Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende das nachrückende Ratsmitglied Frau Marion Dreisigacker für das ausgeschiedene Ratsmitglied Marius Hausmann.
| Tagesordnung: | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Überplanmäßige Ausgaben 2019 |
| 3. | Feststellung des Jahresabschlusses 2019 |
| 4. | Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2019 |
| 5. | Nachwahl in die Ausschüsse |
| 6. | Spielplatz "Im Beichel"hier: Austausch eines Spielgerätes |
| 7. | Dalberghalle - Tontechnik/Brandmeldeanlage |
| 8. | Dalberghalle - Haus- und Benutzungsordnung/Kostenordnung |
| 9. | Vergabe des Grabaushubes auf dem Friedhof |
| 10. | Erweiterung der prot. Kindertagesstättehier: Machbarkeitsstudie und weitere Planung |
| 11. | Übertragung der Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer |
| 12. | Gasmangellage: Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung |
| 13. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Essingen) |
| 14. | Mitteilungen und Anfragen |
| 15. | Bericht der Vorsitzenden |
1. Einwohnerfragestunde
Mandelallee Richtung Dreihof
Eine Bürgerin fragt an, ob bei den Mandelbäumen Richtung Dreihof ein Pflegeschnitt erfolgen könnte. Die Beigeordnete Fliehmann erläutert, dass der Bauhof bereits mit dieser Sache beauftragt ist.
Lautsprecheranlage Friedhof
Ein Bürger fragt an, ob eine Lautsprecheranlage für den Friedhof fest installiert werden könnte. Die bereits vorhandene, mobile Lautsprecheranlage könnte weiterhin direkt am Grab genutzt werden. Die Vorsitzende sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen.
Abwasser - Artikel im Amtsblatt
Ein Bürger fragt wegen eines Artikels im Amtsblatt an, der auf die richtige Entsorgung von z. B. Farbresten in den Gully, hinweist. Die Vorsitzende teilt daraufhin mit, dass sich dieser Artikel an alle Anwohner:innen richtet, deren Grundstücksentwässerung an ein Trennsystem angeschlossen ist. Dies betrifft die Baugebiete „In den Baumgärten Nord und Süd“. Im restlichen Ortsgebiet ist ein Mischsystem vorhanden, d. h. das Abwasser und Oberflächenwasser werden zusammen entwässert.
Verkehrssituation Trifelsstraße
Ein Bürger berichtet, dass in der Trifelsstraße zu schnell gefahren wird und die Straße sich deshalb zur Gefahrenstelle für Kinder entwickelt. Die Vorsitzende schlägt vor, die Bodenmarkierungen mit Tempo 30 erneuern zu lassen.
2. Überplanmäßige Ausgaben 2019
Im Jahr 2019 wurden für die Dorfchronik Druckkosten in Höhe von 38.097,85 € ausgegeben. Aufgrund mehrerer Faktoren, u. a. wie das Erstellen einer ISBN-Nummer und einer höheren Seitenanzahl ist es zu diesen überplanmäßigen Mehrkosten gekommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Übernahme der überplanmäßigen Ausgaben der Dorfchronik 2019.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2019
In der Sitzung vom 19.05.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2019 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Rechnungslegung und die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.
Weiterhin ist der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2019 erstellt. Die Prüfung hatte zu keinen Einwendungen geführt.
Die Bilanz 2019 sowie der Prüfbericht, der Anhang und Rechenschaftsbericht liegen den Ratsmitgliedern vor.
Die Verwaltungsmitarbeiter Herr Shbatt hat in der letzten Sitzung die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses erläutert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2019 gem. § 114 i. V. m. § 108 GemO festzustellen, sowie die überplanmäßigen Aufwendungen des Teilhaushalt 1 in Höhe von 133.823,80 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
4. Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2019
In der Sitzung ist über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essingen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. §114 Abs.1 GemO für den Jahresabschluss 2019 zu entscheiden.
Die Ortsbürgermeisterin, Ratsmitglied Kuno Volz, der Erste Beigeordnete Schweikart, Beigeordnete Fliehmann und der ehemalige Beigeordnete Jordan, denen Entlastung erteilt werden soll, dürfen an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Das älteste anwesende Ratsmitglied Wolfgang Volz übernimmt den Vorsitz.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essingen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. §114 Abs.1 GemO für den Jahresabschluss zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
5. Nachwahl in die Ausschüsse
Herr Marius Hausmann hat mit Schreiben vom 01.08.2022 sein Mandat im Ortsgemeinderat Essingen niedergelegt. Somit scheidet er kraft Gesetzes auch aus den Ausschüssen aus.
Es werden folgende Nachwahlen notwendig:
| Haupt- und Bauausschuss | stv. Ausschussmitglied |
| Landwirtschafts- und Tourismusausschuss | stv. Ausschussmitglied |
| Kultur- und Sozialausschuss | stv. Ausschussmitglied |
| Dorferneuerungs- und Umweltausschuss | Ausschussmitglied |
Nach dem Grundsatz der Kontinuität können Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden.
Vorschlagsberechtigt ist die SPD-Fraktion, welche folgende Personen vorschlägt:
| Haupt- und Bauausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Jürgen Mittag) | Marion Dreisigacker |
| Landwirtschafts- und Tourismusausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Frank Jordan) | Marion Dreisigacker |
| Kultur- und Sozialausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Robin Wildner) | Jürgen Mittag |
| Dorferneuerungs- und Umweltausschuss | Ausschussmitglied | Marion Dreisigacker |
Frau Marion Dreisigacker fällt somit als stellvertretendes Ausschussmitglied für den Dorfentwicklungs- und Umweltausschuss weg.
Auch hier ist die SPD-Fraktion vorschlagsberechtigt, welche folgende Person vorschlägt:
| Dorferneuerungs- und Umweltausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Günter Stadler) | Jürgen Mittag |
Gem. § 45 Abs. 1 S. 2 GemO ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.
Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisterin ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO).
Der Gemeinderat hat gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO beschlossen, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag der SPD-Fraktion:
| Haupt- und Bauausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Jürgen Mittag) | Marion Dreisigacker |
| Landwirtschafts- und Tourismusausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Frank Jordan) | Marion Dreisigacker |
| Kultur- und Sozialausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Robin Wildner) | Jürgen Mittag |
| Dorferneuerungs- und Umweltausschuss | Ausschussmitglied | Marion Dreisigacker |
| Dorferneuerungs- und Umweltausschuss | stv. Ausschussmitglied (für Günter Stadler) | Jürgen Mittag |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
6. Spielplatz im Beichel
Die Vorsitzende erläutert, dass das im Jahr 2008 angeschaffte Spielschiff in die Jahre gekommen ist und so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.
Die Verwaltung hat für die Lieferung und die Montage eines neuen Spielgerätes bei zwei Spielgeräteherstellern Angebote angefragt. Es wurden von Bieter 1 zwei Varianten angeboten und von Bieter 2 wurden drei Varianten angeboten. Durch den Bauhof sind die Vor- und Nacharbeiten zu erbringen, wie z. B. die Demontage und Entsorgung des alten Gerätes, inklusive dem Ziehen der Fundamente und Nachfüllen des Fallschutzmaterials.
Bei einem Ortstermin des 1. Beigeordneten mit der Elternschaft und Anwohnern wurde als Favorit die Variante 2 des Bieters 1 bevorzugt.
Der Verwaltung wurden zwischenzeitlich die angepassten Montagekosten für die erschwerte Zufahrt mitgeteilt. Hierbei handelt es sich um eine Erhöhung von 480,00 € netto.
Der Haupt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.09.2022 die Empfehlung ausgesprochen, den Auftrag an den Bieter 1 mit der Variante 2 zu erteilen.
Vom Hersteller wird abgeraten, das Spielgerät mit Lasur oder Öl zu behandeln. Um die Lebensdauer des neuen Spielgerätes trotzdem zu verlängern, könnte man den Fallschutz erneuern. Aktuell befindet sich Sand unter dem Gerät, den könnte man gegen Kies, Rindenmulch oder Holzhackschnitzel austauschen.
Das Ziel ist es, dass das Gerät zu Ostern 2023 fertig gestellt wird und bespielt werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Bauausschusses und beauftragt den Bieter 1 mit der Lieferung und der Montage der Variante 2, zu der Angebotssumme in Höhe von 18.730,60 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
7. Dalberghalle - Tontechnik/Brandmeldeanlage
Um einen Brandalarm in der ganzen Halle hören zu können, ist die bestehende Brandmeldeanlage mit der Tontechnik zu ertüchtigen. Für eine Kostenkalkulation wurde Herr Brenneisen, Meister für Veranstaltungstechnik, hinzugezogen.
Die Notwendigkeit wurde im Haupt- und Bauausschuss erörtert. Dieser empfiehlt, die Ertüchtigung der Brandmeldeanlage zu beauftragen. Zur abschließenden Planung und Ausführung der Maßnahme sind überplanmäßig 17.000,00 € im Haushalt bereitzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Ertüchtigung der Brandmeldeanlage und die Bereitstellung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 17.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
8. Dalberghalle - Haus- und Benutzungsordnung/Kostenordnung
Die Kostenordnung der Dalberghalle wurde zuletzt im Jahr 2017 geändert. Aufgrund der aktuellen Energiepreissteigerung ist angedacht, die Kostenordnung anzupassen. Um sich ein genaueres Bild der aktuellen Einnahmen/Ausgaben der Dalberghalle zu machen, soll bis zur nächsten Haupt- und Bauausschusssitzung eine Kostenaufstellung des Jahres 2019 und des aktuellen Halbjahres 2022 erfolgen. Auch sollen die Energiekosten für die Jahre 2019-2022 ermittelt werden.
Die aktuellen Energiepreise, sowie die Reinigungskosten und deren Preissteigerung sollen zusammengestellt werden.
Zusätzlich könnte ein Energieberater hinzugezogen werden, der die Energiepreise der Dalberghalle genauer einschätzen kann.
Der Gemeinderat ist sich einig, dass dieser TOP in die nächste Haupt- und Bauausschusssitzung zur weiteren Beratung vertagt wird.
9. Vergabe des Grabaushubes auf dem Friedhof
Der Vertrag über den Grabaushub wurde von Seiten der bisherigen Firma, Friedhofsdienst Landau, zum 15.10.2022 gekündigt.
Es wurden insgesamt drei Firmen angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten.
Bis zum Abgabetermin wurden von zwei Firmen Angebote wie folgt eingereicht:
| Alexander Sitter | Bieter 2 | |
| Erdbestattung einfachtief | 690,20 € | 797,30 € |
| Erdbestattung doppeltief | 809,20 € | 940,10 € |
| Erdbestattung Kindergrab | 380,80 € | 261,80 € |
| Urnenbestattung | 297,50 € | 321,30 € |
| Samstagszulage f. Erdbestattung | 178,50 € | nicht ausgewiesen |
| Samstagszulage f. Urnenbestattung | 83,30 € | nicht ausgewiesen |
| Die Positionen beinhalten: | |
| • | Bereitstellung der Arbeitsgeräte |
| • | Öffnen und Verfüllen der Gräber |
| • | Abtransport des restlichen Grabaushubes nach dem Schließen der Gräber |
| • | Verbringen der Kränze, Blumenschalen etc. von der Friedhofshalle zu den jeweiligen Gräbern |
Bei den Gebühren handelt es sich um Endpreise, welche von der Trauerfamilie in voller Höhe getragen werden müssen.
In der Regel finden in Essingen an einem Samstag keine Beisetzungen statt.
Günstigster Bieter ist die Firma Sitter aus Hatzenbühl.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt ab dem 16.10.2022 für die Dauer von zunächst einem Jahr, den Grabaushub auf dem Friedhof an die Firma Alexander Sitter, Hatzenbühl, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
10. Erweiterung der Prot. Kindertagesstätte – Vorstellung einer Machbarkeitsstudie
Ratsmitglied Anita Thomas betritt den Sitzungssaal und nimmt nun an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Mit der Beauftragung des Architekturbüros Bau Eins aus Kaiserslautern durch den Gemeinderat Essingen am 15.02.2022 erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme zur aktuellen betrieblichen und baulichen Situation.
Thematisiert wurden eine Erweiterung zu einer sechsgruppigen Kindertagesstätte und eventuell weitere Möglichkeiten für eine siebte Gruppe. Neben erforderlichen Gruppenräumen wird im Besonderen ein Bedarf gesehen zu:
| - | einer ausreichend großen Küche als cook-and-chill |
| - | einem Speiseraum |
| - | einem zusätzlicher Materialraum |
| - | einer ausreichenden Anzahl an Sanitärräumen für die Kinder und dem Personal |
|
| einem ausreichend großen Personalraum |
Das zukünftige Raumkonzept orientiert sich insgesamt an die Empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz für den Bau einer Kindertagesstätte.
Das Architekturbüro Bau Eins stellte nun abschließend seine Grundrissstudie am 07.09.2022 dem Haupt- und Bauausschuss vor. Herr Andernach zeigte folgende Möglichkeiten auf, die Kindertagesstätte Essingen zu erweitern:
| a) | Erweiterung auf eine sechsgruppige Kita |
| Das Gebäude wird auf 6 Gruppen erweitert. Die Kosten der Erweiterung betragen ca. 1,3 Mio. €, sowie 30 % weitere Baunebenkosten | |
| b) | Erweiterung auf eine siebengruppige Kita. |
| Das Gebäude wird auf 7 Gruppen erweitert. Die Kosten der Erweiterung betragen hierbei ca.1,55 Mio. €, sowie 30 % weitere Baunebenkosten | |
| Es sind zusätzliche Maßnahmen im Bestandsgebäude zu erwarten, was ebenfalls kostenmäßig zu berücksichtigen ist. | |
| c) | Sonstige Möglichkeiten |
| Herr Andernach stellte als weitere Möglichkeit einen kompletten Neubau auf einem anderen Grundstück vor. Ohne Grundstückskosten würde sich ein Neubau auf ca. 5,5 Mio. € belaufen. Die Bauzeit würde ca. vierzehn bis fünfzehn Monate betragen. | |
| Als weitere Möglichkeit wurde ein Neubau für 3 Gruppen mit einem Rückbau der bestehenden Kita auf insgesamt 4 Gruppen diskutiert. | |
| Für den betrieblichen Ablauf wird eine direkte Anbindung an den Bestand als wichtig gesehen. | |
Nach eingehender Diskussion, auch über die zukünftige Entwicklung Essingens, empfiehlt der Haupt- und Bauausschuss dem Gemeinderat die Erweiterung auf insgesamt sieben Gruppen mit zuvor beschriebenen Optionen (direkter Anbau mit zusätzlich 2 Gruppen oder alternativ Rückbau des Bestandes auf 4 Gruppen mit einem Neubau von 3 Gruppen als Anbindung an den Bestand).
Ein weiterer Schritt für eine weiterführende Untersuchung und Planung ist im öffentlichen Vergaberecht die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach VgV, da der geschätzte Auftragswert für sämtliche Planungsleistungen (z. B: Architektenleistungen und weitere Fachplanungen (Haustechnik, Statik, Brandschutz etc.)) insgesamt 214.000 € netto überschreiten wird. Unter Abwägung der jeweiligen zu erwartenden Honorarkosten sind bei besonderen Leistungen (Brandschutzplanung, SiGeKo, Bodengutachten) nationale Verfahren möglich. Das Vergabeverfahren wird von der Vergabestelle der Verbandsgemeinde begleitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung der prot. Kindertagesstätte –Sonnenstrahl- auf insgesamt sieben Gruppen und beauftragt die Vergabestelle der Verbandsgemeinde die erforderlichen Vergabeverfahren für weiterführende Planungsleistungen in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
11. Übertragung der Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer
Bisher wurde der zuständige kommunale Revierleiter durch Gemeinderatsbeschluss ermächtigt, Brennholz und Schlagabraum zu marktüblichen Preisen abzugeben. In der derzeitigen Preislandschaft empfiehlt das Forstamt Haardt, die, den Ratsmitgliedern vorliegenden, Vereinbarung „Übertragung der Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer“ zu marktüblichen Preisen zu beschließen. Das schafft Bewegungsfreiheit und benötigt künftig keine jährlichen Ratsbeschlüsse mehr. Die gültigen Preisrahmen werden dem Revierleiter vom Forstamt immer zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Verwertung von Brennholz und Schlagabraum an nicht gewerbliche Brennholzkäufer zu marktüblichen Preisen an den zuständigen kommunalen Revierleiter zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
12. Gasmangellage: Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung
Aufgrund der anhaltenden Reduzierung der Gaslieferungen aus Russland besteht die Gefahr einer längerfristigen Unterversorgung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23.06.2022 als Reaktion auf die verminderten Lieferungen die Alarmstufe und damit die zweite im dreistufigen Notfallplan Gas für Deutschland ausgerufen.
Besonders wichtig ist, dass bereits vor einem möglichen Eintritt in die dritte Stufe des Notfallplans geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Energie einzusparen und so möglichen Versorgungsengpässen im Herbst und Winter effektiv entgegen zu wirken.
Zum 01.09.2022 trat darüber hinaus die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung der Bundesregierung (EnSikuMaV) in Kraft. Darin sind in Teil 2 vier Energiesparmaßnahmen für öffentliche Nichtwohngebäude verbindlich festgelegt:
| 1. | Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen. Ausgenommen vom Verbot sind Schulen und Kindergärten, medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. |
| 2. | Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen: 19°C für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit; 18°C für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen; 16°C für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Sitzen oder Gehen; 12°C für körperlich schwere Tätigkeit. Die Höchstwerte sind nicht anzuwenden für Schulen und Kindergärten, medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. |
| 3. | Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (z.B. Durchlauferhitzer) sind abzuschalten. Ausgenommen hiervon sind Kindergärten, medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die Warmwassertemperaturen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen sind auf das Niveau zu beschränken, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen in der Trinkwasserinstallation vermeiden. Ausgenommen von der Pflicht sind Trinkwassererwärmungsanlagen, bei denen der Betrieb von Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen gehört. |
| 4. | Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt. |
Seitens der Verwaltung wurden Rücksprachen mit anderen Verbandsgemeinden, die zum Teil die Maßnahmen bereits beschlossen haben, und der Kreisverwaltung gehalten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung legt der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen als Modell vor.
Bezüglich der Wärmeversorgung könnten die öffentlichen Liegenschaften der Verbandsgemeinde Offenbach sowie der Ortsgemeinden je nach Einsparpotenzial in 3 Kategorien unterteilt werden. Die Einsparpotenziale orientieren sich hierbei hauptsächlich an der Art der Nutzung. So ist zum Beispiel für andere öffentliche Gebäude eine stärkere Reduzierung der Raumtemperaturen vorgesehen als in den Kindertagesstätten.
Die Einteilung in drei Kategorien bezieht sich zunächst auf technische Einsparmöglichkeiten.
Kategorie 1 beinhaltet Liegenschaften mit wenig Einsparpotenzial. Hierzu zählen die Kindertagesstätten (Reduzierung der Raumtemperatur auf 20°C) sowie Grundschulen (18°C). Flure, Nebenräume und nicht genutzte Büros sollen auf maximal 15°C beheizt werden. Wo möglich sollte eine automatisierte Nachtabsenkung erfolgen (ein komplettes Ausschalten sollte aufgrund des erhöhten Energiebedarfs bei wieder Aufheizen nicht erfolgen).
Kategorie 2 beinhaltet Liegenschaften mit mittlerem Einsparpotenzial, hierzu gehören zum Beispiel Jugendtreffs. Hier ist eine Reduzierung der Raumtemperatur auf 17°C vorgesehen. Flure, Nebenräume und nicht genutzte Büros sollen auf maximal 15°C beheizt werden. Wo möglich sollte eine automatisierte Nachtabsenkung erfolgen (ein komplettes Ausschalten sollte aufgrund des erhöhten Energiebedarfs bei wieder Aufheizen nicht erfolgen).
Kategorie 3 beinhaltet Liegenschaften mit hohem Einsparpotenzial. Die Raumtemperatur soll hier bei 15°C liegen (zur Vermeidung von Schimmelbildung erforderlich). Zu dieser Kategorie zählen Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser, Rathäuser der Ortsgemeinden, Museen, Veranstaltungsgebäude, Sporthallen und Sportanlagen, Feuerwehren oder die Grillhütte.
In den Kategorien 2 und 3 wird die Heizgrenztemperatur auf 15°C festgelegt. Liegt die Außentemperatur darüber, wird nicht geheizt.
Darüber hinaus soll die Bereitstellung von Warmwasser in Rathäusern, Grundschulen, Sporthallen und Sportanlagen, Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäusern, Veranstaltungsgebäuden und Museen abgeschaltet werden, soweit dies zum Händewaschen genutzt wird und separat abzuschalten ist, wenn anderweitig Warmwasser unabdingbar benötigt wird – zum Beispiel wo Warmwasser nicht zur Verhinderung von Legionellen benötigt wird. Für die Gebäudenutzenden sollten Energiesparanweisungen erstellt werden (z.B. Freistellen von Heizkörpern, richtige Bedienung von Heizkörperthermostaten, Stoßlüftung statt Kipplüftung etc.).
Die Einsparmöglichkeiten durch die Absenkungen der Raumtemperaturen liegen in Kategorie 1 bei ca. 12% in Kindertagesstätten und 24% in Grundschulen, in Kategorie 2 bei 30% und in Kategorie 3 bei 42%. Pro Grad Temperaturabsenkung kann von 6% eingesparter Heizenergie ausgegangen werden.
Das neue Rathaus wird ohne Brennstoffe beheizt. Es wird dort deshalb keine Temperaturbeschränkungen geben. Die Waschbecken sind dort auch bereits nur mit Kaltwasserzuläufen ausgestattet.
Die eingeforderte Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen zeigt sich hier durch die Auswahl der Heizmethode. Eine Temperaturabsenkung ist hier nicht angebracht und wirkt sich nicht auf den Verbrauch fossiler Brennstoffe aus. Da das Gebäude dem KfW-55-Standard entspricht und die Beheizung mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe gewährleistet wird, bei der die PVT-Kollektoren auf dem Dach nicht nur die nötige Wärme für die Wärmepumpe liefern, sondern diese gleichzeitig auch noch mit Strom versorgen, wird durch die Beheizung auch nicht durch den Stromverbrauch fossile Energie nötig.
Im alten Rathaus befinden sich weiterhin Akten und auch das Archiv. Nach Rücksprache mit dem Archivar sei die Temperatur von 15°C zum Erhalt von Papierdokumenten nötig.
Weitere Energiesparmöglichkeiten bestehen bei der Straßenbeleuchtung. Im August informierte der Gemeinde- und Städtebund in einem Aufsatz zur Beleuchtungspflicht:
| • | Es ist davon auszugehen, dass sich im Allgemeinen aus der Verkehrssicherungspflicht keine Beleuchtungspflicht für öffentliche Straßen oder Teile davon ergibt. |
| • | In Anbetracht des ausgedehnten Straßen- und Wegenetzes der öffentlich- rechtlichen Gebietskörperschaften und deren beschränkter Mittel sind nur solche Beleuchtungsmaßnahmen zu treffen, für die ein wirkliches Sicherungsbedürfnis besteht. Eine Gemeinde ist hingegen nicht zur Beleuchtung einer unbedeutenden verkehrsarmen Nebenstraße verpflichtet. |
Um das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen aufrecht zu erhalten und Schadensfälle zu vermeiden, sollte auf eine komplette Abschaltung der Straßenbeleuchtung aller Straßen zunächst verzichtet werden. In Gebieten, in denen die Straßenbeleuchtung bereits auf LED-Technik umgestellt wurde, sollte die Möglichkeit des Dimmens geprüft werden.
Auf Weihnachtsbeleuchtung sollte verzichtet werden.
Die konkreten Umsetzungen in der Ortsgemeinde / der Verbandsgemeinde sind zu beraten und für die Liegenschaften in der eigenen Zuständigkeit zu beschließen. Dafür ist eine Übersicht der Gebäude zum Ergänzen der Maßnahmen angefügt.
In der Konsequenz bedeuten bisher von anderen Körperschaften beschlossene Konzepte, dass in öffentlichen Gebäude ab 16:00 Uhr nur noch auf 15°C geheizt wird, in Dorfgemeinschaftshäusern, Sporthallen, etc. sogar ganztägig nur 15°C gehalten werden.
Sollte es zum Gasnotfall (3. Stufe) kommen, gibt es mehrere Szenarien zur Herstellung von Wärmeinseln bzw. Notunterkünften:
| 1. | Herstellung von Wärmeinseln für Bürger*innen, in dem Moment, in dem zwar noch Gas verfügbar, aber für viele Bürger*innen nicht mehr bezahlbar ist: |
| Rathäuser der Ortsgemeinden und Sporthallen der Verbandsgemeinde | |
| 2. | Notunterkünfte (wenn kein Gas mehr verfügbar ist) zur dauerhaften Unterbringung nur für eingewiesene Personen und Mieter: |
| a. freie von der Verbandsgemeinde bereits angemietete und im Besitz der Ortsgemeinden befindliche Wohnungen mit anderer Heizart | |
| b. unter 1. genannte Objekte, soweit sie nicht mit Gas beheizt werden |
Der Gemeinderat ist sich über folgende Maßnahmen einig:
| - | Dalberghalle: |
|
| Raumtemperatur maximal 19 °C, das Warmwasser ist ausgeschaltet, sie ist als Notunterkunft nutzbar. |
| - | Jugendtreff/Bücherei/Sälchen: |
|
| Raumtemperatur maximal 19 °C, beim Warmwasser sind schon zwei von drei Boilern ausgeschaltet. |
| - | Bauhof und Friedhofshalle |
|
| Hier soll nur der Frostschutz bestehen. |
| - | Kindertagesstätte: |
|
| Hier soll die KITA-Leitung angesprochen und gebeten werden, die maximale Temperatur von zurzeit 24 Grad auf 22 °C zu reduzieren. |
| - | Altes Rathaus: |
|
| Hier sollen grundsätzlich 15 ° C sein, bei der Nutzung soll bis auf maximal 19°C geheizt werden. |
| - | Weihnachtsbeleuchtung: |
|
| Der Weihnachtsbaum auf dem Turnplatz soll beleuchtet sein, weitere Bäume werden nicht aufgestellt. Der Baum könnte mit einer Zeitschaltuhr versehen werden, um über Nacht ausgeschaltet zu werden. Hierzu ist allerdings eine batteriebetriebene Zeitschaltuhr vonnöten, da die Stromversorgung sonst an die Straßenbeleuchtung gekoppelt ist. Es wird geprüft, ob es batteriebetriebene Zeitschaltuhren gibt. |
| - | Straßenbeleuchtung: |
|
| Hier ist zu prüfen ob die Lampen von 24:00 Uhr bis 04:00 Uhr gedimmt werden können. Auch ist anzufragen, ob nur jede zweite Straßenlampe leuchten kann. Die zuständigen Pfalzwerke werden von der Verwaltung angefragt, welche Möglichkeiten bestehen. |
13. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
14. Mitteilungen und Anfragen
15. Bericht der Vorsitzenden
Dorferneuerungskonzept:
Der Zuwendungsbescheid für das Dorferneuerungskonzept ist da. Die Fortschreibung kann nun weitergehen. Über das weitere Vorgehen wird in den entsprechenden Gremien beraten.
Barrierefreie Bushaltestelle:
Es gab einen Vorort-Termin am Turnplatz. Der Baubeginn der barrierefreien Bushaltestelle ist in den nächsten zwei Wochen zu erwarten.
Glasfaser:
Die Firma Deutsche Glasfaser veranstaltet am 04.10.2022 eine Infoveranstaltung in der Dalberghalle für interessierte Essinger BürgerInnen.
Öffentlicher Bücherschrank:
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass Bücher aus dem öffentlichen Bücherschrank auf den bekannten Plattformen zum Verkauf stehen – dies ist jedoch nicht im Sinne des Bücherschrankes. Deshalb sollte man, bevor man ein Buch für den Bücherschrank spendet, dies mit irgendeinem Stempel versehen. Die Vorsitzende wird im Amtsblatt darauf hinweisen.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.