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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 43/2022
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 27. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Dienstag, 11.10.2022, 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil (Beginn: 18:30 Uhr)

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Queichtal-Energie Offenbach - Situationsbericht

3.

Änderung der Benutzungsordnung der Grillhütte

4.

Neubau Kunstrasen-Kleinspielfeldhier: Beschluss der Ausschreibung und der Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

5.

Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

6.

Erhebung von Vorausleistungen - wiederkehrende Beiträge

7.

Ausbau Mühlweg - Baukostenzuschuss für Linersanierung

8.

Änderung Bebauungsplan "Böhlweg"

9.

Übertragung der Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer

10.

Bebauungsplan "Südlich der Jakobstraße" - 1. Änderung und Erweiterung

11.

Prot. Kita - Zuschuss Küchenumbau-

12.

Friedhof; Errichtung einer Urnen-Stelenanlage

13.

Gasmangellage: Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung

14.

Finanzzwischenbericht zum 30.06.2022 der Ortsgemeinde Offenbach

15.

Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen

16.

Bauangelegenheiten

16.1

Bauantrag, Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken (Ferienwohnung), Essinger Straße

16.2

Bauvoranfrage, Errichtung eines Geschäfts- und Wohngebäudes, Franz-Matt-Straße

16.3

Bauantrag, Anbau an ein Wohnhaus, Essinger Straße

16.4

Bauvoranfrage, Errichtung von 4 Reihenhäusern und einem Doppelhaus, Mühlweg

16.5

Bauantrag, Errichtung Wohngebäude mit 6 WE, Essinger Straße

17.

Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO

18.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

19.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 20:15 Uhr)

1.

Grundstücksangelegenheiten

2.

Mitteilungen und Anfragen

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1. Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.

2. Queichtal-Energie Offenbach - Situationsbericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Wassyl dem Geschäftsführer der Queichtal Energie Offenbach, Herrn Lothar Bibus das Wort.

Herr Bibus erläutert anhand einer Präsentation die aktuelle Entwicklung der Strom- und Gasversorgung sowie des Carsharings.

Bei der Kundenentwicklung wurden im Jahr 2022 bisher 267 Stromverträge abgeschlossen. Beim Gas sind es 119 Verträge. Der Strompreis betrug zum 30.07.2022 brutto 35,19 Cent, tagesaktuell (11.10.2022) liegt er bei 40,47 Cent. Der Gaspreis betrug zum 30.07.22 brutto 13,40 Cent, tagesaktuell (11.10.2022) liegt er bei 20,81 Cent.

Herr Bibus erläutert weiter, dass aktuell eine Preisgarantie bis zum Juni 2023 angeboten werden kann, über einen längeren Zeitraum bis Ende 2023 ist die Preisentwicklung noch nicht absehbar.

Auf Nachfrage teilt er mit, dass es zukünftig im Strom- und Gasbereich nur noch Jahresverträge geben wird.

Weiterhin teilt Herr Bibus mit, dass bei der Vertriebsplanung Strom das Ziel ist, bis Juni 2024 mehr als 50 % der Strom-Zählpunkte in Offenbach zu versorgen. Dafür muss der Marktanteil im eigenen Netz über 1.500 QEO-belieferte Zählpunkte betragen. Gemäß Stand August 2022 sind 929 Zählpunkte erreicht.

Beim Projekt Ladesäulen und Carsharing entwickelt sich die Nutzung weiterhin positiv.

Seit diesem Jahr ist die Queichtal Energie auch als Wärme- und Kältelieferant tätig. Mit dem Nahwärmenetz wird derzeit das Rathaus beliefert. Künftig werden auch alle anderen öffentlichen Einrichtungen im Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum sowie private Wohnhäuser mit CO2-freier Nahwärme versorgt.

Das Netz soll schrittweise in Richtung Ortsmitte ausgebaut werden.

3. Änderung der Benutzungsordnung der Grillhütte

In der Sitzung vom 19.07.2022 hat der Gemeinderat bereits der Erhöhung der Preise für die Anmietung der Grillhütte zugestimmt.

Die Mietkosten der Grillhütte beinhalten die Reinigungs- und Hausmeisterkosten.

Die Benutzungsordnung der Grillhütte wurde dahingehend aktualisiert und ab 01.09.2022 als Grundlage zur Rechnungsstellung genommen.

Von Seiten des Rates wird bezüglich des Benutzungsentgeltes für Gewerbebetriebe für Auswärtige gefragt, ob dieses nicht für jeden weiteren Tag auf 320,00 Euro angehoben werden müsste, da alle Preise um 30,00 Euro angehoben wurden. Der Vorsitzende schlägt vor, darüber abzustimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Benutzungsordnung rückwirkend ab 1. September 2022 mit der Maßgabe, dass die Miete für auswärtige Gewerbetreibende für jeden weiteren Tag von 310,00 Euro auf 320,00 Euro angehoben wird.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

4.

Neubau Kunstrasen-Kleinspielfeld

hier: Beschluss der Ausschreibung und der Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

Für den Neubau des Kunstrasen-Kleinspielfeldes ist am 28.06.2022 der Zuwendungsbescheid eingegangen. Die Zuwendungshöhe beträgt 110.000,00 €, der die damalig ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 558.000,00 € zugrunde liegen. Das Planungsbüro MB-Plan hat die Kostenberechnung vom März 2022 für den Zuschussantrag am 30.09.2022 auf die aktuellen Marktpreise angepasst. Die Kostenberechnung beläuft sich aktuell auf 748.000,00 € brutto.

Die Vergabe der Bauleistungen soll nach Herstellung des Baurechts vorbereitet werden und Anfang 2023 erfolgen.

Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 748.000,00 € sollen im Doppelhaushalt 2023/2024 bereitgestellt werden.

Der Gemeinderat wird um Zustimmung gebeten, dass die Bauleistungen ausgeschrieben werden und der Bürgermeister mit der Beauftragung der Bauleistungen im Rahmen der bereitzustellenden Haushaltsmittel ermächtigt wird.

Der Vorsitzende erläutert, dass mit den Projekten Kunstrasen und Neubau Sporthalle begonnen werden kann, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist.

Für den Neubau des Kunstrasens steht zunächst die Rodung der Bäume an.

Auf Nachfrage von Seiten des Rates teilt der Vorsitzende mit, dass eine Anpassung der Zuschüsse nicht stattfindet, auch wenn die Baukosten für die jeweiligen Projekte steigen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Bauleistungen für den Neubau des Kunstrasen-Kleinspielfeld ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt die Aufträge an die wirtschaftlich günstigsten Bieter im Rahmen der bereitzustellenden Haushaltsmittel zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

5. Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

In der Ortsgemeinde Offenbach ist es vorgesehen, dieses Jahr erstmalig wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben. Aufgrund dessen ist es erforderlich, die bestehende Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung anzupassen. Der Satzungsentwurf liegt den Ratsmitgliedern vor. Inhaltsgleiche Regelungen zur derzeit gültigen Satzung werden nicht mehr erläutert, die Änderungen sind rot markiert.

Zu den einzelnen Änderungen werden folgende Ausführungen gemacht:

zu § 3 Ermittlungsgebiete

Aufgrund den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten (z. B. Größe, im Zusammenhang bebautes Gebiet, etc.) ist die Ortsgemeinde Offenbach in zwei Abrechnungseinheiten aufzuteilen. Im Ortsteil „Neumühle“ können derzeit noch einmalige Ausbaubeiträge erhoben werden. Durch die Änderung der Satzung wird der gesetzlichen Umstellungspflicht hin zu wiederkehrenden Beiträgen Rechnung getragen.

Weitere Einzelheiten sowie die Begründung für die Bildung von Abrechnungseinheiten können aus den vorliegenden Anlagen 1 und 2 der Satzung entnommen werden.

zu § 5 Gemeindeanteil

Bei mehreren Abrechnungseinheiten muss für jede Abrechnungseinheit der Gemeindeanteil in der Satzung festgelegt werden. Er beträgt gemäß § 10a (3) KAG mindestens 20 % und muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragspflichtigen zuzurechnen ist.

Für die Bemessung des Gemeindeanteils ist grundsätzlich nicht die Stärke des Gesamtverkehrsaufkommens einer Straße, sondern das Verhältnis zwischen Durchgangsverkehr und Anliegerverkehr maßgebend. Auf Grund dieser Bewertungen konnte auf die zum Einmalbeitragsrecht gebildeten Fallgruppen zurückgegriffen werden. Danach beträgt der Gemeindeanteil regelmäßig:

-

25 % bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr

-

35 - 45 % bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr

-

55 - 65 % bei überwiegendem Durchgangsverkehr

-

70 % bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr

Den Gemeinden steht ein Beurteilungsspielraum von +/- 5% bei der Festlegung des Gemeindeanteils zu. Bei der Betrachtung der einzelnen Abrechnungseinheiten bleibt der Verkehr auf den klassifizierten Straßen unberücksichtigt, da diese nicht in der Baulast der Gemeinde stehen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 den Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit Ortslage „Offenbach“ auf 35 % festgesetzt.

Unter den oben genannten Gesichtspunkten kann für die Abrechnungseinheit Ortsteil „Neumühle“ der Fallgruppe mit geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegenden Anliegerverkehr zugordnet werden. Im Ortsteil „Neumühle“ befinden sich ausschließlich Anliegerstraßen. Aufgrund dessen wird seitens der Verwaltung für die Abrechnungseinheit Ortsteil „Neumühle“ einen Gemeindeanteil von 25 % vorgeschlagen.

zu § 6 Beitragsmaßstab

Nach der Rechtsprechung gelten Gebieten nach § 33 Baugesetzbuch (BauGB) in beitragsrechtlicher Hinsicht (noch) nicht als Bauland, so dass von einem gesicherten Vorteil noch nicht die Rede sein kann.

zu § 13 Übergangsregelung

Gemäß § 10 a (5) KAG können Übergangsregelungen für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren getroffen werden, für Fälle, in den Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem BauGB bezahlt wurden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.03.2016 eine Verschonungsregelung für einen Zeitraum von 15 Jahren beschlossen.

Die bisherige Satzung sieht die Bezeichnung der im Einzelnen verschonten Straßen und deren genauen Bezeichnung vor. Dies hat den Nachteil, dass bei jeder neuen Straße, die zum Straßennetz hinzukommen (z. B. Erschließung eines Neubaugebietes), eine Satzungsänderung notwendig wird.

Alternativ hierzu wird seitens der Verwaltung eine abstrakte Formulierung der Verschonungsregelung ohne Nennung einzelnen Straßen vorgeschlagen. Dies wurde in der Vergangenheit vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als zulässig erachtet. Der Vorteil einer solchen pauschalisierten Regel liegt darin, dass man eine relativ einfach zu handhabende dauerhafte Lösung gefunden hat, bei der sich der Rat nicht immer wieder aufs Neue mit dem Thema Verschonung befassen muss. Darüber hinaus hat diese Regelung den Vorteil, dass bei keinem Ratsmitglied Ausschließungsgründe i. S. d. § 22 GemO bei der Beschlussfassung der Satzung vorliegen.

Damit für Bürger, für welche Ausgleichsbeiträge nach dem BauGB festgesetzt wurden, keine Doppelbelastung für das jeweilige Beitragsjahr entsteht, wird der Absatz 2 entsprechend angepasst.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und trägt die einzelnen Änderungen vor. Auf Nachfrage teilt er mit, dass landwirtschaftliche Aussiedlungen generell nicht beitragspflichtig sind.

Geprüft werden muss noch, in wie weit Beitragspflicht für die Grillhütte und die Geflügelzuchthalle besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrslagen in der beiliegenden Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

6. Erhebung von Vorausleistungen - wiederkehrende Beiträge

Gemäß § 9 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen der Ortsgemeinde Offenbach können bei der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen Vorausleistungen erhoben werden.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass es zur Erhebung von Vorausleistungen grundsätzlich eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf, der nicht nur das „ob“ der Vorausleistungserhebung regelt, sondern auch deren Höhe.

Die Ortsgemeinde erhebt nach dem sogenannten „A-Modell“ wiederkehrende Beiträge. Hiernach erfolgt eine Spitzabrechnung nach den in der Abrechnungseinheit im Beitragsjahr tatsächlich anfallenden Kosten.

Seitens der Verwaltung wird aufgrund der jährlichen Abrechnung des (geringen) Beitragsanspruches als auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität empfohlen, keine Vorausleistungen zu erheben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt keine Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

7. Ausbau Mühlweg - Baukostenzuschuss für Linersanierung

Im Vorfeld des Straßenausbaus wurde eine Inspektion der Kanäle vorgenommen. Der alte Regenwasser (RW)-kanal weist einen starken Wurzeleinwuchs auf und wird von innen mit einem Liner ausgekleidet. Das ist in jedem Fall wirtschaftlicher als ein Austausch oder eine Teil-Sanierung.

Die Gesamtsanierungskosten (investiv) für den RW-Kanal werden auf ca. 200.000,00 € geschätzt. Gemäß dem bestehenden Vertrag mit der Ortsgemeinde sind (wegen der Nutzung für die Straßenentwässerung) die tatsächlichen Kosten zu 35 % vom Straßenbaulastträger zu tragen. Das ergäbe einen Betrag von 70.000,00 € (Baukostenzuschuss).

Das Abwasserwerk empfiehlt für die Maßnahme im Doppelhaushalt 2023/2024 die Bereitstellung von 70.000,00 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat Offenbach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt in 2023 für die investive Kostenbeteiligung an der Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,00 € bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

8. Änderung Bebauungsplan "Böhlweg"

Der Bebauungsplan „Böhlweg“ ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Bestandsplan liegt den Ratsmitgliedern vor. Der östliche Bereich „GE 02“ hat aufgrund der gewerblichen Nutzung höhere Emissionswerte als der Bereich „GE 01“.

Für einen Teil des Gewerbegebietes soll die Nutzung für medizinische Dienstleistungen (Psychotherapeut) in den Zulässigkeitsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen werden. Es wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass eine solche Nutzung gebietsverträglich ist und nach § 8 der Baunutzungsverordnung als „ausnahmsweise zulässig“ ausgewiesen werden kann.

Bei der aktuellen Fassung des Bebauungsplans aus 2017 wurden u. a. „Anlagen für gesundheitliche Zwecke“ im Gewerbegebiet ausgeschlossen.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und teilt auf Anfrage mit, dass es sich nicht um einen Neubau handelt, sondern ein Bestandsgebäude genutzt werden soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Böhlweg“ in der Form, dass Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sind.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Mehrheitlich angenommen

9. Übertragung der Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer

Bisher wurde der zuständige kommunale Revierleiter durch jährlichen Gemeinderatsbeschluss ermächtigt, Brennholz und Schlagabraum zu marktüblichen Preisen abzugeben. In der derzeitigen Preislandschaft empfiehlt das Forstamt Haardt, die beiliegende Vereinbarung „Übertragung der Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer“ zu marktüblichen Preisen zu beschließen. Das schafft Bewegungsfreiheit und benötigt künftig keine jährlichen Ratsbeschlüsse mehr. Die gültigen Preisrahmen werden dem Revierleiter vom Forstamt immer zur Verfügung gestellt.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und teilt auf Nachfrage mit, dass die Abgabemenge für Gewerbebetriebe kontingentiert ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer zu marktüblichen Preisen an den zuständigen kommunalen Revierleiter zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

10. Bebauungsplan "Südlich der Jakobstraße" - 1. Änderung und Erweiterung

Zu diesem Tagesordnungspunkt verlassen die Ratsmitglieder Müller, Seidel, Lutz, Greifenhagen, Weimert und Kunz den Beratungstisch und nehmen gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Aufgrund einer Bauvoranfrage im Bereich der südlichen Mozartstraße empfiehlt der Bauausschuss der Ortsgemeinde Offenbach die Überplanung dieses Bereiches mit einem Baufenster, der das „Bauen in zweiter Reihe“ mit freistehenden Einfamilienhäusern ermöglichen soll. Aufgrund des „Einfügungsgrundsatzes in die Umgebungsbebauung“ nach § 34 BauGB sind nach Aussage der Baugenehmigungsbehörde nur Anbauten in geringerer Bautiefe zulässig. Dies sollte durch Festsetzung eines Baufensters durch Erweiterung des Bebauungsplanes „Südlich der Jakobstraße“ ergänzt werden.

Im gleichen Zusammenhang wurde vorgeschlagen, für die bisher nicht überplanten Grundstücke „Im See 27 bis 49“ ebenfalls ein Baufenster mit den entsprechenden planerischen Festsetzungen vorzusehen.

Aus gegebenem Anlass schlägt die Verwaltung vor, bei der Gelegenheit gleichzeitig die Wandhöhe (Traufhöhe) der Gebäude in zweiter Reihe mit eingeschossiger Bauweise zu definieren. Dadurch werden Fragen und Unklarheiten bei Bauherren vermieden und Planungsklarheit geschaffen.

Ein entsprechendes Planungsbüro wäre mit der Aufstellung zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Südlich der Jakobstraße“. Ein Planungsbüro soll mit der Aufstellung eines Bebauungsplanentwurfs beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

11. Prot. Kita - Zuschuss Küchenumbau-

Für die Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes waren auch in der prot. Kindertagesstätte Umbauarbeiten in der Küche notwendig. Dies wurde bereits in früheren Sitzungen des Gemeinderats mitgeteilt. Die prot. Kirche hatte einen Zuschussantrag aus dem Bundeskonjunkturpaket beantragt und genehmigt bekommen.

Insgesamt beliefen sich die Kosten für den Küchenumbau auf 152.602,32 €. Aufgrund des genehmigten Bundeskonjunkturpakets konnte die Umbaumaßnahme mit 137.342,09 € bezuschusst werden. Durch den Küchenumbau können seit Januar 2022 alle 120 Kinder am Mittagessen teilnehmen.

Somit müssten insgesamt noch als Eigenanteil 15.260,23 € von der prot. Kirche für den Küchenumbau getragen werden. Von Seiten der prot. Kirche wird angefragt, ob diese Kosten von der Ortsgemeinde Offenbach übernommen werden können.

Im Doppelhaushalt 2021/2022 der Ortsgemeinde Offenbach wurden hierfür 40.000,00 € bereitgestellt.

Die Kosten für den Küchenumbau in der kath. Kita Offenbach wurden auch von der Ortsgemeinde Offenbach übernommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer Kostenübernahme in Höhe von 15.260,23 € für den Küchenumbau in der prot. Kita Offenbach zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

12.

Friedhof;

Errichtung einer Urnen-Stelenanlage

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.09.2021 beschlossen, dass an einer zentralen Stelle auf dem Friedhof eine weitere Stelenanlage errichtet werden soll. Von Seiten der Bauabteilung wurden bereits verschiedene Studien zur Machbarkeit ausgearbeitet und im weiteren Verfahren dem Bauausschuss vorgestellt, ob die Machbarkeit an dem markierten Standort gemäß vorliegendem Plan durchführbar ist. Eine vorläufige Kostenschätzung zu dem Entwurf I.2 vom 01.02.2022 ergab Herstellungskosten in Höhe von ca. 200.000,00 € inkl. Honorare und Nebenkosten. In diesem Entwurf könnten je nach Hersteller bis zu 288 Urnen bestattet und von vier Seiten bedient werden.

Für das weitere Vorgehen hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 06.09.2022 das Planungsbüro Krell mit der weiteren Entwurfsplanung und der damit verbundenen Kostenschätzung beauftragt.

Die Kostenschätzung des Planungsbüros Krell beläuft sich auf insgesamt 204.680,00 € inkl. MwSt. Die ausführliche Kostenschätzung sowie dem darauf basierenden Entwurf liegt den Ratsmitgliedern vor.

Mit dem Beschluss, das Planungsbüro Krell zu beauftragen, hat der Hauptausschuss ebenfalls beschlossen einen Zuschussantrag über das Investitionsstockprogramm zu stellen. Der Beschluss für die Antragsstellung eines Zuschussantrages muss durch den Gemeinderat noch bestätigt werden.

Der Vorsitzende zeigt anhand einer Planskizze wo die Stelen aufgestellt werden sollen. Insgesamt können bis zu 288 Urnen bestattet werden. Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Form einer Gebührenkalkulation berechnet. Die Kalkulation erfolgt für jede Bestattungsart separat, so dass für jede Bestattungsform die Gebühren unterschiedlich hoch ausfallen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer Urnen-Stelenanlage, auf der Grundlage des vorgestellten Planungsentwurfes. Es soll ein Zuschussantrag im Investitionsstockprogramm gestellt werden.

Die Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2023/2024 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

13. Gasmangellage: Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung

Aufgrund der anhaltenden Reduzierung der Gaslieferungen aus Russland besteht die Gefahr einer längerfristigen Unterversorgung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 als Reaktion auf die verminderten Lieferungen die Alarmstufe und damit die zweite im dreistufigen Notfallplan Gas für Deutschland ausgerufen.

Besonders wichtig ist, dass bereits vor einem möglichen Eintritt in die dritte Stufe des Notfallplans geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Energie einzusparen und so möglichen Versorgungsengpässen im Herbst und Winter effektiv entgegen zu wirken.

Die konkreten Umsetzungen in der Ortsgemeinde sind zu beraten und für die Liegenschaften in der eigenen Zuständigkeit zu beschließen.

Der Vorsitzende erläutert anhand einer Gebäudeaufstellung die Maßnahmen, die in den einzelnen Gebäuden der Ortsgemeinde getroffen wurden. Ferner werden verschiedene Möglichkeiten der Einsparung von Energie angesprochen.

So könnte z. B. auf dem Dach des Mehrgenerationenhauses eine Photovoltaikanlage installiert werden, oder die vorhandene Photovoltaikanlage auf dem Queichtalmuseum könnte durch einen Speicher ergänzt werden, der dann die umliegenden Gebäude mit Wärme versorgt. Auch im Bereich der Obergasse könnte ein kleines Nahwärmenetz entstehen, bei dem das Vereinshaus, eventuell das Pfarrzentrum und der neue Jugendtreff angeschlossen werden könnten.

Bei der Straßenbeleuchtung wird die Möglichkeit geprüft, ob die Lampen, an der die Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden soll, ausgeschaltet werden könnten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die vorgestellten Maßnahmen der einzelnen Gebäude, wie vorgetragen, umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

14. Finanzzwischenbericht zum 30.06.2022 der Ortsgemeinde Offenbach

Im Finanzzwischenbericht zum Stichtag 30.06.2022 wird ein Plan-Ist-Vergleich für das Haushaltsjahr 2022 der wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen sowie der Investitionen vorgenommen. Zudem wird eine Prognose des voraussichtlichen Ergebnisses abgegeben.

In Europa herrscht Krieg. Ein Ende ist nicht abzusehen. Die Corona-Pandemie belastet uns immer noch. Es ist unvorhersehbar wie sich der Verlauf im Herbst/Winter 2022/2023 entwickelt. Zusätzlich erleben wir enorme Preissteigerungen, die eine scheinbar ungebremste Dynamik haben. Im Juni 2022 lag die Inflationsrate bei 7,6 Prozent und wird nach den Prognosen im Durchschnitt bei über 6 Prozent liegen - so hoch wie seit 40 Jahren nicht mehr. Die Energiepreise steigen in ungeahnte Höhen und das Wirtschaftswachstum geht zurück.

Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft, aber auch der deutschen Wirtschaft, wird maßgeblich vom weiteren Verlauf des Krieges und der Corona-Pandemie abhängen. Die Ereignisse werden die nächsten Jahre deutlich belasten. Es wird versucht die kommunalen Finanzen bei der nachfolgenden Aufstellung sorgfältig zu schätzen.

Für diesen Bericht konnte das tatsächliche Aufkommen des Einkommenssteueranteils, des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und der Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG für das erste Quartal 2022 berücksichtigt werden.

Nach der aktuellsten regionalisierten Steuerschätzung des Ministeriums der Finanzen vom Mai 2022 (12.05.2022) weist das Ergebnis deutliche Verbesserungen der Einnahmeerwartungen auf. Es ist zu beachten, dass die vorliegenden Steuerschätzungen nicht die Steuersenkungen enthalten, die seitens der Bundesregierung u.a. aufgrund der gestiegenen Energiepreise geplant sind. Der Zuwachs der Steuereinnahmen der Kommunen wird aber aufgrund der Preissteigerungen entwertet. Mit Blick auf die unterstellte gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist die Steuerschätzung vorsichtig zu bewerten.

Für das Jahr 2023 wird bei der Gewerbesteuer mit einem Zuwachs von 3,6 Prozent gerechnet. Die überdurchschnittlichen Steigerungsraten in den Jahren 2024 (+ 6,8 Prozent) sowie 2025 (+ 5,6 Prozent) sind die Folge von Steuerrechtsänderungen.

Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetags plant kurzfristig ein Informationsblatt zu erstellen, das an Ratsmitglieder weitergegeben werden kann. Mit diesem Schreiben soll erläutert werden, weshalb die Steuerschätzung nicht 1:1 in die kommunale Haushaltsplanung umgesetzt werden kann und warum sich trotz steigender nominaler Einnahmen nicht automatisch ein vergrößerter kommunaler Handlungsspielraum ergibt.

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt enthält die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die dem Haushaltsjahr zugeordnet werden, in dem sie verursacht werden. Die Erträge und Aufwendungen umfassen den Zuwachs an Ressourcen bzw. den Ressourcenverbrauch.

Ertrags- und Aufwandsart

Planansatz 2022

Ergebnis zum 30.06.2022

Abweichung

Ergebnis-Ansatz

Summe der lfd. Erträge aus Verwaltungstätigkeit

15.123.205,00

4.894.639,97

- 10.228.565,03

Summe der lfd. Aufwendungen Verwaltungstätigkeit

11.674.975,00

5.019.192,87

- 6.655.782,13

Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit

3.448.230,00

- 124.552,90

-3.572.782,90

Finanzergebnis (Zinserträge./.Zinsaufwendungen)

- 77.825,00

- 27.789,90

- 50.035,10

Jahresergebnis

3.370.405,00

- 152.342,77

- 3.522.747,77

Ertrag

Die Summe der laufenden Erträge zum Stichtag 30.06.2022 in Höhe von 4.894.639,97 € liegen um 10.228.565,03 € unter dem Planansatz. Die Erträge konnten bis dato mit 32,37 % realisiert werden. Bis zum Jahresende wird davon ausgegangen, dass die Gesamterträge unter dem Planansatz liegen werden.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Im ersten Quartal 2022 sind rund 991.990,58 € vereinnahmt worden. Gegenüber dem Vorjahr (878.607,82 €) bedeutet dies eine Steigerung von 12,9 Prozent. Es wird damit gerechnet, dass die Erträge mit etwa 389.000 € über dem Planansatz liegen werden.

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt im ersten Quartal 2022 rund 206.800 €. Der Planansatz liegt bei 697.745 €. Bei gleichbleibender Entwicklung werden bei dieser Position Mehrerträge von rund 129.455 € erwartet.

Zu den wesentlichen Ertragspositionen zählt zudem die Gewerbesteuer. Hier ist festzustellen, dass bis dato 2.402.207,74 € verbucht werden konnten. Die Sollstellung des Jahres 2022 liegt mit 1.338.922 € über dem Planansatz von 4.273.100 €. Zum 12.07.2022 erfolgte eine Änderungssollstellung der Gewerbesteuer in Höhe von 1.721.958 € zu Gunsten der Ortsgemeinde (Gesamtsollstellung: 5.612.023 €). Aufgrund von Abrechnungen aus Vorjahren und Anpassungen von Vorauszahlungen können sich hier noch weitere Änderungen ergeben.

Die Ausgleichsleistungen, die die Gemeinde im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhält, liegen bei gleichbleibender Entwicklung mit 12.383 € über dem Planansatz von 377.405 €.

Der Ertrag aus der Schlüsselzuweisung B2 wird vermutlich bei 204.000 € und somit um 100.000 € unter dem Planansatz von 304.570 € liegen.

Die bis dato verbuchten Zuwendungen des Kreises für die Personalkosten des kommunalen Kindergartens liegen mit 663.453 € unter dem Planansatz von 760.000 €. Da es sich um eine Vorauszahlung handelt und sich die Zuwendungen an den tatsächlichen Personalaufwendungen orientieren, kann sich der Betrag noch ändern.

Für das Jahr 2022 sind 1.741.800 € als Ertrag aus der Veräußerung der Grundstücke „Niedersand“ veranschlagt. Im Zuge des Jahresabschlusses 2022 wird der Betrag über dem Buchwert als Gewinn ertragswirksam verbucht.

Aufwand

Die Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit zum Stichtag 30.06.2022 in Höhe von 5.019.192,87 € liegen um 6.655.782,13 € unter dem Planansatz. Dementsprechend wurden bis dato rund 42,99 Prozent der geplanten Aufwendungen verausgabt. Bei den Rückstellungen sowie Abschreibungen ist zu erwähnen, dass diese Buchungen erst bei der Erstellung der Jahresabschlüsse getätigt werden.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit insgesamt

1.156.190 € budgetiert. Verausgabt wurden bislang rund 573.264,82 € (ca. 49,6 Prozent). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beinhalten u.a. die Energiekosten und Kosten für die Abfallbeseitigung, für die ein Ansatz in Höhe von 179.870 € vorgesehen ist. Bis dato sind hierfür 60.039,81 € (ca. 33,4 Prozent) angefallen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden ist ein Planansatz in Höhe von 193.200 € vorgesehen. Bislang sind Mittel in Höhe von 41.715 € (ca. 21,6 Prozent) verbucht.

Bei den Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen ist für die Gewerbesteuerumlage ein Ansatz in Höhe von 398.825 € vorgesehen. Bis zum Stichtag 30.06.2022 sind 126.702,87 € verbucht. Bei dieser Position wird mit Mehraufwendungen in Höhe von knapp 50.000 € gerechnet. Der Hebesatz der Kreisumlage liegt im Haushaltsjahr 2022 bei unverändert 45,50 %. Für die Kreisumlage wurden Mittel in Höhe von 4.280.605 € bereitgestellt. Die endgültige Festsetzung wird Ende August erfolgen.

Der Hebesatz der Verbandsgemeindeumlage wurde im Haushaltsjahr 2022 von 32,0 Prozent auf 28,0 Prozent gesenkt. Für die Ortsgemeinde Offenbach hat sich die Verbandsgemeindeumlage um 11.281 € reduziert.

Prognose Jahresergebnis

Der Ergebnishaushalt 2022 schließt im Plan mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 3.370.405 € ab. Aufgrund von Mindererträgen wird im Jahr 2022 mit einem geringeren Jahresüberschuss gerechnet.

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt bildet die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen sowie die Investitionen ab und spiegelt damit den Finanzmittelbestand wider. Dieser liefert wichtige Informationen zur Zahlungsfähigkeit der Ortsgemeinde.

Der Stand der liquiden Mittel beträgt zum 30.06.2022 - 1.747.337,16 €, diese werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten aus liquiden Mitteln durch Führung der Einheitskasse gegen die Verbandsgemeinde Offenbach dargestellt.

Investitionen

Bezeichnung

Planansatz 2022

Ergebnis zum 30.06.2022

Abweichung

Ergebnis-Ansatz

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.907.760,00

4.478.995,67

- 1.428.764,33

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

7.213.530,00

2.840.568,95

- 4.372.961,05

Saldo Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 1.305.770,00

1.638.426,72

2.944.196,72

Investive Einzahlungen

Insgesamt waren investive Einzahlungen von 5.907.760 € veranschlagt. Hiervon waren 80.400 € an Investitionszuwendungen, 283.000 € an Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten sowie 5.503.360 € aus Einzahlungen für unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte geplant.

Die im Haushaltsjahr veranschlagten Gewinne aus der Veräußerung von Bauplätzen sowie die Erstattung der Erschließungskosten im Gewerbegebiet „Niedersand“ sind im Haushaltsjahr 2022 mit 5.503.360 € veranschlagt.

Tatsächlich vereinnahmt sind bis dato 4.478.995,67 €. Die Einzahlungen für unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Verkauf von Grundstücken „Niedersand“ und Erstattung der Erschließungskosten) betragen 4.408.149,52 €. Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen belaufen sich auf 59.442,95 €.

Investive Auszahlungen

Im Haushaltsjahr 2022 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 7.213.530 € budgetiert. Bis zum Stichtag 30.06.2022 wurden Mittel in Höhe von 2.840.568,95 € verausgabt.

Folgende Maßnahmen wurden unter anderem veranschlagt:

Maßnahme

Ansatz 2021

Ergebnis 2021

Ansatz 2022

Aktuelles Ergebnis 2022

1 Erwerb von bebauten Grundstücken

473.330,00

0,00

90.000,00

0,00

1 Erwerb von unbebauten Grundstücken

40.000,00

0,00

40.000,00

0,00

1 Grunderwerb „Am Watt“

0,00

0,00

1.908.345,00

0,00

2 Abbruch Hauptstraße 13

0,00

0,00

145.000,00

0,00

3 Bauhof

81.000,00

29.099,03

32.000,00

0,00

4 Vollausbau der Gemeindestraßen

640.000,00

365.220,10

700.000,00

98.148,41

5 barrierefreie Bushaltestellen

180.000,00

7.088,54

55.000,00

3.417,09

6 Ausbau Mühlweg - Baukostenzuschuss

0,00

0,00

20.000,00

0,00

7 Errichtung von Grabplätzen für

Baumbestattungen

0,00

0,00

32.000,00

0,00

8 Errichtung einer Stelenwand

0,00

0,00

206.000,00

0,00

9 Sanierung Jugendzentrum (Obergasse 31)

0,00

0,00

500.000,00

2.975,00

10 Grundstücksverkauf und Erschließung

Gewerbegebiet „Niedersand“

4.748.010,00

2.074.048,68

2.158.185,00

2.330.550,23

11 Neubau einer Sporthalle

0,00

0,00

500.000,00

0,00

12 Verlegung Kunstrasen auf Kleinspielfeld

15.000,00

0,00

355.000,00

0,00

13 Generalsanierung Sportheim am Stadion

20.000,00

0,00

400.000,00

0,00

14 Neubau einer Kultur- und

Veranstaltungshalle

150.000,00

21.277,40

40.000,00

4:379,20

14 Rückübertragung Fl.Nr.

3614/1, 3614/2

(ehemaliges

Minigolfgelände)

0,00

0,00

669.000,00

0,00

1 Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken

Für allgemeinen Grunderwerb stehen im Jahr 2022 90.000 € für bebaute Grundstücke und 40.000 € für unbebaute Grundstücke zur Verfügung. Bei dem Grunderwerb „Am Watt“ wird eine Gesamtfläche von 11.890 m² erworben, die im Nachtragsplan 2022 dargestellt ist.

2 Abbruch Hauptstraße 13

Das ehemalige Wohngebäude wird abgerissen. Im Nachtragsplan 2022 sind 145.000 € veranschlagt. Die Abbrucharbeiten werden bis zum Jahresende ausgeschrieben.

3 Bauhof

Im Planjahr 2022 stehen Haushaltsmittel von 32.000 € für ein Heißwasser-Unkrautentferner

(für Fahrzeug) zur Verfügung.

4 Vollausbau der Gemeindestraßen

Für die Vorplanung zum Ausbau des Mühlweges wurden im Haushaltsjahr 2021 20.000 € bereitgestellt. Der Vollausbau ist im Jahr 2022 mit 700.000 € geplant. Die Ausschreibung der Arbeiten soll bis zum Jahresende erfolgen. Die Bauarbeiten beginnen 2023. Weiterhin war im Haushaltsjahr 2021 der Ausbau der Enggasse mit 620.000 € vorgesehen. Im Jahr 2021 wurden 365.220 € und im Jahr 2022 98.148 €, also insgesamt 463.368 € verausgabt. Restkosten entstehen für die Umsetzung des beschlossenen Verkehrskonzepts.

5 barrierefreie Bushaltestellen

Für die Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle in der Germersheimer Straße wurde für das Jahr 2021 insgesamt 180.000 € eingeplant. In der Landauer Straße sind im Jahr 2022 55.000 € eingestellt. In den Jahren 2021 und 2022 erfolgten Auszahlungen in Höhe von 10.505,63 €.

6 Ausbau Mühlweg - Baukostenzuschuss Linersanierung

Die Gesamtsanierungskosten für den RW-Kanal werden auf 50.000 € geschätzt. Gemäß dem Vertrag mit der Ortsgemeinde bezüglich der Nutzung für die Straßenentwässerung, sind die tatsächlichen Kosten zu 35 % vom Straßenbaulastträger zu tragen. Im Nachtragsplan 2022 sind auf Empfehlung des Abwasswerkes 20.000 € veranschlagt.

7 Errichtung von Grabplätzen für Baumbestattungen

Für die Errichtung von Grabplätzen für Baumbestattungen sind im Jahr 2022 32.000 € im Nachtragshaushalt geplant. Der Auftrag für die Lieferung ist erteilt, die Kosten werden bis zum Jahresende anfallen.

8 Errichtung einer Stelenwand

Für die Errichtung einer Stelenwand sind im Nachtragsplan 2022 Mittel in Höhe von 206.000 € eingestellt.

9 Sanierung Jugendzentrum (Obergasse 31)

Die Obergasse 31 (ehemaliges Pfarrhaus) wird umfassend zu einem Jugendzentrum umgebaut. Für die Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2022 Kosten in Höhe von 500.000 € veranschlagt. Es wird mit einem Bundeszuschuss in Höhe von 80.400 € gerechnet. Bis zum 30.06.2022 wurden 2.975 € verausgabt.

10 Grundstücksverkauf und Erschließung Gewerbegebiet „Niedersand“

Für die Erschließung des Gewerbegebietes „Niedersand“ wurden 4.748.010 € in 2021 und für das Jahr 2022 2.158.185 € bereitgestellt. Die gesamten Erschließungskosten betragen 8.632.745 €. Im Jahr 2021 erfolgten Auszahlungen in Höhe von 2.074.048,68 €; im Jahr 2022 2.330.550,23 €.

11 Neubau einer Sporthalle

Für den Neubau einer Sporthalle sind für 2022 Planungskosten in Höhe von 500.000 € bereitgestellt. Für die Ausführung der Maßnahme sind in 2023 2.000.000 € vorgesehen. Es wird mit einem Landeszuschuss in Höhe von

300.000 € für 2023 und in Höhe von 1.200.000 € für 2024 gerechnet.

12 Verlegung Kunstrasen auf Kleinspielfeld

Für die Neuerrichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Kleinspielfeld wurden im Haushaltsjahr 2021 Kosten in Höhe von 15.000 € im Haushalt veranschlagt. Für die Ausführung in 2022 stehen 355.000 € zur Verfügung. Für die Maßnahme wird mit einem Landeszuschuss in Höhe von 220.000 € gerechnet.

13 Generalsanierung Sportheim am Stadion

Für die Generalsanierung des Sportheims am Stadion waren für 2021 20.000 € Planungskosten eingestellt. Die Ausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2022 mit Kosten in Höhe von 400.000 € vorgesehen.

14 Neubau einer Kultur- und Veranstaltungshalle

Für den Neubau einer Kultur- und Veranstaltungshalle wurden für 2021 Planungskosten in Höhe von 150.000 € im Haushalt veranschlagt. Für die Ausführung der Maßnahme sind in den Planjahren 2022, 2023 und 2024 insgesamt 4.800.000 € veranschlagt. Es wird ein Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 960.000 € in den Jahren 2023 und 2024 erwartet. Im Jahr 2021 erfolgten Auszahlungen in Höhe von 21.277,40 € sowie bis zum 30.06.2022

4.379,20 €.

15 Rückübertragung Fl.Nr. 3614/1, 3614/2 (ehemaliges Minigolfgelände)

Es findet die Rückübertragung der Fl.Nr. 3614/1 und 3614/2 (ehemaliges Minigolfgelände) statt. Der Rückzahlungsbetrag beträgt 669.000 € und wird im Jahr 2022 ausbezahlt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.

15. Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 3146/9 in der Brühlfahrt soll ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Fußballplatz“. Die Planung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Unterlagen wurden zur Genehmigung an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weitergeleitet. Mit Bescheid vom 22.08.2022 wurde dem Bauherren die Baugenehmigung erteilt.

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor. Die Mitteilung erfolgt rein informativ, da das Vorhaben planungsrechtlich dem Bebauungsplan entspricht und somit keine Genehmigung durch den Gemeinderat erfolgen muss.

16.

Bauangelegenheiten

16.1

Bauantrag, Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken (Ferienwohnung), Essinger Straße

Auf dem Grundstück FlNr. 5088/10 in der Essinger Straße soll die bestehende Scheune im rückwärtigen Bereich zu Wohnzwecken um- bzw. ausgebaut werden. Geplant ist eine Nutzung als Ferienwohnung. Bereits im April hatte der Gemeinderat über das Vorhaben beraten und die damalige Planung abgelehnt. Der Bauherr hat nun eine geänderte Planung vorlegt.

Die Scheune mit Satteldach soll bis zum Erdgeschoss abgetragen werden und ein zweites Geschoss mit einem leicht geneigten Pultdach mit 5° Dachneigung aufgestockt werden. Die Firsthöhe beträgt 7,35 m. Im Erdgeschoss der ehemaligen Scheune werden drei Stellplätze untergebracht sowie ein Büro für die Bestandswohnung. Die Ferienwohnung im Obergeschoss soll eine Wohnfläche von 100,63 m² haben. Der Zugang erfolgt über eine Außentreppe.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum“ und Gewerbegebiet „Im Schlangengarten“ mit der Nutzungsart Allgemeines Wohngebiet. In § 13 a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird eine Ferienwohnung als nicht störender Gewerbebetrieb oder als Beherbergungsbetrieb definiert. Daraus schließend ist die Ferienwohnung im Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig und bedarf daher der Zustimmung der Gemeinde.

Für die Nutzung der Ferienwohnung ist ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen. Mit der Bestandswohnung sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich, die im Erdgeschoss der ehemaligen Scheune hergestellt werden.

Mit dieser Planung wurden die bedenklichen Punkte (Überbauung Baufenster, Nachweis dritter Stellplatz) der ersten Planung ausgeräumt, sodass der Gemeinderat darüber zu entscheiden hat, ob der ausnahmsweise zulässigen Ferienwohnung zugestimmt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Ausbau einer vorhandenen Scheune zur Ferienwohnung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

16.2 Bauvoranfrage, Errichtung eines Geschäfts- und Wohngebäudes, Franz-Matt-Straße

Über eine Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Errichtung eines Geschäfts- und Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 3737/77 in der Franz-Matt-Straße baurechtlich genehmigungsfähig ist. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Verwaltungs-, Sport- und Freizeitzentrum“ und Gewerbegebiet „Im Schlangengarten“. Nach dessen Festsetzungen sind grundsätzlich die in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehenen Ausnahmen in den einzelnen Gebieten nur zulässig, sofern die Eigenart des Baugebietes jeweils gewahrt bleibt und das Einvernehmen der Gemeinde nach § 31 BauGB hergestellt ist.

Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet. Nach § 8 Abs. 3 BauNVO können Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewebebetrieb zugeordnet und ihm in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, ausnahmsweise zugelassen werden.

Das Bauvorhaben umfasst ein zweistöckiges Gebäude mit Keller und Nebengebäude. In dem Gebäude sollen für die TOPBAD Vertriebs GmbH Ausstellungs- und Büroflächen sowie weitere Betriebsflächen im Keller entstehen, insgesamt Flächen von 129,0 m². Für die bauen+renovieren Vertriebs GmbH sind ebenfalls Betriebsflächen für Lager und Büro von 55,0 m² im Gebäude sowie Lagerflächen im Nebengebäude von 28,0 m² geplant, insgesamt Flächen von 83,0 m². Die gewerblich genutzten Flächen betragen zusammen 212,0 m². Weiterhin soll für den Geschäftsführer beider GmbHs eine Wohnung mit einer Fläche von 202,0 m² entstehen. Das Wohnen ist dem Gewerbe untergeordnet.

Die erforderlichen fünf Stellplätze (3 Stellplätze für Gewerbe, 2 Stellplätze für Wohnen) werden nachgewiesen.

Nach Vortrag des Sachverhaltes und eingehender Diskussion wird von Seiten der OBL-Fraktion der Antrag gestellt, über die Erteilung des Einvernehmens abzustimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat versagt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Geschäfts- und Wohngebäudes.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 3

16.3 Bauantrag, Anbau an ein Wohnhaus, Essinger Straße

Auf dem Grundstück FlNr. 6491/13 und 527 in der Essinger Straße soll an einem bestehenden Gebäude ein Anbau errichtet werden. An der Westseite des Gebäudes, Innenhof, ist im Erdgeschoss die Errichtung einer Doppelgarage geplant. Auf die Garage ist die Errichtung eines Wohn-Ess-Bereiches mit Terrasse vorgesehen. Der Anbau soll als Flachdach ausgeführt werden. Weitere Umbaumaßnahmen werden nur innerhalb des Bestandsgebäudes vorgenommen. An der Nordseite des Bestandsgebäudes wird ein Teil abgerissen, sodass der Hof zugefahren werden kann. Der umbaute Raum einschließlich Garage beträgt 571,20 m³.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Anbau an ein Wohnhaus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

16.4 Bauvoranfrage, Errichtung von 4 Reihenhäusern und einem Doppelhaus, Mühlweg

Zu diesem Tagesordnungspunkt verlässt das Ratsmitglied Kunz den Sitzungstisch und nimmt gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Über eine Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Errichtung von vier Reihenhäusern und einem Doppelhaus auf dem Grundstück FlNr. 6162/3 baurechtlich genehmigungsfähig ist. Auf dem Grundstück befindet sich ein Bestandsgebäude, welches weit im Grundstück zurückliegt und bestehen bleibt.

Die Reihenhäuser sollen im vorderen Grundstücksbereich, parallel zur Straßenfront errichtet werden. Die Firsthöhe wird mit 10,25 m angegeben, die Wandhöhe mit 4,72 m. Im Obergeschoss sind Dacherker vorgesehen, analog der Reihenhäuser auf dem Nachbargrundstück. Die erforderlichen acht Stellplätze werden je Reihenhaus als Doppelparkplatz (gefangener Parkplatz) nachgewiesen. Allgemein wird dies bei Einfamilienhäusern anerkannt, allerdings wurden gefangene Stellplätze auch bei den benachbarten Reihenhäusern genehmigt, so dass hier im Zuge der Gleichbehandlung nicht anders entschieden werden sollte.

Für die Erteilung des Einvernehmens ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art (Wohnen) und Maß (maximal zwei Vollgeschoss, Firsthöhe 10,25 m) der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Reihenhausbebauung eignet sich gut als Lückenschluss in der Straßenfront und fügt sich ebenfalls mit der Firsthöhe und der Bauweise in die Umgebungsbebauung ein.

Das geplante Doppelhaus ist in sogenannter dritter Reihe geplant. Die hintere Bebauungstiefe liegt bei 55,00 m. In der Umgebung ist die maximale hintere Bebauungsgrenze ca. 36,50 m. Unabhängig von den weiteren Merkmalen des Einfügens, ist die Errichtung des Doppelhauses nach § 34 BauGB abzulehnen.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass das Doppelhaus im hinteren Grundstücksbereich in der Überschwemmungsfläche nach der Hochwassergefahrenkarte liegt. Somit ist eine Bebauung in diesem Gebiet nicht zulässig.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung von vier Reihenhäusern auf dem vorderen Grundstücksteil.

Der Gemeinderat versagt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses im hinteren Grundstücksbereich. Das Vorhaben fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

16.5 Bauantrag, Errichtung Wohngebäude mit 6 WE, Essinger Straße

Zu diesem Tagesordnungspunkt verlässt das Ratsmitglied Kunz den Sitzungstisch und nimmt gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Auf dem Grundstück FlNr. 604/20 soll im rückwärtigen Bereich ein Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohneinheiten errichtet werden. Das straßenseitige Bestandsgebäude bleibt bestehen. Der Neubau ist mit beidseitiger Grenzbebauung geplant. Die Bebauungstiefe liegt bei ca. 34,00 m. Vorgesehen sind drei Vollgeschosse, wobei das dritte Vollgeschoss im Dachgeschoss liegt und die wohnlich nutzbare Fläche durch den Nebengiebel mit flach geneigtem Dach erreicht wird. Das Satteldach soll eine Dachneigung von ca. 28° haben. Die Firsthöhe beträgt ca. 9,57 m und die Wandhöhe im Bereich des Satteldaches ca. 6,70 m und im Bereich des Nebengiebel ca. 8,20 m. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird für beide Gebäude mit 0,46 angegeben, einschließlich der Erschließungswege und Stellplätze beträgt die GRZ 0,77.

Die erforderlichen 14 Stellplätze (2 Stellplätze für das Bestandsgebäude, 12 Stellplätze für den Neubau von 6 WE) werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Um dies zu erreichen wird ein Parklift errichtet, der insgesamt 6 Fahrzeuge aufnehmen kann.

Bei der Sanierung des Bestandsgebäudes wird der Eingangsbereich neu gestaltet und dabei Teile abgerissen, sodass die Zufahrt zum Gelände verbreitert wird.

Für die Erteilung des Einvernehmens ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art (Wohnen) und Maß (Anzahl der Geschosse, Firsthöhe) der baulichen Nutzung, der Bauweise (Haus-Hof-Bauweise) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll (GRZ 0,46 zulässig 0,6 für Dorfgebiet oder Mischgebiet), in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Bereich ist geprägt von der Haus-Hof-Bauweise. Die hintere Bebauungstiefe wurde bereits bei anderen Grundstücken realisiert. Auch die Anzahl der Vollgeschosse stellt keinen Hinderungsgrund dar, da die Firsthöhe dennoch in einem verträglichen Maß geplant ist. In der Umgebung sind hauptsächlich Gebäude mit zwei Vollgeschossen und steilerem Satteldach realisiert, sodass die Firsthöhe keinen großen Unterschied ergibt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und zur Sanierung des Bestandsgebäudes.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

17. Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO

Spender

Zweck

Datum

Betrag

Freundeskreis

„Die Wachthäusler“

Bornheim

Spende für MGH

10.09.2022

500,00 €

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der zweckgebundenen Annahme der Spende zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Einstimmig angenommen

18. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

Der Hauptausschuss nimmt die Spendenannahme zustimmend zur Kenntnis.

19. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Grundstücks an der Ottersheimer Straße.

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages.

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Grundstücks im Niedersand.

Der Gemeinderat beschließt, von weiteren Verkäufen der Gewerbegrundstücke abzusehen.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.