafterversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Bestellung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters endet mit ihrem Ausscheiden aus der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung hat für die restliche Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen“.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
12. Rückblick Jubiläumsjahr
Im Jahr 2022 konnten wir als Verbandsgemeinde das 50jährige Bestehen feiern. Nachfolgend sind die verschiedenen Aktionen und die dadurch entstandenen Kosten aufgeführt:
| Jubiläumskonzerte, Beschallungsanlage | 4x in der GesamtVG | 650,00 € |
| Jubiläumsgläser für die Teilnehmer | 52x klein=156,00 € 2x groß= 4,00 € | |
| BouleTurnier, Pokale | 19.06.2022 | 150,00 € |
| Essens-Wert-Coupons Jubiläumskonzert in Ho | 02.06.2022 | 322,50 € |
| Verzehrgutscheine FSV Fussballturnier | 24.06.2022 | 500,00 € |
| Jubiläumskonzert Essingen Essens-Wert-Coupons | 29.06.2022 | 386,00 € |
| Eintrittskarten Zupforchester | 09.07.2022 | 402,00 € 20,00 € (für 5 Gläser) |
| VG-Lauf: | 10.07.2022 | |
| Medaillen Bus Hetzler Bus Lösch DE-Timing DE-Timing, Einnahme durch Anmeldungen DRK Druck Flyer Verzehrgutscheine TVO Moderator Behr | 140,00 € 580,00 € 350,00 € 2.387,45 € + 578,00 € 181,98 € 240,00 € 1.094,00 € 500,00 € | |
| Jubiläumskonzert in Offenbach | 20.07.2022 | 310,50 € |
| Jubiläumskonzert in Bornheim | 27.07.2022 | 325,00 € |
| Gesamtkosten: | 8.121,43 € |
Unser Jubiläum konnte teilweise durch folgendes Sponsoring finanziert werden:
| Queichtalenergie | 1.000,00 € |
| Progroup | 1.850,00 € |
| Sparkasse | 1.250,00 € |
| Gesamteinnahmen | 4.100,00 € |
Des Weiteren wurde das Jubiläumsglas zu Beginn des Jahres angeschafft, welches inzwischen gerne als Geschenk genutzt wird. Im Verkauf der Gläser konnten im Jahr 2022 ein Erlös von ca. 2.400 € erzielt werden. Die Ausgaben für alle Gläser betrugen 5.200 €.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
13. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinforamationssystem) nachzulesen.