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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 des Zweckverbandes für Wasserversorgung Walsheimer Gruppe

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung in der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer-Nr. 101, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.*

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich beim Zweckverband Walsheimer Gruppe, Gruppenwasserwerke Bornheim, An der Dreihofstraße 1, 76879 Bornheim oder elektronisch über die E-Mail-Adresse kontakt@gw-bornheim.de eingereicht werden.

Gruppenwasserwerke Bornheim