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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 43/2025
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung Bürgermeister VGO Wahl 2026

Bei der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, Landkreis Südliche Weinstraße, ist die Stelle der/des

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01. Juli 2026 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederwahl nicht bewerben.

Zur Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich gehören die vier Ortsgemeinden Bornheim, Essingen, Hochstadt und Offenbach an der Queich mit zusammen rund 13.000 Einwohnern.

Sitz der Verwaltung ist die Ortsgemeinde Offenbach an der Queich.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 22. März 2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem

12. April 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

am Tag der Wahl (22. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,

nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie

die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (22. März 2026) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16/B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 02.02.2026, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich sowie im Internet unter www.offenbach-queich.de/bekanntmachungen öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politischen Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen werden erbeten bis zum 30. November 2025 (keine Ausschlussfrist) an:

Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich

- Bürgermeisterwahl -

Konrad-Lerch-Ring 6

76877 Offenbach an der Queich

oder über unser Online-Bewerbungsportal unter https://stellenangebote.offenbach-queich.de/x8cnt.