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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 43/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 15. Sitzung des Gemeinderates Bornheim am Mittwoch, 30.09.2026, 19:00 Uhr im Rathaus

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

"Ortsmitte" - Kostenkontrolle

3.

Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße" - Abwägungs- und Offenlagebeschluss

4.

Grundsatzbeschluss eines Straßenausbauprogramm

5.

Mittelverwendung Förderung nach der Energiesparrichtlinie

6.

Baumfällungen

7.

Vergabe Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden

8.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Bornheim)

9.

Mitteilungen und Anfragen

1. Einwohnerfragestunde

Ein Bürger beanstandet den Heckenüberwuchs in den Radweg nördlich angrenzend der Bahnlinie und bittet um entsprechenden Rückschnitt.

2. "Ortsmitte" - Kostenkontrolle

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Metz vom Planungsbüro Ideenreich und erteilt diesem das Wort. Dieser stellt die aktuelle Kostenkontrolle der Maßnahme anhand einer Präsentation vor.

Das Bauvorhaben liegt mit 4.793.378,29 € um 4.171,81 € unter der Kostenprognose von 4.797.550,10 € und bleibt im Kostenrahmen. Herr Metz betont nochmals, dass die neu entstehenden Gebäude sich durch eine innovative und besondere nachhaltige Bauweise und Materialwahl auszeichnen.

Herr Metz beantwortet die anfallenden Fragen und begründet die Bauzeitverzögerung. Die Abnahme der Reihenhäuser ist für kommenden Montag, die Abnahme der Außenanlage für November geplant. Vor Abnahme der Gebäude können diese nicht vermietet werden.

Im Anschluss bedankt sich die Vorsitzende bei Herr Metz. Die Kostenkontrolle zeigt sehr deutlich, dass - im Gegensatz zu vielen anderen öffentlichen Gebäuden und Baumaßnahmen - eine sehr klare und zuverlässige Planung zugrunde gelegen hat.

Die Gebäude entsprechen einer nachhaltigen und klimaangepassten Bauweise, die richtungsweisend sein kann, auch für künftige private Bebauung.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

3. Bebauungsplan "Südlich der Wiesenstraße" - Abwägungs- und Offenlagebeschluss

Aufgrund der erst im August 2026 möglichen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP 2) wurden die Bebauungsplanunterlagen ergänzt und mussten erneut offengelegt werden. Außerdem musste die Schmutzwasserentwässerung noch geklärt werden. Im Rahmen der erneuten Offenlage vom 04.09. bis 18.09.2026 gingen fünf Stellungnahmen ein. Die Abwägungssynopse des Planungsbüros liegt den Ratsmitgliedern vor.

Im Anschluss erteilt die Vorsitzende Dipl. Ing. Wolf vom Planungsbüro Wolf aus Kaiserslautern das Wort. Dieser trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor. Hierzu werden vom Gemeinderat die erforderlichen nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 2

Sonderinteresse: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme der Gruppenwasserwerke Bornheim zur Kenntnis und stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße zur Kenntnis und beschließt, die textlichen Festsetzungen entsprechend den Anmerkungen der unteren Naturschutzbehörde zu ergänzen und zu aktualisieren, ebenso den zeichnerischen Teil des Bauleitplanes. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die Anregung bezüglich der Hecke zurückzuweisen, da keine Hecke vorhanden ist. Die Einordnung des Planes als „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ nach § 12 BauGB bleibt weiterhin bestehen. Die dazu notwendigen redaktionellen Anpassungen werden vom Planungsbüro nachgearbeitet. Die Ausgleichsmaßnahmen werden in der Ausgleichsfläche im Maßstab 1.500 detailliert dargestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

Für das Vorhaben sind mehrere Ausgleichsmaßnahmen durchführen. Zur Kontrolle der Zielerreichung der Ausgleichsmaßnahmen ist ein Monitoring vorzusehen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass er über die Veränderungen der Biodiversität in einem Turnus von 5 Jahren informiert wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die eingegangene Stellungnahme eines Bürgers zur Kenntnis stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

Die eingegangene Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsbehörde Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz werden seitens des Gemeinderates zur Kenntnis genommen, hat jedoch keine Auswirkung auf das weitere Verfahren.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt nach sachgerechter Abwägung die Anpassung der Planunterlagen und die erneute Offenlage.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Sonderinteresse: 0

Im Anschluss bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Wolf.

4. Grundsatzbeschluss eines Straßenausbauprogramm

Für den Ausbau der Gartenstraße hat die Ortsgemeinde Bornheim für die Haushaltsjahre 2026/2027 260.000,00 € und 430.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

Bevor es an die Ausschreibung/Angebotseinholung von Ingenieursleistungen geht, muss die Gemeinde Bornheim den Grundsatzbeschluss für ein Straßenausbauprogramm fassen. Auf Grund der Größe, Topografie, Teilbereiche und Belastung der Anwohner/Anlieger der Gartenstraße Bautätigkeiten und Verkehrssperrungen, sollte die Gartenstraße in drei Teilabschnitten ausgebaut werden. Diese würde bereits einem Ausbauprogramm über min. 3 Jahre entsprechen.

Teilabschnitt 1- nord-/östliche Stichstraße

2026

Angebotseinholung Beauftragung Vermessung und Kampfmittel

2027

Beauftragung Ing.-Büro Tiefbauplanung

2027

Abstimmung mit Versorgungsträger

2027

Geologie, Vorentwurf Straßenbau (I-Stockantrag?),

2028

Planung, Ausschreibung, Vergabe Bauleistungen

2029

Baubeginn BA I

Teilabschnitt 2- nord-/westliche Stichstraße

2026

Angebotseinholung Beauftragung Vermessung und Kampfmittel

2028

Beauftragung Ing.-Büro Tiefbauplanung

2028

Abstimmung mit Versorgungsträger

2028

Geologie, Vorentwurf Straßenbau (I-Stockantrag?),

2029

Planung, Ausschreibung, Vergabe Bauleistungen

2030

Baubeginn BA II

Teilabschnitt 3 - Gartenstraße zwischen Wiesenstraße und Bachweg

2026

Angebotseinholung Beauftragung Vermessung und Kampfmittel

2029

Beauftragung Ing.-Büro Tiefbauplanung

2029

Abstimmung mit Versorgungsträger

2029

Geologie, Vorentwurf Straßenbau (I-Stockantrag?),

2030

Planung, Ausschreibung, Vergabe Bauleistungen

2031

Baubeginn BA III

Die Straße „Am Hofgraben“ könnte frühestens ab 2032 ausgebaut werden.

Die Straße „In den Bruchwiesen“ im Gewerbegebiet Bornheim, soll zunächst über den Straßenunterhalt instandgehalten werden.

Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2026 darüber beraten. Die Teilabschnitte 1 und 2 sollen zu einem Abschnitt zusammengefasst und für den Straßenausbau ein Planungsbüro beauftragt werden. Die beteiligten Erschließungsträger können dann die gesamte Maßnahme prüfen und eine Gesamtlösung erarbeiten. Weiterhin soll Gesamtmaßnahme der Bauleistungen durch ein Vergabeverfahren ausgeschrieben werden, da hier sicherlich Synergieeffekte erzielt werden können und die Baumaßnahmen nicht zu lange andauern. Grundsätzlich soll die Fertigstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgen. Zusammenfassend empfiehlt der Haupt- und Bauausschuss dem Gemeinderat, die gesamte Straßenausbaumaßnahme an ein Planungsbüro zu vergeben und die Bauleistungen durch ein Vergabeverfahren auszuschreiben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die gesamte Straßenausbaumaßnahme an ein Planungsbüro zu vergeben und die Bauleistungen durch ein Vergabeverfahren auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

Die Vorsitzende weist daraufhin, dass die Gemeinde nach aktueller Rechtslage verpflichtet ist, für den Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben.

5. Mittelverwendung Förderung nach der Energiesparrichtlinie

Für das Haushaltsjahr 2026 wurden 50.000,00 Euro an Fördermittel nach der Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Bornheim eingestellt. Bisher wurden 24 Förderanträge gestellt, wovon 19 Anträge zur Auszahlung kamen. Beantragt wurden Fördermittel in Höhe von ca. 31.500,00 Euro, ausgezahlt wurden bisher 24.371,61 Euro.

Eine Übersicht der beantragten Förderungen nach der Energiesparrichtlinie liegt den Gemeinderatsmitgliedern vor.

Die Förderung der Verbandsgemeinde für Balkonkraftwerke ist ausgelaufen und es werden auch keine Fördermittel mehr bereitgestellt. Die Ortsgemeinde Bornheim hatte auf Grund dieser Förderung nur noch eine Förderung für Installationskosten im Programm aufgenommen.

Im kommenden Haushaltsjahr werden wieder 50.000,00 € an Zuwendungen für private Bauherren bereitgestellt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

6. Baumfällungen

An verschieden Stellen in der Gemarkung sind insgesamt vier Pappeln aus Verkehrssicherungsgründen zu fällen. Weiter ist eine Weidengruppe und Pappelgruppe am Wiesengraben einzukürzen. Fünf Forstbetriebe wurden um Abgabe von Angeboten gebeten. Bisher sind drei Angebote eingegangen. Diese sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Weitere Angebote sind bis heute nicht eingegangen.

Die Verwaltung hat die drei vorliegenden Angebote geprüft. Das Angebot der Firma Baumpflege Rohlfing GmbH, 67167 Erpolzheim, mit einer Angebotssumme von 8.199,10 € brutto ist das günstigste.

Die Angebotssummen von den beiden anderen Betrieben betragen 12.733,00 € brutto und 23.751,11 € brutto.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Fällung der vier Pappeln und die Einkürzung der Weidengruppe an die Firma Rohlfing GmbH, 67167 Erpolzheim, zum Angebotspreis von 8.199,10 € brutto, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

7. Vergabe Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden

Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat die Ortsgemeinde Bornheim bereits 2025 beschlossenalle gemeindeeigenen Gebäude bezüglich der Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage zu überprüfen.

Nach statischer Prüfung wurde durch den Gemeinderat festgelegt, dass die Anwesen Kirchstraße 1 (Storchenzentrum), Hauptstraße 39 (Inges Café) sowie die Hauptstraße 41 (Friedhofshalle) mit Photovoltaikanlagen und wo es sinnvoll ist, mit Stromspeichern ausgestattet werden sollen.

Für die Errichtung der Anlagen wurden im Rahmen einer Ausschreibung sechs Unternehmen angefragt, mit vier Unternehmen wurden Begehungstermine durchgeführt, drei Unternehmen haben ein Angebot abgegeben.

Bereits in der Ausschreibung wurde darauf hingewiesen, dass die Anlagen noch in 2026 zu errichten sind, da zum Jahreswechsel mit erheblichen negativen Veränderungen bei den Einspeisevergütungen für Strom zu rechnen ist.

Nur die Firma DTM Energy GmbH aus Speyer hat schriftlich die Errichtung der Anlagen in 2026 zugesichert und ein entsprechendes Angebot vorgelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der neu zu errichtenden PV-Anlagen:

a)

Kirchstraße 1 (Storchenzentrum) mit Stromspeicher zur Überschusseinspeisung,

b)

Hauptstraße 39 (Inges Kaffee) mit Stromspeicher zur Überschusseinspeisung,

c)

Hauptstraße 41 (Friedhofshalle) ohne Stromspeicher zur Volleinspeisung zum Angebotspreis von 96.676,04 Euro an die Firma DTM Energy GmbH, Speyer.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

8. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

9. Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de( Rats- und Bürgerinformationssystem) nachzulesen.