Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses durch die Vereine, Institutionen und Gruppierungen darauf zu achten ist, dass das Haus ordnungsgemäß zum Ende der Veranstaltung verschlossen wird und sich keine Personen mehr darin befinden. Der jeweilige Vorsitzende zeichnet dafür verantwortlich. Auch die Türen der Nebenräume, die von den Landfrauen, dem Sportverein und der Chorgemeinschaft genutzt werden, sind immer verschlossen zu halten. Außerdem müssen immer die Toiletten auf Sauberkeit überprüft werden.