| Tagesordnung: | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Barrierefreie Bushaltestellen hier: Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss |
| 3. | Antrag Naturfreundeverein Hochstadt zur Errichtung eines Pflasterweges, Hauptstraße 70 |
| 4. | Darlehnsaufnahme zur Finanzierung von Investitionen |
| 5. | Forstwirtschaftsplan OG Hochstadt 2024 |
| 6. | Bauangelegenheiten |
| 6.1 | Bauantrag, Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Birkenstraße |
| 7. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Hochstadt) |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
1. Einwohnerfragestunde
Hierzu erfolgten keine Wortmeldungen.
2. Barrierefreie Bushaltestellen
hier: Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss
Nach Eingang der Genehmigungsplanung für den Haltepunkt „Waage“ wurden für die drei Haltestellen die Kosten aktuell berechnet. Für alle drei Haltepunkte wurden die Baukosten auf 285.600,00 € berechnet. In den Zuschussanträgen im Jahr 2021 betrugen die Baukosten geschätzt ca. 224.000,00 €. Die Preissteigerung ist mit den gestiegenen Materialpreisen innerhalb der letzten beiden Jahre zu begründen.
Für die Maßnahme sind im Haushalt Investitionskosten in Höhe von 250.000,00 € (inkl. Ingenieurleistung) berücksichtig. Sollte das Ergebnis der Ausschreibung die breitgestellte Summe von 250.000,00 € überschreiten, sollen die benötigten Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Es wird geprüft, ob die eventuellen Mehrkosten bezuschusst werden.
Die Bauleistungen sollen schnellst möglich ausgeschrieben und veröffentlicht werden. Mit der Bauausführung soll Anfang 2024 begonnen werden.
Der Gemeinderat wird um Zustimmung gebeten, dass die Bauleistungen ausgeschrieben werden und der Ortsbürgermeister mit der Beauftragung der Bauleistungen ermächtigt wird. Ebenso sollen etwaige Mehrkosten der Maßnahme überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Bauleistungen für die Errichtung der drei Haltestellen ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen. Etwaige Mehrkosten der Maßnahme werden überplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
3. Antrag Naturfreundeverein Hochstadt zur Errichtung eines Pflasterweges, Hauptstraße 70
Das Grundstück Fl.-Nr. 161/1, Hauptstraße 70 ist durch Erbbaurechtsvertrag auf den Lebenskreis e.V. Hochstadt übergegangen. Durch das vorgenannte Anwesen führt ein Durchgang von der Hauptstraße zum Lindenweg. Der hintere Bereich am Lindenweg, Fl.-Nr. 162 ist an die Naturfreunde verpachtet und wurde in Zusammenhang mit dem Betreiben des Naturfreundehauses als Parkplätze nachgewiesen. Ein Lageplan liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Die NaturFreunde Hochstadt beantragen, auf eigene Kosten einen Weg als Durchgang durch die zwei Grundstücke errichten zu lassen. Die Arbeiten sollen durch eine ortsansässige Firma durchgeführt werden. Der Weg mit einer Breite von 1,20 m soll durchgängig von der Hauptstraße zum Lindenweg anlegt werden. Vor dem Scheunendurchgang (von Süden her) sollen zwei Stahlbügel als Barriere zur Entschleunigung errichtet werden. Die Ausführung soll als Betonpflaster in Muschelkalkoptik ausgeführt werden.
Der Durchgang wird sowohl für Vereinsaktivitäten benötigt und wird auch als öffentlicher Durchgang stark frequentiert. Ein Nutzen würde sowohl für die Vereine als auch für die Dorfgemeinschaft bestehen. Die Ortsgemeinde würde im Gegenzug den Winterdienst für den Weg übernehmen. Alle weiteren Verkehrssicherungspflichten sowie Unterhaltung- und Instandsetzungsarbeiten des Weges obliegen den Vereinen.
Der Lebenskreis hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Die Zustimmung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Über das Vorhaben ist zu beraten, insbesondere auf Hinblick der Pflichten der Ortsgemeinde (Winterdienst, etc.) und eine Empfehlung an den Gemeinderat abzugeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss Hochstadt hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 über den Antrag beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag zur Errichtung des Weges auf Kosten der NaturFreunde Hochstadt unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:
| - | Übernahme des Winterdienstes durch die Gemeinde auf dem neuen Weg |
| - | Die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei den Vereinen |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag der Naturfreunde Hochstadt zur Errichtung eines Weges auf dem Grundstück Fl.Nr. 161/1, Hauptstraße 70 unter folgenden Bedingungen zuzustimmen.
| - | Die Kosten des Weges sind vom Antragzusteller zu tragen. |
| - | Die Gemeinde unterstützt nach Personalkapazitäten im Winterdienst. |
| - | Dem Verein obliegt die Verkehrssicherungspflicht. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
4. Darlehnsaufnahme zur Finanzierung von Investitionen
Im Haushaltsplan 2021/2022 der Ortsgemeinde Hochstadt wurde gemäß § 2 der Haushaltssatzung im Jahr 2022 eine Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2.065.110 Euro eingeplant. Mit Schreiben vom 29.06.2023 erfolgte die Genehmigung seitens der Kommunalaufsicht mit der Bemerkung:
„Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der finanziellen Situation der Ortsgemeinde Projekte mit Zuschussanteilen (z. B. Kreis- oder Landeszuschüsse) nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn entsprechende Zuschüsse bewilligt wurden und die Bewilligungsbescheide bereits vorliegen.“
Gemäß § 103 Abs. 3 GemO gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt der Ortsgemeinde Hochstadt für den Neubau des Kindergartens kein Bewilligungsbescheid vor. Mit Eingang des Bewilligungsbescheides wird seitens der Finanzabteilung empfohlen, zeitnah einen Kredit aufzunehmen. Die Containeranlage für den Kindergarten ist abgeschlossen. Hierfür wurden insgesamt 355.000 Euro verausgabt. Weiterhin sind für die Maßnahme Neubau des Kindergartens zum 18.09.2023 487.000 Euro angefallen.
Dem Gemeinderat werden zur Sitzung die aktuellen Konditionen vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat möchte die Konditionen für einen Kredit in Höhe von 355.000 Euro mit einer Laufzeit von 5 und 10 Jahren vorlegt bekommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
5. Forstwirtschaftsplan OG Hochstadt 2024
Nach den Planansätzen des Forstwirtschaftsplanes 2024, wie in der Anlage näher beschrieben, beträgt der Ertrag 67.814,00 € und der Aufwand 94.467,00 €, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 26.653,00 € ausgewiesen ist.
Der Landwirtschafts- und Tourismusausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan zu beschließen und das Forstamt Haardt zu bevollmächtigen für die genehmigen Maßnahmen in notwendigen Umfang:
| 1. | Die Aufträge an Unternehmen zu vergeben. (z.B. Holzeinschlag, Wegebau) |
| und | |
| 2. | Die benötigten Materialien zu beschaffen. (z.B. Pflanzen, Zaundraht, Geräte) |
Der Ausschuss empfiehlt auch die Brennholzpreise lt. der Homepage des Forstamts Haardt zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 wie vorgetragen sowie die Brennholzpreise lt. der Homepage des Forstamts Haardt zu übernehmen.
Das Forstamt Haardt wird ermächtigt, für die genehmigten Maßnahmen im notwendigen Umfang die Aufträge an Unternehmer zu vergeben (z.B. Holzeinschlag, Wegebau) und die benötigten Materialien zu beschaffen (z.B. Pflanzen, Zaundraht, Geräte).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
6. Bauangelegenheiten
6.1 Bauantrag, Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Birkenstraße, Hochstadt
Es wurde ein Bauantrag eingereicht zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 8300/26 in der Birkenstraße. Die zuvor zwei Grundstücke wurden verschmolzen, sodass sich insgesamt eine Grundstücksfläche von 2.332,00 m² ergibt. Geplant sind elf Wohneinheiten mit einer gesamten Wohn- und Nutzfläche von 1.042 m². Die Bauweise ist zweigeschossig vorgesehen mit ausgebauten Dachgeschoss, wobei das Obergeschoss vorwiegend im Dachraum liegt und damit kein drittes Vollgeschoss entsteht. Geplant ist ein Satteldach.
Für die Erteilung des Einvernehmens ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art (Wohnen) und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise (offene) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das vorgenannte Bauvorhaben entspricht diesen Tatbestandsvoraussetzungen. Stellplätze sind in ausreichender Zahl (22) ausgewiesen. Bereits im Jahr 2020 wurde seitens der Ortsgemeinde das Einvernehmen erteilt für eine Bauvoranfrage für ein ähnliches Gebäude mit zehn Wohneinheiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat benötigt mehr Informationen zum Bauantrag. Über das Einvernehmen soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
7. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
8. Mitteilungen und Anfragen
Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.