über die 31. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Montag, 25.09.2023, 18:30 Uhr im Rathaus.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Friedhof hier: Errichtung eines Kunstwerkes |
| 3. | Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg" |
| 4. | Antrag vorhabenbezogener Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße" |
| 5. | Sanierung Jugendhort Bornheim - Liftbauarbeiten hier: Zuschlagserteilung |
| 6. | Finanzzwischenbericht zum 30.06.2023 der Ortsgemeinde Bornheim |
| 7. | Energiesparrichtlinie, Auszahlung Fördermittel |
| 8. | Nachwahl in die Ausschüsse |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Bürger Nummer 1
Im Bereich der Straße Im Krautgarten 33 ist eine Pflanzinsel vorhanden, welche nicht gepflegt wird. Der Bürger Herr Schüssler bietet der Gemeinde an, die Patenschaft für diesen Pflanzkübel zu übernehmen. Hierzu würde er diesen abräumen und auf seine eigenen Kosten neu begrünen. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde nichts gegen eine solche Patenschaft hätte. Die konkreten Pläne seiner Umgestaltung sollen in der Bürgermeistersprechstunde besprochen werden.
Des Weiteren gibt Herr Schüssler an, dass im hinteren Teil seines Grundstücks eine sehr große und hohe Baumreihe entlang des Gewässerrandes wächst. Die Bäume haben aktuell Dimensionen erreicht, sodass die kompletten Gärten ausschließlich schattig sind. Daher fragt er an, ob diese Bäume entsprechend ausgedünnt werden können. Der Vorsitzende gibt an, dass die Angelegenheit an die Verwaltung weitergeben wird. Der Beigeordnete weist den Bürger daraufhin hin, dass die Gewässerunterhaltung der Verbandsgemeinde obliegt. Man wird sich direkt mit ihm in Verbindung setzen.
Bürger Nummer 2
Ein Bürger merkt an, dass im Ortsgebiet der Gemeinde Bornheim verschiedene Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Dies führt förmlich zu einem Wust an Schildern. Der Bürger fragt an, ob Maßnahmen angedacht sind, um diesem Zustand entgegenzuwirken. Der Vorsitzende gibt an, dass die Verbandsgemeindeverwaltung hierfür zuständig ist. Die Angelegenheit wird an die Verwaltung weitergegeben.
2. Friedhof
hier: Errichtung eines Kunstwerkes
Der Vorsitzende berichtet, dass in der Sitzung vom 27.03.2023 beschlossen wurde, die Skulptur mit dem Titel „Das Portal“ für den Eingang des anonymen Grabfeldes bei der Künstlerin Pascale Feitner für 15.000 € in Auftrag zu geben.
Er erteilt Frau Feitner das Wort. Diese stellt den Entwurf der Skulptur anhand eines Modells vor.
Die Ratsmitglieder tauschen sich über verschiedene Varianten hinsichtlich der farblichen Ausgestaltung der Skulptur aus. Hiernach legt sich der Gemeinderat auf eine Variante fest.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Kunstwerk in Stahl auszuführen und dieses zu verzinken. Weiterhin soll dieses, sofern möglich, in Rostoptik matt pulverbeschichtet oder in der entsprechenden RAL Farbe matt pulverbeschichtet werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
3. Bebauungsplan "Dammheimer Straße und Neuberg"
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ratsmitglieder Brosam, Brauch und Sommerauer Sonderinteresse gem. § 22 GemO und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Vorsitzende erläutert, dass im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs von der oberen Wasserbehörde, SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, aufgrund der einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser im Rahmen der Hochwasservermeidung und zum Grundwasserschutz nach dem Wasserhaushaltsgesetz dem Bebauungsplanentwurf in der damaligen Fassung nicht zugestimmt wurde. Aufgrund der gesetzlichen Erfordernisse wurde eine Wasserhaushaltsbilanz erstellt, deren Ergebnisse in den Plan eingearbeitet werden mussten. Darin geht es überwiegend um die nicht stärker zu versiegelnden Flächen und um die Behandlung von Oberflächenwasser nach dem Prinzip „verdunsten vor versickern, vor rückhalten, vor ableiten“.
Hiernach erteilt der Vorsitzende Herrn Decker vom Ingenieurbüro Decker das Wort. Dieser trägt die Ergebnisse der Wasserhaushaltsbilanz anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Herr Wolf vom Planungsbüro Wolf erläutert, dass die einzelnen planerischen Auswirkungen auf den Bebauungsplan auf Seite 6 und 7 ersichtlich (gelb markiert) sind. So haben beispielsweise Baumpflanzungen und Fassadenbegrünungen zu erfolgen, Oberflächenwasser ist durch Zisternen zurückzuhalten und Dächer von Garagen und Nebengebäuden sind zu begrünen (Variante 2). Zudem sind Änderungen in den textlichen Festsetzungen im Bereich der Firsthöhen und der Gehwegbreiten erforderlich.
Im Anschluss gibt der Vorsitzende bekannt, dass der beantragen Verlegung der OD-Grenze (Ortsdurchfahrtsgrenze) durch den LBM an den westlichen Rand des Fl.-Nr. 2755 zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zuzustimmen ist.
Weiterhin teilt der Vorsitzende dem Gremium mit, dass der Haupt- und Bauausschuss aufgrund der Wasserhaushaltsbilanz erzielten Ergebnisse den Änderungen bzw. Anpassungen des Bebauungsplans bereits zugestimmt hat und die Verlegung der OD-Grenze an die westliche Grenze des Fl.-Nr. 2755 empfiehlt.
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass aufgrund der Planänderungen eine erneute, verkürzte Offenlage zu diesen Änderungen erforderlich ist.
Das Ratsmitglied Wingerter hat vor der Abstimmung des Beschlusses Nr. 5 den Ratssaal verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, die entsprechenden Änderungen des Bebauungsplans aufgrund der Wasserhaushaltsbilanzierung der Variante 2 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt den Fußgängerweg auf der Südseite der Hauptstraße auf eine Breite von 1,40 m und den Fußgängerweg entlang der Dammheimer Straße entlang der Flurstücke 224/6, 224/4, 224/1 und 244/1 auf eine Breite von 1,50 m festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt die Firsthöhe im Bereich D/1 auf 9,50 m und die Firsthöhe im Bereich des D/2 auf 5,50 m festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
Beschluss 4:
Der Gemeinderat stimmt der Verlegung der OD-Grenze an den westlichen Rand des Fl.-Nr. 2755 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
Beschluss 5:
Der Gemeinderat stimmt der erneuten verkürzten Offenlage zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
4. Antrag vorhabenbezogener Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße"
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Ratsmitglieder Brosam, Brauch und Zekl Sonderinteresse gem. § 22 GemO und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Eigentümer der Flurstücke-Nr. 1004 und 1004/9 im Bereich südlich der Wiesenstraße bei der Gemeinde einen Antrag zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingereicht hat. Es sollten damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in dem Bereich acht Doppelhaushälften zu errichten
Er teilt mit, dass der Haupt- und Bauausschuss hat sich in der Sitzung am 11.09.2023 damit auseinandergesetzt und einstimmig der Planung zugestimmt hat.
Der Vorsitzende erteilt Herrn Müller vom Planungsbüro MPunkt Architektur das Wort. Dieser stellt anhand von Lageplänen und Zeichnungen die geplante Baumaßnahme vor.
Das Ratsmitglied Wingerter führt aus, dass die allgemeine Wohnungsknappheit ein Problem darstellt. Daher ist es erfreulich, wenn ein privater Investor gegen diese Problematik etwas unternehmen möchte. Problematisch sei hier allerdings die Verdichtung der Siedlungsfläche in diesem Bereich. Weiterhin ist die Nähe der Bebauung zum Wiesengraben kritisch zu betrachten. Gerade nach den vergangenen Ereignissen im Ahrtal sei zu bedenken, dass eine Bebauung in unmittelbarer Nähe eines Gewässers nicht zielführend sei. Auch sollte hier bedacht werden, dass die Verbandsgemeinde Offenbach derzeit ein Hochwasserschutzkonzept erstellt. Dieses wird voraussichtlich nicht im Einklang mit dem geplanten Bauvorhaben stehen.
Ein weiterer Punkt, welcher gegen das Projekt spricht, sei zudem die schwierige Parksituation im Bereich der Wiesenstraße. Die Anzahl der geplanten Stellplätze wäre lediglich ausreichend für die Bewohner:innen, etwaiger Besuch würde im öffentlichen Verkehrsraum parken. Die Platzierung der geplanten Müllecke ist ebenfalls als problematisch einzustufen, da diese an das Nachbargrundstück angegrenzt und die Anwohner:innen durch Geruchsbelästigungen gestört werden.
Das Ratsmitglied Gurlin führt aus, dass die geringere Breite der Zufahrt zusätzliche Probleme verursachen wird. Die künftigen Anwohner:innen werden aufgrund der Schwierigkeiten beim Einparken anstelle in ihren zugehörigen Garagen im öffentlichen Verkehrsraum parken.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Hiernach stellt das Ratsmitglied Dietz den Antrag, dass der Beschluss bis zur Fertigstellung des Hochwasserschutzkonzeptes aufgeschoben wird.
Sodann wird die Sitzung vom 20:02 Uhr bis 20:08 Uhr unterbrochen, sodass sich die Fraktionen beraten können.
Hiernach wird der Antrag des Ratsmitglied Dietz zur Abstimmung gegeben und wie folgt entschieden:
Abstimmungsergebnis Antrag:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 5 |
| Enthaltungen: | 0 |
Antrag abgelehnt
Das Ratsmitglied Wingerter schlägt hiernach folgenden Ratsbeschluss vor, welcher dem Rat zur Abstimmung übergeben wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen eine Bebauung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Enthaltungen: | 2 |
mehrheitlich angenommen
5. Sanierung Jugendhort Bornheim - Liftbauarbeiten
hier: Zuschlagserteilung
Der Vorsitzende teil dem Rat mit, dass im Wege einer Freihändigen Vergabe für die Maßnahme Sanierung Jugendhort Bornheim die Angebotsaufforderung für die Liftbauarbeiten veröffentlicht wurde. Der Submissionstermin war der 18. September 2023 um 09:30 Uhr.
Anzahl der aufgeforderten Firmen: — 3
Anzahl der abgegebenen Angebote: — 2
Ausschreibungsergebnis (brutto): — 18.921,00 €
Wirtschaftlichster Bieter: — GARAVENTA Lift GmbH
Nicht berücksichtigte Angebote (brutto): — 1.) 26.234,74 €
Die Kostenschätzung belief sich auf 19.635,00 € (brutto).
Die Prüfung und Wertung ist abgeschlossen und der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Herr Wolf vom Planungsbüro Wolf stellt anhand von Plänen die Maßnahme vor und gibt einen Überblick über die Beschaffenheit des Liftes.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Ausführung der Liftbauarbeiten an die Firma GARAVENTA Lift GmbH aus Köln zum Angebotspreis von 18.921,00 € (brutto) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
6. Finanzzwischenbericht zum 30.06.2023 der Ortsgemeinde Bornheim
Der Vorsitzende erläutert, dass im Finanzzwischenbericht zum Stichtag 30.06.2023 ein Plan-Ist-Vergleich für das Haushaltsjahr 2023 der wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen sowie der Investitionen vorgenommen wird. Zudem wird eine Prognose des voraussichtlichen Ergebnisses abgegeben.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt enthält die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die dem Haushaltsjahr zugeordnet werden, in dem sie verursacht werden. Die Erträge und Aufwendungen umfassen den Zuwachs an Ressourcen bzw. den Ressourcenverbrauch.
| Ertrags- und Aufwandsart | Planansatz 2023 | Ergebnis zum 30.06.2023 | Abweichung Ergebnis- Ansatz |
| € | |||
| Summe der lfd. Erträge aus Verwaltungstätigkeit | 9.870.695,00 | 6.046.977,83 | - 3.823.717,17 |
| Summe der lfd. Aufwendungen Verwaltungstätigkeit | 9.811.030,00 | 5.101.990,39 | - 4.709.039,61 |
| Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit | 59.665,00 | 944.987,44 | 885.322,44 |
| Finanzergebnis (Zinserträge./. Zinsaufwendungen) | - 17.895,00 | - 32.181,00 | -14.286,00 |
| Jahresergebnis | 41.770,00 | 912.806,44 | 871.036,44 |
Ertrag
Die Summe der laufenden Erträge zum Stichtag 30.06.2023 in Höhe von 6.046.977,83 € liegen um 3.823.717,17 € unter dem Planansatz. Die Erträge konnten bis dato mit 61,26 Prozent realisiert werden. Bis zum Jahresende wird davon ausgegangen, dass die Gesamterträge leicht unter dem Planansatz bleiben.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt zum 30.06.2023
323.049,83 €. Beim Gemeindeanteil der Umsatzsteuer wurden 111.113,05 € vereinnahmt. Hierbei wurde nur das 1. Quartal 2023 berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die Planansätze in Summe erreicht werden.
Zu den wesentlichen Ertragspositionen zählt zudem die Gewerbesteuer. Hier ist festzustellen, dass bis dato 5.315.994,71 € verbucht werden konnten. Die Sollstellung des Jahres 2023 liegt bei 8.505.863,76 €. Bisher sind die Fälligkeiten 15.02. und 15.05. gebucht. Der Planansatz liegt bei 7.500.000 €. Aufgrund von Abrechnungen aus Vorjahren und Anpassungen von Vorauszahlungen können sich hier noch Änderungen ergeben.
Der Familienleistungsausgleich liegt bei gleichbleibender Entwicklung mit 20.730,14 € leicht unter dem Planansatz von 109.530 €.
Aufwand
Die Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit zum Stichtag 30.06.2022 in Höhe von 5.101.990,39 € liegt um 4.709.039,61 € unter dem Planansatz. Dementsprechend wurden bis dato rund 52,00 Prozent der geplanten Aufwendungen verausgabt. Bei den Rückstellungen sowie Abschreibungen ist zu erwähnen, dass diese Buchungen erst bei der Erstellung der Jahresabschlüsse getätigt werden.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit insgesamt 597.330 € budgetiert. Verausgabt wurden bislang rund 294.022,57 € (ca. 49,22 Prozent). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beinhalten u.a. die Energiekosten und Kosten für die Abfallbeseitigung, für die ein Ansatz in Höhe von 56.210 € vorgesehen ist. Bis dato sind hierfür 14.970,67 € (ca. 26,63 Prozent) angefallen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden ist ein Planansatz in Höhe von 67.525 € vorgesehen. Bislang sind Ausgaben in Höhe von 17.113,5 € (ca. 25,34 Prozent) verbucht.
Bei den Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen ist für die Gewerbesteuerumlage ein Ansatz in Höhe von 700.000 € geplant. Bis zum Stichtag 30.06.2023 sind 311.138,22 € verbucht (1. Quartal). Aufgrund der deutlich höheren Sollstellung der Gewerbesteuer wird entsprechend auch die Gewerbesteuerumlage steigen. Der Hebesatz der Kreisumlage liegt im Haushaltsjahr 2023 bei unverändert 45,50 Prozent. Für die Kreisumlage wurden Mittel in Höhe von 3.815.000 € bereitgestellt. Die endgültige Festsetzung der Kreisumlage wird Ende Oktober erfolgen. Die vorläufige Kreisumlage beläuft sich auf 2.135.378 €.
Die Verbandsgemeindeumlage wird im Haushaltsjahr 2023 mit einem Hebesatz von 31,0 Prozent berechnet. Der Planansatz liegt bei 3.146.650 €. Die vorläufige Berechnung beläuft sich auf 1.454.873 €. Die endgültige Umlageberechnung kann erst Ende Oktober berechnet werden. Hier werden sich noch geringe Abweichungen ergeben, sobald die endgültigen Berechnungen der Schlüsselzuweisung vorliegen.
Für beide Umlagen liegen zwischen Planansatz und Ist aufgrund des Doppelhaushaltes Abweichungen vor.
Prognose Jahresergebnis
Der Ergebnishaushalt 2023 schließt im Plan mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 41.770 € ab. Es kann mit einem höheren Jahresüberschuss im Jahr 2023 gerechnet werden.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt bildet die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen sowie die Investitionen ab und spiegelt damit den Finanzmittelbestand wider. Dieser liefert wichtige Informationen zur Zahlungsfähigkeit der Ortsgemeinde.
Der Stand der liquiden Mittel beträgt zum 30.06.2023 10.195.405,15 €, diese werden in der Bilanz als Forderungen gegen die Verbandsgemeinde Offenbach dargestellt.
Investitionen
| Bezeichnung | Planansatz 2023 | Ergebnis zum 30.06.2023 | Abweichung Ergebnis- Ansatz |
| € | |||
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 15.000,00 | 3.600,00 | - 11.400,00 |
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.891.000,00 | 126.319,70 | - 1.764.680,30 |
| Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 1.876.000,00 | - 122.719,70 | 1.753.280,30 |
Investive Einzahlungen
Insgesamt waren investive Einzahlungen von 15.000 € für Grabnutzungsentgelte veranschlagt. Tatsächlich vereinnahmt sind bis dato 3.600 €.
Investive Auszahlungen
Im Haushaltsjahr 2023 waren insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.891.000,00 € budgetiert. Bis zum Stichtag 30.06.2023 wurden Mittel in Höhe von 126.319,70 € verausgabt.
Für die Anschaffung eines Traktors sind Kosten in Höhe von 32.737,65 € angefallen. Weiterhin wurde für die Ersatzbeschaffung eines 2-Achsanhänger 15.200 €, sowie für die Anschaffung von Containern 8.225,30 € fällig. Für diese Maßnahmen waren keine Haushaltsmittel im Jahr 2023 eingeplant.
Folgende Maßnahmen wurden unter anderem im Jahr 2023 veranschlagt:
| Maßnahme | Ansatz 2023 | IST 30.06.2023 |
| € | ||
| 1 Erwerb von Grundstücken | 10.000,00 | 0,00 |
| 2 Erwerb von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen | 5.000,00 | 0,00 |
| 3 Seniorengerechtes Wohnen | 50.000,00 | 0,00 |
| 4 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Kinderspielplätze, Jugendtreff) | 6.000,00 | 0,00 |
| 5 Dorferneuerungsmaßnahme „Gestaltung der Ortsmitte“ | 1.600.000,00 | 24.038,00 |
| 6 Gestaltung der Außenanlage des ehem. Pfarrhauses | 200.000,00 | 0,00 |
| 7 Erwerb von Solarleuchten | 5.000,00 | 0,00 |
1 Erwerb von Grundstücken
Für den Erwerb von unbebauten Grundstücken sind im Planjahr 2023 10.000 € eingeplant. Ferner ist der Erwerb des ehemaligen Sparkassengebäudes in Höhe von 400.000 € geplant. Weiterhin ist der Kauf einer Teilfläche mit einer Breite von 1,50 m entlang dem Grundstück der Dammheimer Straße 1 vorgesehen.
2 Erwerb von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen
Für den Erwerb von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Bauhof sind 5.000 € veranschlagt. Bis zum 30.06.2023 wurden noch keine Auszahlungen getätigt.
3 Seniorengerechtes Wohnen
Im Jahr 2023 sind Planungsleistungen in Höhe von 50.000 € für das seniorengerechte Wohnen veranschlagt. Diesbezüglich ist der Bebauungsplan „Östliche Hauptstraße“, Teilbereich B mit Erweiterung rechtskräftig.
4 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Kinderspielplätze, Jugendtreff)
Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen stehen 6.000 € zur Verfügung.
5 Dorferneuerungsmaßnahme „Gestaltung der Ortsmitte“
Für die Dorferneuerungsmaßnahme „Gestaltung der Ortsmitte“ wird mit Gesamtkosten in Höhe von 4.750.000 € gerechnet. Hiervon wurden im Haushaltsjahr 2022 400.000 € und im Haushaltsjahr 2023 1.600.000 € bereitgestellt. Der Beginn des Abrisses ist im Oktober 2023 geplant.
6 Gestaltung der Außenanlage des ehem. Pfarrhauses
Für die Gestaltung der Außenanlage des ehem. Pfarrhauses, sowie die Sanierung der Fassade und die Herstellung der Barrierefreiheit des Gebäudes standen im Planjahr 2022 400.000 € sowie im Planjahr 2023 200.000 € zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.
7. Energiesparrichtlinie, Auszahlung Fördermittel
Der Vorsitzende berichtet, dass für 2023 die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 50.000,00 Euro bis auf 579,03 Euro verbraucht sind. Im Haushaltsjahr 2023 wurden bisher 42 Anträge auf Fördermittel in Höhe von insgesamt 67.820,97 Euro gestellt. Davon waren bis jetzt 31 Anträge vollständig und kamen zur Auszahlung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, weitere 20.000 € im Haushaltsjahr 2023 an Haushaltsmitteln bereitzustellen. Weiterhin beschließt er im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen 2024/2025 für die Folgejahre weitere 50.000,00 Euro/Jahr für Energiesparmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
einstimmig angenommen
8. Nachwahl in die Ausschüsse
Der Vorsitzende teilt mit, dass Herr Bernd Winkelblech mit dem Schreiben vom 16.09.2023 seinen Rücktritt als Ausschussmitglied aus dem Haupt- und Bauausschuss bekanntgegeben hat. Demnach wird hierfür eine Nachwahl notwendig.
Nach dem Grundsatz der Kontinuität können Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden.
Vorschlagsberechtigt ist die CDU-Fraktion. Diese schlägt Carmen Gieselmann als Ausschussmitglied für den Haupt- und Bauausschuss vor.
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GemO ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.
Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin ruht bei Wahlen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO.
Der Gemeinderat kann gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO beschließen, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
einstimmig angenommen
Beschluss 2:
Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion Carmen Gieselmann als Ausschussmitglied in den Haupt- und Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
einstimmig angenommen
9. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.