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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung „Hainbach-Gruppe“ Sitz: Offenbach an der Queich für das Wirtschaftsjahr 2025 vom 14.11.2024

Aufgrund § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz sowie des § 8 der Verbandsordnung, in der jeweils derzeit gültigen Fassung, wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 14.11.2024 für das Wirtschaftsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2025 im

Erfolgsplan

Vermögensplan

in der Einnahme auf

614.400,00 €

in der Einnahme auf

705.000,00 €

in der Ausgabe auf

614.400,00 €

in der Ausgabe auf

705.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 €;

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €;

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 €.

§ 3

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf des Zweckverbandes wird von den Verbandsmitgliedern gem. § 13 der Verbandsordnung vom 16.12.1985 in der Fassung vom 21.05.2002 durch die Erhebung einer Umlage aufgebracht.

§ 4

Die Umlagen der Verbandsmitglieder betragen für die Verbandsgemeinde

Investitionskostenumlage

Betriebskostenumlage

Offenbach

510.500,00 €

478.100,00 €

Landau-Land

194.500,00 €

135.700,00 €

705.000,00 €

613.800,00 €

§ 5

Die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Offenbach, den 14.11.2024
gez.
Axel Wassyl
Verbandsvorsteher

I. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat mit Schreiben vom 13.01.2025, Az.: 12/901-11- ZwVB10, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 überprüft wurde. Bedenken wegen Rechtsverletzung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 97 GemO werden nicht geltend gemacht.

Genehmigungspflichtige Teile enthält die Haushaltssatzung nicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO).

II. Der Wirtschaftsplan mit Anlagen liegt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 3 GemO i.V.m. § 8 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen und zwar vom 24.01.2025 bis 03.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 117, öffentlich aus und kann nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit Herrn Meininger (Tel. 06348/986-133) eingesehen werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit den Wirtschaftsplan mit Anlagen auf der Homepage unter folgendem Link einzusehen:

www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/haushalte/zweckverband-fuer-abwasserbeseitigung-hainbach-gruppe/

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 GemO).

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Offenbach, den 16.01.2025
gez.
Axel Wassyl
Verbandsvorsteher