Der Gemeinderat Offenbach hat in seiner Sitzung am 12.01.2022 die 13. Änderung des Bebauungsplanes „Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren mit frühzeitiger Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Es wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a BauGB abgesehen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Kultur- und Festhalle, Sporthalle, Kleinspielfeld als Kunstrasenplatz, Neubau einer Kindertagesstätte sowie eines Stellplatzes für Wohnmobile im Bereich des Verwaltungs-, Sport- und Freizeitgelände geschaffen werden.
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen die gesamten Plandokumente (Planzeichnung, textliche Festsetzung und Begründung)
vom 14.10.2022 bis einschließlich 14.11.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, Herrn Huber, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Wir bitte Sie, sich vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986-194). Die Unterlagen zum Entwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:
https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-baubauungsplaene/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen - Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Baubauungspläne“
Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) zum Planentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist nachfolgend dargestellt.
Lage Änderungsbereich im Bebauungsplan „Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum“