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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 40/2022
Amtlicher Teil
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Einfriedungen/Gartenzäune: Zulässigkeit prüfen!

Leider ist festzustellen, dass zunehmend Gartenzäune bzw. Grundstückseinfriedungen errichtet werden, ohne darauf zu achten, ob diese bauordnungsrechtlich überhaupt zulässig sind.

Wie in vielen Bereichen des Lebens gibt es auch hier Regeln, Gesetze und Satzungen, die einzuhalten sind.

In Baugebieten sind dies die verschiedenen Bebauungspläne, die durchweg entsprechende Regelungen beinhalten, ob Einzäunungen überhaupt zulässig sind und wie hoch diese sein dürfen.

Die Bebauungspläne können online über die Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene) eingesehen werden.

Außerhalb der Bebauungspläne regelt dies die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

Um Ihnen im Nachhinein Unannehmlichkeiten und auch Kosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen dringend, die Zulässigkeit eines Gartenzaunes im Vorfeld zu prüfen.

Die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung (Frau Knoch, Tel. 06348 / 986-187 oder Herr Huber, Tel. 986-194) geben Ihnen gerne Auskunft, ob eine Einfriedung an der von Ihnen gewünschten Stelle überhaupt und in welcher Höhe errichtet werden darf.

Bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen muss mit einem Rückbau der Zaunanlage gerechnet werden.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung