| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bornheim für das Jahr 2023 | |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen | |
|
| Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde am 22.11.2022 dem Ortsgemeinderat Bornheim zugeleitet. | |
|
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bornheim für das Jahr 2023 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich im Rathaus, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 122 sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Offenbach (www.offenbach-queich.de) bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat eingesehen werden. Für eine Einsichtnahme im Rathaus bitten wir Sie einen Termin mit Herrn Kuntz (Telefon 06348/986-131; Email l.kuntz@offenbach-queich.de zu vereinbaren. |
|
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bornheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach a. d. Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023, einzureichen. |
|
| Die Vorschläge können schriftlich bei der vorgenannten Stelle oder per E-Mail (l.kuntz@offenbach-queich.de) eingereicht werden. | |
Offenbach a. d. Queich, den 22.11.2022