Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.
Wir erinnern daran, dass am 01.11.2026 die letzte Wassergebührenabschlagsrate 2026 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer zur Vermeidung von Mahn- und Vollstreckungskosten um rechtzeitige Zahlung.
Änderungen Ihrer Bankverbindung bitten wir, bis spätestens eine Woche vor dem Fälligkeitsdatum, per SEPA-Mandat mitzuteilen. Das Sepa-Mandat erhalten Sie auf unserer Homepage oder auf Anfrage.