Tagesordnung:
| A. Öffentlicher Teil (Beginn: 18:03 Uhr) | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2026 und 2027 |
| 3. | Zustimmung der Ortsgemeinden zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans |
| 4. | Zustimmung der Ortsgemeinden zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans |
| 5. | Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße" - Offenlagebeschluss |
| 6. | Weiteres Vorgehen zum seniorengerechten Wohnen |
| 7. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 19:24 Uhr) | |
| 1. | Verleihung einer Ehrenmedaille |
| 2. | Mitteilungen und Anfragen |
| C. Öffentlicher Teil (Beginn: 19:46 Uhr) | |
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| Seitens der anwesenden Zuhörenden bestehen keine Fragen. | |
| 2. | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm 2026 und 2027 |
Die Vorsitzende erläutert die vorgesehenen Aufwendungen und Erträge der Ortsgemeinde Bornheim für die Jahre 2026 und 2027 anhand folgender Eckdaten:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.689.050 € für 2026 und 542.815 € für 2027 ab.
Im Finanzhaushalt beträgt der Finanzmittelfehlbetrag für 2026 - 1.831.270 € und für das Jahr 2027 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.167.475 €.
Die Investitionstätigkeiten der Jahre 2026/2027 werden durch vorhandene liquide Mittel finanziert. Die Ortsgemeinde ist schuldenfrei und kann alle Projekte sowohl im Aufwand als auch investiv mit vorhandenen Mitteln finanzieren.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 empfohlen, den vorliegenden Haushalt zu beschließen.
Die vorgeschaltete Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 14.10.2025 bis einschließlich 28.10.2025 stattgefunden.
Ortsbürgermeisterin Thomas weist auf die vielen bereits begonnenen und noch anstehenden Projekte hin und dankt für den Konsens im Gemeinderat und in den Ausschüssen zur weiteren Entwicklung der Ortsgemeinde. Ebenfalls bedankt sie sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung für die Erstellung des Haushaltsplanes
Derzeit entsprechen die Hebesätze den Nivellierungssätzen in Rheinland-Pfalz. Diese sollen in den kommenden Haushaltsjahren nur erhöht werden, wenn aufgrund aufsichtsbehördlicher Vorgaben eine Erhöhung angezeigt ist.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen wie vorgelegt für die Jahre 2026 und 2027.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
| 3. | Zustimmung der Ortsgemeinden zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans |
Für verschiedene Änderungen im Rahmen der Bauleitplanung und wegen redaktioneller Anpassungen, aufgrund neu aufgestellter Bebauungspläne, ist der Flächennutzungsplan zu ändern bzw. anzugleichen.
Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplans der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Frau Thomas erläutert den Zweck eines Flächennutzungsplans und geht auf die Veränderungen der Ortsgemeinde Bornheim ein:
| • | Bornheim 1: Bebauungsplan „Hollergarten“ - Änderung von „gemischte Baufläche, Bestand“ in „Wohnbaufläche, Bestand“. |
| • | Bornheim 2: Bebauungsplan „Östliche Hauptstraße“ - Änderung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche, Bestand“ und „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Damit wird das Projekt zum seniorengerechten Wohnen ermöglicht. |
| • | Bornheim 3: Bebauungsplan „Dammheimer Straße und Neuberg“ - Das Grundstück mit den Obstbäumen ist für eine Bebauung zu klein und wird deshalb als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Die weitere in der Anlage markierte Fläche dient als Grünfläche. |
Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt der 9. Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
| 4. | Zustimmung der Ortsgemeinden zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans |
Für die Ausweisung von Sondergebieten für Windenergieanlagen in Essingen und Offenbach ist der Flächennutzungsplan zu ändern.
Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplans der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Diese 10. Änderung betrifft konkret die Ortsgemeinden Essingen und Offenbach an der Queich. In der Ortsgemeinde Bornheim sind die Abstände zur Wohnbebauung zu gering für Windenergieanlagen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt der 10. Änderung des Flächennutzungsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
einstimmig angenommen
| 5. | Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße" - Offenlagebeschluss |
Der Gemeinderat hat am 15.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlich der Wiesenstraße“ gefasst. Nach dem Beschluss des Gemeinderates sollen damit in dem Bereich am Wiesengraben zwei Doppelhäuser und zwei Einfamilienhäuser planungsrechtlich ermöglicht werden.
In der Planungsphase wurde das Vorhaben bereits mit der SGD Süd bezüglich der Wasserbewirtschaftung mittels eines Entwässerungskonzeptes abgestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend darauf angepasst. Die Planung liegt nun vor.
Herr Wolf vom Planungsbüro Wolf ist in der Gemeinderatssitzung anwesend und stellt den Bebauungsplanentwurf anhand einer Präsentation vor. Die Folien der Präsentation sind als öffentliche Anlage diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. Besonders auf die Fragen zum 100-jährigen Hochwasser bzw. dem Hochwasserschutzkonzept wird eingegangen.
Soweit der Bebauungsplanentwurf in Ordnung ist, kann dieser für die Offenlage (Bürger- und Behörden-/Trägerbeteiligung, §§ 3 u. 4 BauGB) freigegeben werden.
Die Vor- und Nachteile werden diskutiert. Die CDU-Fraktion stellt ihren Standpunkt und Bedenken vor. Als letzte Möglichkeit, um weiteres Bauland zu schaffen, sollten innerorts die Baulücken geschlossen werden.
Die Ortsbürgermeisterin stimmt den Aussagen zur Nutzung der Altortbereiche uneingeschränkt zu. Sie schlägt vor, die Eigentümer der leerstehenden Häuser und unbebauten Grundstücke gegebenenfalls gemeinsam mit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße über die private Dorferneuerung im Amtsblatt oder über die Homepage ausführlich zu informieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Fassung zu und gibt ihn zur Offenlage frei.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Sonderinteresse: 0
mehrheitlich angenommen
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor.
| 6. | Weiteres Vorgehen zum seniorengerechten Wohnen |
In einer Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Bornheim wurde über Möglichkeiten zum seniorengerechten Wohnen informiert.
Es ist nun geplant, ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, um anhand dieser Vorgaben im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen geeigneten Projektierer bzw. Investor zu erhalten, der die im Bebauungsplan vorgesehenen Gebäude errichtet und an die Gemeinde zurückvermietet.
Aufgrund der komplexen Konstellation unter Einschließung eines Erbbaurechtsvertrages, soll ein externes Vergabebüro bzw. eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses inklusive der Umsetzung dieses Vergabeverfahrens beauftragt werden.
Im Gemeinderat kommt die Frage auf, warum die Kosten für die Durchführung des Vergabeverfahrens durch eine externe Beratungsstelle nicht zu Lasten der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich gehen. Es wird gewünscht, dass dem Gemeinderat eine Antwort auf diese Frage vorgelegt wird.
Mit den bisherigen Dienstleistern und dem Pflegestützpunkt soll zur weiteren Beratung hinsichtlich der Kostenübernahme für seniorengerechte Wohnplätze durch die Pflegeversicherung ein gemeinsamer Termin vereinbart werden.
Ende Januar 2026 soll im Haupt- und Bauausschuss über das Leistungsverzeichnis zum seniorengerechten Wohnen beraten werden.
| 7. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Die Vorsitzende teilt mit, dass Frau Barbara Riehling beim Neujahrsempfang 2026 eine Ehrenmedaille verliehen wird.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Bürger-und Ratsinformationssystem) nachzulesen.