über die 23. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Dienstag, 27.09.2022, 19:00 Uhr im Rathaus.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Jugendhort (ehemaliges Pfarrhaus)Gestaltung Außenanlagen, Sanierung der Fassade und die Herstellung einer Barrierefreiheithier: Beauftragung von Planungsleistungen -Leistungsstufe 2 |
| 3. | Fortschreibung Dorferneuerungskonzept Bornheimhier: Beschlussfassung über das Konzept |
| 4. | Dorferneuerung 2023 - Gestaltung der neuen Ortsmitte Bornheimhier: Förderantrag |
| 5. | Abbruch Hauptstraße 66hier Vergabe der Abbrucharbeiten |
| 6. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung - hier: Vergabe von Leistung im Bereich elektronischer und Print-Medien |
| 7. | Gasmangellage: Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung |
| 8. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Keine Wortmeldungen.
2. Jugendhort (ehemaliges Pfarrhaus)Gestaltung Außenanlagen, Sanierung der Fassade und die Herstellung einer Barrierefreiheit hier: Beauftragung von Planungsleistungen -Leistungsstufe 2
Mit der Zusage der Fördermittel zu oben genannter Maßnahme kann das Projekt planerisch mit der Leistungsstufe 2 (beginnend mit der Ausführungsplanung, weiterführend mit der Ausschreibung der Gewerke und Ausführung) fortgesetzt werden.
Für die Landschaftsplanung ist das Büro floraplan aus Klingenmünster beauftragt.
Das Büro Hummel aus Annweiler hatte die Planungsleistungen zum Gebäude bis zum Förderantrag übernommen. Eine weiterführende Planung ist jedoch nicht möglich; daher wurden hierzu zwei Angebote bei der Verbandsgemeinde eingereicht.
Die Angebote orientieren sich jeweils an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (s. Anlage). Zur Durchführung der Maßnahme wurde ein Zuschuss in Höhe von 80.000,00 € bewilligt. Der Haupt-und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat das Planungsbüro Wolf aus Kaiserslautern mit den Planungsleistungen zu beauftragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt das Planungsbüro Wolf aus Kaiserlautern mit den Architektenleistungen (Lph. 5-9) gemäß Angebot vom 18.08.2022 zwecks Realisierung der Sanierung und Funktionsverbesserung des Jugendhorts
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
3. Fortschreibung Dorferneuerungskonzept Bornheimhier: Beschlussfassung über das Konzept
Im Jahr 2019 wurde die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes vom Gemeinderat beschlossen.
Das Planungsbüro Wolf hat in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Bornheim das Konzept erstellt und dem Gemeinderat am 22.06.2021 präsentiert.
Hierbei wurden die Maßnahmen, welche aus dem Dorferneuerungskonzept entstanden sind, besprochen und evaluiert. Der Rat hat in dieser Sitzung das Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen.
Eine abschließende Beschlussfassung über das Konzept ist in dieser Sitzung jedoch nicht erfolgt, dieser Beschluss ist für weitere Anträge aus der Dorferneuerung formal erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
4. Dorferneuerung 2023 - Gestaltung der neuen Ortsmitte Bornheimhier: Förderantrag
Die Gemeinde Bornheim hat mit der Fortschreibung Ihres Dorferneuerungskonzeptes die Grundlage zur Gestaltung der neuen Ortsmitte Bornheim geschaffen.
Das Projekt Gestaltung der neuen Ortsmitte umfasst den Grundstückserwerb der Hauptstr. 66, die Räumung der Grundstücke Hauptstr. 65 und 66 sowie die Errichtung von vier Gebäuden. Diese dienen zukünftig als barrierefreie Wohn-, Geschäfts- und Gemeinderäume.
Um den diesjährigen Förderaufruf und Fördertermin einzuhalten, hat der mit der Antragsplanung beauftragte Architekt, Herr Sebastian Metz, eine Planung mit allen angedachten Gebäuden erstellt. Durch die Einbeziehung der o.g. Kosten für den Grunderwerb und den geplanten Abriss, der diesjährigen extremen Kostensteigerung im Baubereich und prognostizieren Kostensteigerungen im nächsten Jahr, liegt die Kostenberechnung des betreuenden Planungsbüros liegt bei 9.190.370,00 €.
Die Planung ist Grundlage für eine mögliche Förderung. Es sind noch Gespräche mit der ADD und dem Innenministerium erforderlich, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolgen kann.
Die Vorsitzende informiert, dass vor Beginn der Maßnahme eine Einwohnerversammlung (voraussichtlich im November 2022) geplant ist. Zuvor wird es eine Ortsbesichtigung und Gesprächsrunde mit Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden geben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einen Förderantrag aus dem Dorferneuerungsprogramm 2023 für die Maßnahme „Gestaltung der neuen Ortsmitte Bornheim“ mit einem Gesamtvolumen von 9.190.370,00 € zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
5. Abbruch Hauptstraße 66hier Vergabe der Abbrucharbeiten
Für den Abbruch des Wohngebäudes Hauptstraße 66 wurden für die Ausführung der Abbrucharbeiten drei Bieter vorab auf ihre fachliche Kompetenz und Leistungsfähigkeit hin geprüft und um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Von den drei Unternehmen haben zum Abgabedatum zwei Bieter ein Angebot abgegeben. Beide Angebote wurden rechnerisch und sachlich geprüft. An beiden Angeboten gab es keine Beanstandungen, somit können beide Angebote gewertet werden.
Folgende Angebote wurden zum Abgabetermin 19.08.2022 abgegeben:
| Fa. Pree GmbH aus Limburgerhof: | 56.135,87 € brutto |
| Bieter 2: | 61.034,51 € brutto |
Am Montag, dem 29.08.2022, fand mit Vertretern der Gemeinde, des Gemeindebauhofs und den beiden Bietern ein Ortstermin am Objekt statt. Bei diesem Termin wurden Leistungen abgestimmt, welche noch von der Ortsgemeinde bis zum Ausführungsbeginn ausgeführt werden können. Verschieden Leistungen wie u. a. Beseitigen der Hecken und Mulchen des Baufeldes werden aus dem Leistungsverzeichnis herausgenommen und die Unternehmen sollten bis zum 02.09.2022 ein pauschalisiertes Angebot abgeben.
Rechtzeitig zum vorgegebenen Abgabetermin haben die beiden Bieter folgende Pauschalangebote zuzüglich dem Titel 1.6 Entsorgungskosten abgegeben:
| Bieter: | Fa. Pree Abbruch GmbH | Bieter 2 |
| Abbruch pauschalisiert | 26.500,00 | 34.800,00 € |
| Entsorgungskosten | 8.920,00 | 9.354,35 € |
| netto gesamt: | 35.420,00 | 44.154,35 € |
| 19 % MwSt. | 6.729,80 € | 8.389,33 € |
| Gesamt brutto: | 42.149,80 € | 52.543,68 € |
Die Entsorgungskosten können wegen der genau nachzuweisenden und abzurechnenden Massen nicht pauschaliert werden. Daher werden diese nach dem Hauptangebot nach den Lieferscheinen abgerechnet.
Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.09.2022 dem Gemeinderat die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den Auftrag an den Bieter mit dem günstigsten Pauschalangebot zu erteilen.
Auf Nachfrage teilt die Vorsitzende mit, dass mit den Abbrucharbeiten im Oktober begonnen wird.
Die Ratsmitglieder bitten um Vorlage einer Übersicht der tatsächlichen Kosten nach Abschluss der Abrissarbeiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Grund der einstimmigen Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses, den Auftrag auf Grundlage der pauschalisierten Angebote an den günstigsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung - hier: Vergabe von Leistung im Bereich elektronischer und Print-Medien
Die Ortsbürgermeisterin traf am 25.07.2022 im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden ohne Verwaltungsbeteiligung die Eilentscheidung gem. § 48 Gemeindeordnung (GemO) zur Auftragsvergabe folgender Arbeiten an die Firma modus (Landau) zum Angebotspreis von brutto 21.047,53 €.
| • | Neuerstellung der Webseite der Gemeinde Bornheim (storchendorf-bornheim.de und bornheim-pfalz.de) |
| • | Neuerstellung der Webseite für die Krippensaison (krippendorf-bornheim.de) |
| • | Gestaltung und Druck des Buchs zu 20 Jahre Krippen in Bornheim |
| • | Gestaltung und Druck des Krippenflyers |
| • | Gestaltung und Druck der Saubrunnenpost |
Die Vorsitzende erläutert den Sachverhalt (siehe auch nichtöffentliche Anlage) und den begründeten Nachteil für die Ortsgemeinde.
Durch den Vertragsabschluss sind bereits Rechte Dritter entstanden.
Von Seiten des Rates ergeht der Wunsch, in den Neuvertrag für die Wartung der Homepage eine Vertragslaufzeit festzulegen. Zudem sollen der Ortsgemeinde mehr Rechte und Möglichkeiten bei der Datenpflege eingeräumt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beschließt die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 19.856,53 € bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
7. Gasmangellage: Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung
Aufgrund der anhaltenden Reduzierung der Gaslieferungen aus Russland besteht die Gefahr einer längerfristigen Unterversorgung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 als Reaktion auf die verminderten Lieferungen die Alarmstufe und damit die zweite im dreistufigen Notfallplan Gas für Deutschland ausgerufen.
Besonders wichtig ist, dass bereits vor einem möglichen Eintritt in die dritte Stufe des Notfallplans geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Energie einzusparen und so möglichen Versorgungsengpässen im Herbst und Winter effektiv entgegen zu wirken.
Zum 01.09.2022 trat die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnah-menverordnung der Bundesregierung (EnSikuMaV) in Kraft. Darin sind in Teil 2 vier Energiesparmaßnahmen für öffentliche Nichtwohngebäude verbindlich festgelegt:
| 1. | Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen. Ausgenommen vom Verbot sind Schulen und Kindergärten, medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. |
| 2. | Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen: 19°C für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit; 18°C für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen; 16°C für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Sitzen oder Gehen; 12°C für körperlich schwere Tätigkeit. Die Höchstwerte sind nicht anzuwenden für Schulen und Kindergärten, medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. |
| 3. | Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (z.B. Durchlauferhitzer) sind abzuschalten. Ausgenommen hiervon sind Kindergärten, medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die Warmwassertemperaturen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen sind auf das Niveau zu beschränken, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen in der Trinkwasserinstallation vermeiden. Ausgenommen von der Pflicht sind Trinkwassererwärmungsanlagen, bei denen der Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen gehört. |
| 4. | Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. |
Seitens der Verwaltung wurden Rücksprachen mit anderen Verbandsgemeinden, die zum Teil die Maßnahmen bereits beschlossen haben, und der Kreisverwaltung gehalten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung legt der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen als Modell vor.
Bezüglich der Wärmeversorgung könnten die öffentlichen Liegenschaften der Verbandsgemeinde Offenbach sowie der Ortsgemeinden je nach Einsparpotenzial in 3 Kategorien unterteilt werden. Die Einsparpotenziale orientieren sich hierbei hauptsächlich an der Art der Nutzung. So ist zum Beispiel für andere öffentliche Gebäude eine stärkere Reduzierung der Raumtemperaturen vorgesehen als in den Kindertagesstätten.
Die Einteilung in drei Kategorien bezieht sich zunächst auf technische Einsparmöglichkeiten.
Kategorie 1 beinhaltet Liegenschaften mit wenig Einsparpotenzial. Hierzu zählen die Kindertagesstätten (Reduzierung der Raumtemperatur auf 20°C) sowie Grundschulen (18°C). Flure, Nebenräume und nicht genutzte Büros sollen auf maximal 15°C beheizt werden. Wo möglich sollte eine automatisierte Nachtabsenkung erfolgen (ein komplettes Ausschalten sollte aufgrund des erhöhten Energiebedarfs bei wieder Aufheizen nicht erfolgen).
Kategorie 2 beinhaltet Liegenschaften mit mittlerem Einsparpotenzial, hierzu gehören zum Beispiel Jugendtreffs. Hier ist eine Reduzierung der Raumtemperatur auf 17°C vorgesehen. Flure, Nebenräume und nicht genutzte Büros sollen auf maximal 15°C beheizt werden. Wo möglich sollte eine automatisierte Nachtabsenkung erfolgen (ein komplettes Ausschalten sollte aufgrund des erhöhten Energiebedarfs bei wieder Aufheizen nicht erfolgen).
Kategorie 3 beinhaltet Liegenschaften mit hohem Einsparpotenzial. Die Raumtemperatur soll hier bei 15°C liegen (zur Vermeidung von Schimmelbildung erforderlich). Zu dieser Kategorie zählen Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser, Rathäuser der Ortsgemeinden, Museen, Veranstaltungsgebäude, Sporthallen und Sportanlagen, Feuerwehren oder die Grillhütte.
In den Kategorien 2 und 3 wird die Heizgrenztemperatur auf 15°C festgelegt. Liegt die Außentemperatur darüber, wird nicht geheizt.
Darüber hinaus soll die Bereitstellung von Warmwasser in Rathäusern, Grundschulen, Sporthallen und Sportanlagen, Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäusern, Veranstaltungsgebäuden und Museen abgeschaltet werden, soweit dies zum Händewaschen genutzt wird und separat abzuschalten ist, wenn anderweitig Warmwasser unabdingbar benötigt wird - zum Beispiel wo Warmwasser nicht zur Verhinderung von Legionellen benötigt wird. Für die Gebäudenutzenden sollten Energiesparanweisungen erstellt werden (z.B. Freistellen von Heizkörpern, richtige Bedienung von Heizkörperthermostaten, Stoßlüftung statt Kipplüftung etc.).
Die Einsparmöglichkeiten durch die Absenkungen der Raumtemperaturen liegen in Kategorie 1 bei ca. 12% in Kindertagesstätten und 24% in Grundschulen, in Kategorie 2 bei 30% und in Kategorie 3 bei 42%. Pro Grad Temperaturabsenkung kann von 6% eingesparter Heizenergie ausgegangen werden.
Das neue Rathaus wird ohne Brennstoffe beheizt. Die Waschbecken sind dort auch bereits nur mit Kaltwasserzuläufen ausgestattet.
Die eingeforderte Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen zeigt sich hier durch die Auswahl der Heizmethode. Da das Gebäude dem KfW-55-Standard entspricht und die Beheizung mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe gewährleistet wird, bei der die PVT-Kollektoren auf dem Dach nicht nur die nötige Wärme für die Wärmepumpe liefern, sondern diese gleichzeitig auch noch mit Strom versorgen, wird durch die Beheizung auch nicht durch den Stromverbrauch fossile Energie nötig.
Weitere Energiesparmöglichkeiten bestehen bei der Straßenbeleuchtung. Im August informierte der Gemeinde- und Städtebund in einem Aufsatz zur Beleuchtungspflicht:
| • | Es ist davon auszugehen, dass sich im Allgemeinen aus der Verkehrssicherungspflicht keine Beleuchtungspflicht für öffentliche Straßen oder Teile davon ergibt. |
| • | In Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich- rechtlichen Gebietskörperschaften und deren beschränkter Mittel sind nur solche Beleuchtungsmaßnahmen zu treffen, für die ein wirkliches Sicherungsbedürfnis besteht. Eine Gemeinde ist hingegen nicht zur Beleuchtung einer unbedeutenden verkehrsarmen Nebenstraße verpflichtet. |
Um das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen aufrecht zu erhalten und Schadensfälle zu vermeiden, sollte auf eine komplette Abschaltung der Straßenbeleuchtung aller Straßen zunächst verzichtet werden. In Gebieten, in denen die Straßenbeleuchtung bereits auf LED-Technik umgestellt wurde, sollte die Möglichkeit des Dimmens geprüft werden.
Auf Weihnachtsbeleuchtung sollte verzichtet werden.
Die konkreten Umsetzungen in der Ortsgemeinde sind zu beraten und für die Liegenschaften in der eigenen Zuständigkeit zu beschließen. Dafür ist eine Übersicht der Gebäude zum Ergänzen der Maßnahmen angefügt.
In der Konsequenz bedeuten bisher von anderen Körperschaften beschlossene Konzepte, dass in öffentlichen Gebäude ab 16:00 Uhr nur noch auf 15°C geheizt wird, in Dorfgemeinschaftshäusern, Sporthallen, etc. sogar ganztägig nur 15°C gehalten werden.
Sollte es zum Gasnotfall (3. Stufe) kommen, gibt es mehrere Szenarien zur Herstellung von Wärmeinseln bzw. Notunterkünften:
| 1. | Herstellung von Wärmeinseln für Bürger*innen, in dem Moment, in dem zwar noch Gas verfügbar, aber für viele Bürger*innen nicht mehr bezahlbar ist: |
| Rathäuser der Ortsgemeinden und Sporthallen der Verbandsgemeinde | |
| 2. | Notunterkünfte (wenn kein Gas mehr verfügbar ist) zur dauerhaften Unterbringung nur für eingewiesene Personen und Mieter: |
| a. freie von der Verbandsgemeinde bereits angemietete und im Besitz der Ortsgemeinden befindliche Wohnungen mit anderer Heizart | |
| b. unter 1. genannte Objekte, soweit sie nicht mit Gas beheizt werden |
Die Vorsitzende teilt mit, dass die Ortsgemeinde bereits seit Inkrafttreten der Verordnung die rechtlich verbindlichen Maßnahmen umgesetzt hat. Seit 1. September sind auch bereits die Beleuchtung am Saubrunnen und in der Friedhofshalle ausgeschaltet.
Auf die Weihnachtsbeleuchtung soll, auch im Hinblick auf das Krippendorf-Jubiläum, nicht gänzlich verzichtet wird. Es werden Weihnachtsbäume aufgestellt, die mit LED-Beleuchtung ausgestattet sind. Zudem wird die Dauer der Beleuchtung auf 4 Stunden täglich (17:00 Uhr bis 21:00 Uhr) begrenzt.
Auf die weihnachtliche Beleuchtung der Blumenkästen am Rathaus wird komplett verzichtet.
Nach eingehender Beratung wird beschlossen, probeweise die Straßenbeleuchtung im ganzen Ort auszuschalten. Die Abschaltung wird auf 0 Uhr bis 5 Uhr festgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Energieeinsparungsmaßnahmen:
| - | Reduzierungen der Weihnachtsbeleuchtung: gemeindliche Weihnachtsbäume mit LED-Beleuchtung von 17 Uhr bis 21 Uhr; Verzicht der weihnachtlichen Beleuchtung der Blumenkästen am Rathaus |
| - | probeweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung im ganzen Ort von 0 Uhr bis 5 Uhr |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
8. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
9. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.