- Beteiligung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 97 Abs. 1 GemO -
| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung „Hainbach-Gruppe“ für das Jahr 2024 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen wurde der Verbandsversammlung am 15.11.2023 zugeleitet.
| 1. | Ab dieser Bekanntmachung kann der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung „Hainbach-Gruppe“ für das Jahr 2024 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich im Rathaus, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 117 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de) bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 04.12.2023 eingesehen werden. Für eine Einsichtnahme im Rathaus bitten wir Sie einen Termin mit Herrn Meininger (Telefon 06348/986-133 oder E-Mail t.meininger@offenbach-queich.de) zu vereinbaren. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge können schriftlich bei der vorgenannten Stelle oder per E-Mail (t.meininger@offenbach-queich.de) eingereicht werden. |