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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 4. Sitzung des Gemeinderates Hochstadt am Dienstag, 05.11.2024, 19:05 Uhr im Rathaus.

Tagesordnung:

A. Öffentlicher Teil (Beginn: 19:05 Uhr)

1.

Einwohnerfragestunde

2.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach - Stellungnahme der Ortsgemeinde

3.

Neubau der kommunalen Kindertagesstätte - Sachstand

4.

Bauhof - Anschaffung eines Wiesenmähers

5.

Gemeindeanteil Personalkosten Kita

6.

Austausch Küchenabluftventilator im DGH Hochstadt

7.

Forstwirtschaftsplan OG Hochstadt 2025

8.

Maßnahme "Dicke Eiche", OG Hochstadt

9.

Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

10.

Leader-Förderprogramm

11.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Hochstadt)

12.

Mitteilungen und Anfragen

12.1

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ost und Neubaugebiet In den Obstgärten"

12.2

Spatenstich neue Kindertagesstätte

12.3

Neujahrsempfang

12.4

Grundsteuerreform

12.5

Demarkierung Parkstand

12.6

Zustand Mauer am Spielplatz hinter dem ev. Gemeindehaus

12.7

Bauhofausstattung

12.8

1250 Jahre Hochstadt

B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 22:52 Uhr)

C. Öffentlicher Teil

1.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

1. Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragt nach, wie der gemeindliche Forst wirtschaftlich betrieben werden könne. Beigeordneter Krahmer sagt eine Überprüfung zu.

2. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Offenbach - Stellungnahme der Ortsgemeinde

Der Verbandsgemeinderat Offenbach hat am 8.10.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) zunächst für den Bereich der Ortsgemeinde Offenbach beschlossen.

Die frühzeitige Offenlage und Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet im Zeitraum vom 23. Oktober bis 25. November 2024 statt. Während diesem Zeitraum haben die Ortsgemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme. Planzeichnung und Begründung zum Vorentwurf sind der Sitzungsvorlage bzw. der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung in Verbindung mit dem Baugesetzbuch wirken die Ortsgemeinden bei der endgültigen Entscheidung des Verbandsgemeinderates über Aufstellung, Änderung usw. des Flächennutzungsplanes vor abschließender Beschlussfassung mit.

Bereits vor bzw. zu Beginn des Änderungsverfahrens soll damit den Ortsgemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Im Rahmen der Ermittlung von Potenzialflächen für WEA hat das Ingenieurbüro IGR aus Kaiserslautern eine einer Standortuntersuchung durchgeführt (siehe Anlagen). Danach kommen in den Ortsgemeinde Offenbach, Essingen und Hochstadt einige restriktionsfreie Bereiche als potentielle WEA-Flächen in Betracht. Die Ortsgemeinden Essingen und Hochstadt sollten entscheiden, ob im Rahmen der frühzeitigen Offenlage eine positive Stellungnahme zur Ausweisung von WEA in ihrer Gemarkung abgegeben wird. Falls eine Ausweisung von Flächen nicht geschehen soll, wäre dies entsprechend zu begründen.

Vertreter der Betreiberfirma UKA stellen das Unternehmen und das Projekt vor und beantworten Fragen. Nach der Vorabstimmung von potentiellen Flächen konzentriert sich die Grobplanung bisher auf fünf Teilflächen nördlich von Hochstadt. Die genauen Standorte werden erst später ermittelt. Vorab sind die landes- und bauleitplanerischen Verfahren zu durchlaufen und eine Genehmigung durch die Landesbehörde SGD Süd einzuholen. Sollten sich Zielkonflikte ergeben, können sich die Flächen noch verändern bzw. reduzieren, so die Betreiber.

Die Gemeinde bringt zum Ausdruck, dass man bauliche Entwicklungsflächen bei der Planung berücksichtigen möchte (ausreichend Abstand zu möglichen Neubaugebieten im Norden und Nordwesten). Auch sollten entsprechende Sicherheitsleistungen vorgelegt werden. Da die Vorbereitungszeit etwas knapp gewesen werden, möchten sich die Fraktionen nochmals beraten. Die Beratungen und anschließenden Fragen an UKA sollen bis 13. November 2025 eingereicht werden.

Der Vorsitzende erklärt, dass man dann in einer Ratssitzung am 25. November 2025 abschließend über die Stellungnahme der Gemeinde entscheiden könne. Die Verbandsgemeindeverwaltung räumt der Ortsgemeinde solange eine Fristverlängerung ein.

Im Falle einer positiven Absichtserklärung wird der Verbandsgemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen ermessensfehlerfrei abzuwägen haben und über eine Ergänzung der Potenzialbereiche für das weitere Änderungsverfahren beschließen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde vertagt den Beschluss einer Stellungnahme auf die Ratssitzung am 25. November 2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

3. Neubau der kommunalen Kindertagesstätte - Sachstand

Mit Abschluss der Eignungsprüfung des Vergabeverfahrens nach VOB/A wurde die Firma A. Altenbach Bauunternehmung GmbH & Cie. KG aus Heidelberg als preisgünstigste Bieterin mit der Ausführung der Erd- und Rohbauarbeiten beauftragt. Insgesamt lagen der Verbandsgemeindeverwaltung zum Submissionstermin sieben Angebote vor.

Die Auftragssumme in Höhe von 859.215,77 € liegt im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung. Die Baumaßnahme konnte am 15.10.2024 fristgerecht beginnen.

Die Untersuchungen zur Kampfmittelfreiheit erfolgt abschnittsweise. Erste Ergebnisse ergaben keine Hinweise zu einer möglichen Kontamination.

Zum Submissionstermin der Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurden ebenfalls sieben Angebote eingereicht. Das Vergabeverfahren kann voraussichtlich am 04.11.2024 abgeschlossen werden. Die Angebotssumme der preisgünstigsten Bieterin in Höhe 1.354.857,26 € liegt auch hier im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung.

Die Ausschreibungen der technischen Gebäudeausrüstung, sowie sonstiger Gewerke werden derzeit von der Vergabestelle zur Veröffentlichung bearbeitet.

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Landkreis generell 40 % der Bauleistungen fördere. Eine beantragte Zusatzförderung „Sonderprogramm Kitaneubau 2024“ auf Erweiterungskosten wurde vom Landkreis abgelehnt. Der Rat hat für diese Entscheidung kein Verständnis und möchte seitens der Gemeinde Rechtsmittel einlegen.

Beschluss:

Der Rat beschließt, gegen den ablehnenden Förderbescheid des Landkreises Widerspruch einzulegen und einen Fachanwalt mit der anwaltlichen Vertretung dafür zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

4. Bauhof

hier: Anschaffung eines Wiesenmähers

Der über 20 Jahre alte Aufsitzmäher muss repariert werden und Kosten werden auf circa 3.000,00 Euro geschätzt. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Geräts besteht jedoch ein erhebliches Risiko, dass in den kommenden Jahren weitere kostenintensive Reparaturen anfallen, insbesondere am Motor, Getriebe, an der Hydraulik sowie am Fahrgestell. Diese Bauteile sind altersbedingt anfällig für Verschleiß, wie auch durch die Reparaturwerkstatt in ihrer Stellungnahme bestätigt. Selbst nach einer Instandsetzung des Motors könnten weitere größere Reparaturen notwendig werden, so dass dies unwirtschaftlich wäre.

Seit Pfingsten 2024 befindet sich der Mäher in der Werkstatt, da die benötigten Ersatzteile sehr speziell und schwer zu beschaffen sind. Diese Problematik wird sich voraussichtlich auch bei zukünftigen Reparaturen fortsetzen, was zu längeren Ausfallzeiten führen kann. Dies erschwert eine wirtschaftliche Nutzung des Geräts und könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Mäharbeiten temporär an externe Firmen vergeben, oder aufwendig bzw. zeitintensiv durch den Bauhof durchgeführt werden müssen.

Es wurden drei Firmen um die Abgabe eines Angebots für die Lieferung eines Wiesenmähers gebeten. Günstigster Bieter war die Firma Schunk aus Ilbesheim mit einer Angebotssumme in Höhe von 5.750,00 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Firma Schunk aus Ilbesheim mit der Lieferung eines Wiesenmähers, zum Angebotspreis in Höhe von 5.750,00 €, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

5. Gemeindeanteil Personalkosten Kita

Mit Schreiben vom 08.10.2024 hat die Kreisverwaltung SÜW über die zukünftige Beteiligung der Gemeinden an den Personalkosten der Kitas ab dem 01.07.2021 informiert.

Im Kreis Südliche Weinstraße haben sich bis zum 30.06.2021 die kommunalen Träger im Durchschnitt mit ca. 12,27 % an den zuwendungsfähigen Personalkosten beteiligt. An den zuwendungsfähigen Personalkosten der Kitas in freier Trägerschaft haben sich die Gemeinden im Durchschnitt mit ca. 11,79 % an den zuwendungsfähigen Personalkosten beteiligt.

Da das neue Kitagesetz ab dem 01.07.2021 die kommunale Beteiligung nicht festlegt, wird um Zustimmung gebeten, dass sich die Gemeinden mit 12,5 % an den zuwendungsfähigen Personalkosten beteiligen. Dies betrifft sowohl die kommunalen Einrichtungen und die Einrichtungen in freier Trägerschaft.

Im Jahr 2024 hat sich die Ortsgemeinde Hochstadt mit insgesamt 176.862,63 € an den Personalkosten der Kita beteiligt. Diese Beteiligung wurde noch auf Grundlage des alten Kitagesetzes berechnet.

Bei einer Beteiligung an den Personalkosten mit 12,5 % wird mit einer Summe von ca.180.000,00 - 190.000,00 € gerechnet.

Beschluss:

Der Gemeinderat möchte vor einer Beschlussfassung wissen, um welche Kosten es sich für die Gemeinde bei einer rückwirkenden Erhöhung der Personalkostenbeteiligung handelt, wie dies verbucht wird und vertagt den Beschluss auf den 25. November 2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

6. Austausch Küchenabluftventilator im Dorfgemeinschaftshaus Hochstadt

Der Küchenabluftventilator im DGH Hochstadt ist defekt und muss ausgetauscht werden. Dies wurde vor Ort durch das Gebäudemanagement FB 3.2 überprüft. Bei dem Test mit einem Rauchröhrchen wurde der Rauch nicht mehr in die Ablufthaube gezogen, obwohl der Lüfter auf die höchste Stufe 5 eingestellt war. In den Stufen 1 - 4 brummt der Motor nur funktionslos. Ein Angebot der Fa. Gundermann aus Hauenstein in Höhe von 2.403,93 € brutto liegt vor. Die Fa. Gundermann ist Wartungsvertragsnehmer der Anlage.

Die benötigten Haushaltsmittel werden aus dem Jahr 2023 übertragen.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 hierüber beraten und die Empfehlung ausgesprochen, den Küchenabluftventilator auszutauschen.

Der Rat fragt nach, ob der Defekt des Küchenabluftventilators nicht schon früher im Rahmen der regelmäßigen Wartungen hätte festgestellt werden können. Eine interne Überprüfung wird zugesagt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Austausch des Küchenabluftventilators.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Sonderinteresse: 0

7. Forstwirtschaftsplan OG Hochstadt 2025

Nach den Planansätzen des Forstwirtschaftsplanes 2025 beträgt der Ertrag 85.074,00 € und der Aufwand 101.714,00 €, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 16.640,00 € ausgewiesen ist.

Der Landwirtschafts-, Umwelt- und Forstwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Forstwirtschaftsplan zu beschließen.

Weiterhin ist ein Beschluss zu fassen, dass das Forstamt Haardt bevollmächtigt wird für die genehmigten Maßnahmen im notwendigen Umfang:

1.

Die Aufträge an Unternehmen zu vergeben. (z.B. Holzeinschlag, Wegebau)

2.

Die benötigten Materialien zu beschaffen. (z.B. Pflanzen, Zaundraht, Geräte)

Der Ausschuss empfiehlt auch die Brennholzpreise lt. der Homepage des Forstamts Haardt zu übernehmen.

Der Rat hätte gerne die Darstellung der Brennholzpreise in der Sitzungsvorlage. Des Weiteren wird im Forstwirtschaftsplan die Position der jährlichen Zuschusseinnahme vermisst bzw. nicht erkannt. Diese hätten fakultativ berücksichtigt werden können. Auch ist es nicht ersichtlich woher die Unterschiede zwischen Plan und Ist resultieren. Die Aufschlüsselung der Beiträge der Kommune wäre wünschenswert.

Beschluss:

Der Gemeinderat vertagt den Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2025 in die Sitzung am 25. November 2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Sonderinteresse: 0

Vermerk: Ratsmitglied Walz war bei der Abstimmung nicht anwesend.

8. Maßnahme „Dicke Eiche", OG Hochstadt

Die „Dicke Eiche“ am Seppl-Herberger-Weg ist leider in keinem guten Zustand.

Der Landwirtschafts-, Umwelt- und Forstwirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2024 hierüber beraten. Revierleiter Maurer war in der Sitzung anwesend und berichtet, dass der Baum abgängig ist, dass Todäste vorhanden sind und dass der Baum nicht mehr vital ist.

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die „Dicke Eiche“ im Bereich der Gabelung zu kürzen, die Todäste zu entfernen und eine neue Eiche auf der dortigen Fläche zu pflanzen.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Ausschusses und beschließt, die „Dicke Eiche“ im Bereich der Gabelung zu kürzen, die Totäste zu entfernen und eine neue Eiche auf der dortigen Fläche zu pflanzen. Außerdem wird vorgeschlagen, die Sitzgruppe wieder dort zu errichten und eine Hinweistafel zur „Dicken Eiche“ dabei zu errichten (ggf. mit QR-Code).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

9. Zustimmung zur Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

Insgesamt sind bis zum 28.10.2024 mit den o.g. Beträgen und mehreren Kleinbeträgen (10-100 €) 4.375,00 € für die Renovierung des Friedhofskreuzes eingegangen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der zweckgebundenen Spenden zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

10. Leader-Förderprogramm

Es wird mitgeteilt, dass aus dem Leader-Förderprogramm des Landes zur Stärkung des ländlichen Raumes 3.000 € für die Ertüchtigung des Jugendtreffs „Teenietreff“ im Rathaus bewilligt wurden. Die Mittel sind bis 31.12.2024 zu verwenden. Dafür könnten Feuerlöscher, Brandmelder etc. für den Jugendkeller angeschafft werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Verwendung einstimmig zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Sonderinteresse: 0

11. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Hochstadt)

Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

12. Mitteilungen und Anfragen

B. Nichtöffentlicher Teil

C. Öffentlicher Teil

1. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat eine Anfrage zur Aufstellung von Snackautomaten auf Gemeindeflächen abgelehnt hat.

Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft wird zugestimmt.

Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de (Ratsinformationssystem) nachzulesen.