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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 45/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift zur 35. Sitzung des Gemeinderates Offenbach

Beschlüsse und Mitteilungen aus der

Niederschrift

über die 35. Sitzung des Gemeinderates Offenbach am Montag, 09.10.2023, 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Neubau Sporthallehier: Fassadengestaltung
  3. Neubau Sporthallehier: Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung
  4. Steuerliches Gesamtkonzept für den Neubau der Festhalle mit Vereinszentrum
  5. Turn-und FesthalleHier: Erneuerung der Heizungs-Lüftungsregelung
  6. Gas-Konzessionsvertrag Offenbach
  7. Ausbau Mühlweg - Linersanierunghier: Erhöhung des Baukostenzuschusses
  8. Ausbau von Wirtschaftswegen/Ergänzung Radwegenetz
  9. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse
  10. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

  1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1.

Einwohnerfragestunde

Niedersand

Ein Bürger fragt an, warum im neuen Gewerbegebiet Niedersand die Straßeneinläufe 3 cm niedriger sind, wie die Straße selbst. Der Vorsitzende sagt zu, diesen Fall zu überprüfen.

2.

Neubau Sporthalle

hier: Fassadengestaltung

Zu diesem Top begrüßt der Vorsitzende Herr Braun vom Architekturbüro MBPLAN aus Frankenthal. Er erläutert kurz den Grundriss der neuen Halle und stellt dann die Fassadenplanung vor. Im oberen Bereich der Halle soll eine vorgehängte Holzfassade mit eventueller Möglichkeit der Begrünung entstehen und im unteren Bereich besteht die Fassade aus Betonfertigteilen. Auf der Nordseite ist im oberen Bereich der Fassade eine Fensterreihe eingebaut.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Fassadenplanung wie vorgetragen zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.

Neubau Sporthalle

hier: Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung

Für den Neubau der Sporthalle sollen die Ingenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung, Heizung Lüftung und Sanitär (HLS) und die Elektro (E), vergeben werden.

Für die Fachplanung HLS wurden drei Ingenieurbüros durch die Verwaltung gebeten ein Angebot abzugeben. Grundlage für die Honorarermittlung war die Kostenschätzung aus 2021 mit anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 564.000,00 € brutto. Nach Prüfung der abgegebenen Angebote ergab sich das Büro Weber aus Essingen als günstigster Bieter.

Für die Fachplanung Elektro wurden ebenfalls drei Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe angefragt. Hier war die Grundlage der anrechenbaren Kosten bei ca. 176.120,00 € brutto. Günstigster Bieter nach Angebotsprüfung war das Büro Mathäß E-Planung GmbH in Knöringen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Ingenieurleistungen für die Fachplanung Heizungs-, Lüftungs-, und Sanitärarbeiten an das Büro Weber in Essingen und die Ingenieurleistungen für die Fachplanung Elektroarbeiten an das Büro Mathäß in Knöringen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.

Steuerliches Gesamtkonzept für den Neubau der Festhalle mit Vereinszentrum

Die Ortsgemeinde Offenbach plant die Errichtung einer Festhalle mit Vereinszentrum. Baubeginn der Maßnahme ist voraussichtlich 2024, sofern ein positiver Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion vorliegt. Ein entsprechender Antrag wird voraussichtlich im Oktober 2023 gestellt, bei der Antragsstellung ist anzugeben, ob die Ortsgemeinde Offenbach vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sollte eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegen, so werden lediglich die Nettokosten der investiven Maßnahme prozentual (bis zu 40 %) gefördert. Die Baumaßnahme wird wahrscheinlich über einen Zeitraum von über 2 Jahren abgewickelt; der ungefähre Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegt damit im Jahr 2026 oder Anfang 2027.

Die Festhalle soll in verschiedenen Konstellationen genutzt werden, zu denen in der Hauptsache gehören:

- Nutzung durch Vereine

- Nutzung der Festhalle für allgemeine Veranstaltungen

- Nutzung der Festhalle für Familienfeste

Im Zuge dieser Baumaßnahme sollen neue Parkplätze angelegt werden; vorgesehen ist dafür ein Grünstreifen entlang der Queichtalhalle und des Schwimmbades.

Im Rahmen der Neuerrichtung der Festhalle werden in den Räumlichkeiten umfangreiche, über die eigentliche Raumerrichtung hinausgehende Anlagen verbaut. Dies betrifft beispielsweise

- Tontechnik (beispielsweise besondere Lautsprecher)

- Rednerpulte

- Projektoren

- Spezielle Beleuchtungsanlagen

- Bühneneinrichtungen

- Ausschankeinrichtungen

- Bestuhlung der Tribünen

- Dekoration (Fahnenmasten mit Angebot zum Bezug nach Wünschen der Feiernden)

Die Räumlichkeiten sollen aufgrund privatrechtlicher Verträge (ausdrücklich keine Mietverträge i.S.d. § 535 BGB) im Rahmen eines Dienstleistungsbündels überlassen werden. Hierfür waren insbesondere Überlegungen der Verwaltungspraktikabilität (Aufwand einer umfangreichen Benutzungsgebührenkalkulation für öffentlich-rechtliche Abgabe steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen) ausschlaggebend.

Im Zusammenhang mit der Vergabe der Räumlichkeiten plant die Ortsgemeinde den Vertragspartnern ein Gesamtkonzept im Sinne eines „Rundum-Sorglos-Pakets“ zu bieten.

So sollen beispielsweise bei Überlassung der Räumlichkeiten für Feierlichkeiten aufgrund übergeordneter Verwaltungswünsche (insbesondere Erfahrungen mit Reinigung in Eigenleistung durch Mieter der Vergangenheit und Problematik einer zeitnahen Reinigung bei zeitlich in Reihe geschalteten Festivitäten) die Reinigung insgesamt durch verwaltungseigene Kräfte erfolgen. Ferner ist geplant, ein ganzheitliches Streu- und Räumkonzept (sog. Winterdienst) durch die Verwaltung bereitzustellen, um Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Vertragspartnern zu vermeiden. Dies bietet sich aufgrund der Größe der Halle und der Mehrzahl der Vertragspartner an.

Umsatzsteuerliche Würdigung

Die Ortsgemeinde Offenbach an der Queich ist an dieser Stelle aus dem Vorsichtsprinzip herausgehalten, sowohl eine Würdigung nach altem, als auch nach neuem Umsatzsteuerrecht vorzunehmen. Vorab bleibt festzuhalten, dass die Ortsgemeinde mit den geplanten Mieteinnahmen den Break-Even-Point nie erreichen wird. Für die umsatzsteuerliche Würdigung ist das allerdings ohne Relevanz, da Gewinnerzielungsabsicht kein Kriterium des Betriebs gewerblicher Art ist; entsprechendes gilt auch für die Umsatzbesteuerung unter § 2b UStG.

Zwar wird die Festhalle (planmäßig) nur nach neuem Umsatzsteuerrecht zu beurteilen sein. Allerdings haben sich schon in der Vergangenheit wiederholt Verlängerungen zur Optionsregelung zu § 2b UStG ergeben, sodass gerade für die schon in der Bauzeit anfallende Umsatzsteuer eine aussagekräftige, alle Möglichkeiten umfassende Bewertung zu erfolgen hat.

Ergebnis

Die Ortsgemeinde ist in Bezug auf den Neubau der Festhalle und auch auf den Neubau der Parkplätze vorsteuerabzugsberechtigt. Eine kurzfristige Raumüberlassung soll keine steuerfreie Vermietung sein, wenn sie nicht auf die passive Bereitstellung von Gebäuden oder Flächen beschränkt bleibt, sondern die Ortsgemeinde als Unternehmer zusätzliche erhebliche Leistungen erbringt, die aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers zu einem Leistungsbündel führen und den Vertrag als einheitliche sonstige Leistung prägen. Davon ist vorliegend auszugehen.

Weitere Vorgehensweise für die Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde sollte im Antrag im Oktober 2023 zunächst die Vorsteuerabzugsberechtigung bejahen. Sobald die Planungen (auf entsprechende Leistungen externer Dienstleister ist die Ortsgemeinde ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt) mit Grundrissen vorliegen, ist eine Raumaufteilung vorzunehmen und für die weitere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung der Ortsgemeinde vorzulegen. Gegebenenfalls ergibt sich hieraus auch die Notwendigkeit, einen Anteil für Eigennutzungen abzuziehen. Die Aufteilung hat auf Grundlage der örtlichen Begebenheiten zu erfolgen. Hierzu genügt eine Schätzung durch die Ortsgemeinde Offenbach. Das UStG selbst enthält keine Kriterien für eine sachgerechte Schätzung. Dem Unternehmer kommt daher ein eigener Beurteilungsspielraum zu, welche Methode "sachgerecht" ist. Das Finanzamt kann lediglich überprüfen, ob die vom Unternehmer gewählte Schätzung sachgerecht und objektiv nachprüfbar ist. Dabei ist es unerheblich, ob auch noch andere sachgerechte Aufteilungs- oder Schätzmethoden zur Verfügung stehen. Sollten seitens des Finanzamts während der Bauphase in Bezug auf die Vorsteuerabzüge Fragen aufkommen, so ist ein gesonderter Vermerk vorzulegen, der auf dieser grundlegenden Argumentationslinie beruht. Mit Abschluss der Baumaßnahme sind „Dienstleistungsverträge“ zu fertigen.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 empfohlen die weitere Vorgehensweise zu beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt im Zuwendungsantrag den Vorsteuerabzug zu bejahen. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, wird eine Raum- und Nutzungsaufteilung vorgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5.

Turn-und Festhalle

Hier: Erneuerung der Heizungs-Lüftungsregelung

Die 1986 eingebaute Steuerung zur Beheizung und Lüftung der Turn- und Festhalle musste aufgrund diverser Kurzschlüsse im Schaltschrank außer Betrieb genommen werden. Die Möglichkeit eines Austausches einzelner Komponenten wurde nach eingehender Untersuchung durch die Firma Minikus Schaltanlagen aus Silz ausgeschlossen. Es besteht mit den vorhandenen Verdrahtungen die Gefahr weiterer möglicher Kurzschlüsse und somit eine erhebliche Brandgefahr.

Das nun vorliegende Angebot der Firma Minikus beinhaltet den Einbau eines neuen Schaltschrankes mit allen für einen Betrieb erforderlichen Komponenten.

Diese sind:

- Steuerung der Raumlufttechnikanlage des Saals

- Steuerung der Raumlufttechnikanlage des Clubraumes

- Steuerung der Raumlufttechnikanlage der Küche

- Anpassung der Steuerung sämtlicher Heizkreise und Warmwasserbereitung

- Nachrüstung der Rauchmelder in den RLT-Anlagen

Im Jahr 2021 erfolgte bereits durch die Firma Minikus der Einbau einer neuen Steuerung für sämtliche Heizkreise in den bestehenden Schaltschrank. Das aktuelle Angebot berücksichtigt den Umbau, bzw. die Anpassung. Die Preise des Angebotes erscheinen nach Prüfung plausibel.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 das Angebot vorberaten, empfiehlt der Erneuerung der Steuerungsreglung mit Einbau eines neuen Schaltschrankes zu zustimmen und die Firma Minikus Schaltanlagen in Erweiterung der Arbeiten aus dem Jahr 2021 zur Ausführung der Arbeiten aufgrund ihres Angebotes vom 21.09.2023 in Höhe von 40.965,33 € zu beauftragen.

Über die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 41.000,00 € ist zu entscheiden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Erneuerung der Steuerungsreglung mit Einbau eines neuen Schaltschrankes zu und beauftragt die Firma Minikus Schaltanlagen in Erweiterung der Arbeiten aus dem Jahr 2021 zur Ausführung der Arbeiten aufgrund ihres Angebotes vom 21.09.2023 in Höhe von 40.965,33 €.

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 41.000,00 € wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.

Gas-Konzessionsvertrag Offenbach

Der sog. „Gas-Konzessionsvertrag“ oder Wegenutzungsvertrag (Mustervertrag) regelt die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde gehören (örtliches Gasverteilungsnetz) für jeweils 20 Jahre. Da der letzte Vertrag von 09.10.2003 bis 08.10.2023 lief, ist nun ein neuer Vertrag abzuschließen. Die Ausschreibung erfolgte fristgemäß für die Dauer von drei Monaten im Bundesanzeiger. Die Thüga Energienetze GmbH war der einzige Bewerber.

Als Entgelt für die eingeräumten Nutzungsrechte zahlt die Gesellschaft an die Gemeinde Konzessionsabgaben im höchstzulässigen Umfang nach der jeweiligen Fassung der Konzessionsabgabenverordnung (Offenbach 2022: rd. 161.000 €).

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Wegenutzungsvertrag für die nächsten 20 Jahre (vom 09.10.2023 bis 08.10.2043) zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7.

Ausbau Mühlweg - Linersanierung

hier: Erhöhung des Baukostenzuschusses

Aufgrund des bestehenden Vertrages mit der Verbandsgemeinde Offenbach Abteilung Abwasserwerk beteiligt sich die Ortsgemeinde Offenbach mit 35 % der tatsächlichen Kosten bei investiven Maßnahmen im Bereich der Regenwasserkanäle.

Hierzu wurde in der Sitzung vom 11.10.2022 der Beschluss gefasst, dass für die anstehende Linersanierung 70.000,00 € an Haushaltmittel im Haushalt bereitzustellen sind. Die damalige Kostenschätzung belief sich auf ca. 200.000 €.

Die Kanalbauarbeiten für die Maßnahme Kanalsanierung Mühlweg - Linersanierung wurden in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben. Die Submission für das Verfahren fand am 08.08.2023 statt. Der Verhandlungsleitung lagen 2 Angebote vor.

Das wirtschaftlichste Angebot lag 90 % über der Kostenschätzung, sodass eine Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter nicht ohne weiteres möglich war.

Das Planungsbüro Dilger hat eine Stellungnahme über die Gründe der Abweichung der Kostenschätzung zu den eingereichten Angeboten sowie über die Anpassung der Kostenschätzung verfasst. Der Vorsitzende erläutert anhand der Stellungnahme den Sachverhalt und erklärt die neue Kostenschätzung Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 70.000 € im Haushalts bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8.

Ausbau von Wirtschaftswegen/Ergänzung Radwegenetz

Die Stadt Landau plant im Zuge des Ausbaus von Wirtschaftswegen zur Ergänzung des Radwegenetzes, den Wirtschaftsweg zwischen Landau und Herxheim, der über ein kurzes Stück über Offenbacher Gemarkung verläuft, mit auszubauen.

Die Förderbehörde hat zugestimmt, dass das Wirtschaftswegeteilstück auf Offenbacher Gemarkung im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen der Stadt Landau mit ausgebaut und mit 90% der förderfähigen Kosten gefördert wird. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

Die Kostenschätzung für das Wegeteilstück liegt bei 37.000 €, der Eigenanteil der Gemeinde Offenbach beliefe sich auf 3.700 €.

Ein Vergabeverfahren für die Ausbauarbeiten hat die Stadt Landau bereits durchgeführt und die Firma Gerst aus Edenkoben mit dem Ausbau ihrer Wege beauftragt. Mit Zustimmung der Ortsgemeinde Offenbach, könnte der Auftrag um das Offenbacher Wegeteilstück erweitert werden.

Die Stadt Landau, als Antragssteller, muss der Förderbehörde eine Vereinbarung zur Kostenübernahme des Eigenanteils durch die Ortsgemeinde Offenbach an der Queich vorlegen. Ein Entwurf der Vereinbarung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Es ist zu beraten, ob der Vereinbarung über die Kostenbeteiligung und dem Ausbau des Wegeteilstücks auf Offenbacher Gemarkung zugestimmt wird.

Der Bauausschuss und der Hauptausschuss haben in Ihren Sitzungen dem Gemeinderat die Empfehlung gegeben, den am 22.06.2023 gefassten Beschluss aufzuheben und der Unterzeichnung der Vereinbarung zuzustimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Stadt Landau zum Wegeausbau zwischen Landau und Herxheim zu und hebt damit den Beschluss vom 22.06.2023 auf.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

9.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

10.

Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt:

- Die Gemeinde wird mit einem Gewerbetreibenden in einen Kaufvertrag eintreten.

- Der Gemeinderat lehnt einen Grundstückskauf ab.

- Der Gemeinderat beschließt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags.

- Der Gemeinderat stimmt einem neuen Nutzungskonzept eines Gewerbegrundstücks zu.

- Der Gemeinderat stimmt einer weiteren Rückabwicklung eines Kaufvertrages mit direktem Weiterverkauf zu.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.