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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Offenbach hat am 08.10.2024 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst Flächen zur Ausweisung von Vorrangflächen zum Bau von Windenergieanlagen im südwestlichen Bereich der Ortsgemeinde Offenbach.

Der Vorentwurf des 10. Änderungsplanes des Flächennutzungsplanes mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen liegt in der Zeit vom 23.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, Zimmer 111, 76877 Offenbach an der Queich, während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Wir bitten Sie, sich vorher telefonisch anzumelden und mit uns einen Termin zu vereinbaren (Tel. 06348/986 -194 oder -142). Oftmals können die meisten Fragen auch telefonisch beantwortet werden. Die Unterlagen zum Vorentwurf können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich unter folgenden Links eingesehen werden:

https://www.offenbach-queich.de/rathaus/ortsrecht/bebauungsplaene/offenlage-aktueller-bebauungsplaene-und-flaechennutzungsplan/ oder direkt auf der Startseite unter „Öffentliche Bekanntmachungen – Ausschreibungen, Stellen, Bebauungspläne / Offenlage aktueller Bebauungspläne und Flächennutzungsplan“.

Stellungnahmen können während dem Offenlagezeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).

Offenbach a. d. Queich, den 17.10.2024
gez. Axel Wassyl
Bürgermeister