Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen liegt ab dem 28.11.2024 bis zur Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung in der Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeinde Offenbach, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach, Zimmer 101 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Ab dem 28.11.2024 können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner schriftlich beim Zweckverband Walsheimer Gruppe, Gruppenwasserwerke Bornheim, An der Dreihofstraße 1, 76879 Bornheim oder elektronisch über die E-Mail-Adresse kontakt@gw-bornheim.de eingereicht werden.
Die Verbandsversammlung wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.