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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Bürgerbeteiligung Amtsblatt

Beteiligung gem. § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bornheim für das Jahr 2023

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde am 22.11.2022 dem Ortsgemeinderat Bornheim zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bornheim für das Jahr 2023 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich im Rathaus, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 122 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de) bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat eingesehen werden. Für eine Einsichtnahme im Rathaus bitten wir Sie einen Termin mit Herrn Kuntz (Telefon 06348/986-131; Email l.kuntz@offenbach-queich.de zu vereinbaren.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bornheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023, einzureichen.

Die Vorschläge können schriftlich bei der vorgenannten Stelle oder per E-Mail (l.kuntz@offenbach-queich.de) eingereicht werden.

Offenbach a. d. Queich, den 22.11.2022

gez. Axel Wassyl, Bürgermeister