Der Gemeinderat Offenbach hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 gem. § 114 Abs. 1 GemO die Jahresrechnung der Ortsgemeinde Offenbach für das Haushaltsjahr 2022 abgenommen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Offenbach sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung erteilt.
Ferner wird gem. § 114 Abs. 2 GemO der Beschluss des Gemeinderats Offenbach vom 10.10.2024 über die Entlastung öffentlich bekannt gemacht:
| Der Gemeinderat | |
| 1. | nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 ab und stellt die Bilanz zum 31.12.2022 fest. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
| 2. | erteilt dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Gemeinde Offenbach und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Es besteht die Möglichkeit die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit von Montag, den 04.11.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 13.11.2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach unter der Rubrik Rathaus / Öffentliche Bekanntmachungen einzusehen.
Sofern eine elektronische Einsichtnahme nicht möglich ist, kann auch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei Herr Shbatt unter der Telefonnummer 06348/986-164 ein Termin bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 121 vereinbart werden.
Von der Offenlage sind Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 GemO ausgeschlossen.