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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 41/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Über die Aufforderung zum Abräumen von Grabstätten, deren Nutzungsrechte bzw. Ruhezeiten abgelaufen sind.

Auf Grund § 22 der Friedhofssatzung der Gemeinde Hochstadt werden die Nutzungsberechtigten der nachstehend näher bezeichneten Grabstätten aufgefordert, die Grabstätten bis zum

30.11.2023

abzuräumen oder gegebenenfalls das Nutzungsrecht erneut zu erwerben.

Sind Grabmale oder Einfassungen nicht innerhalb dieser Frist entfernt, ist die Gemeinde Essingen berechtigt, auf Kosten des möglichen Nutzungsberechtigten die Grabstätte zu räumen und die abgeräumten Gegenstände zu entsorgen.

Name d.Verstorbenen

Art d. Grabstätte

Feld

Nr.

Rudi Meschkat

Einzelgrab

E

5

Offenbach an der Queich, den 10.10.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
- Friedhofsamt -